Menu
menu

Strafbefreiungserklärungsgesetz / Frist zur
erleichterten Erlangung der Steuerehrlichkeit endet bald

20.10.2004, Magdeburg – 42

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 42/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 42/04

 

 

 

Magdeburg, den 20. Oktober 2004

 

 

 

Strafbefreiungserklärungsgesetz / Frist zur

erleichterten Erlangung der Steuerehrlichkeit endet bald

 

 

 

Finanzminister Paqué hat heute auf den baldigen Ablauf der Regelungen

des Strafbefreiungserklärungsgesetzes hingewiesen: ¿ Mit dem Gesetz zur

Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 besteht zur Zeit für

Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit ihren steuerlichen Pflichten nicht oder

nicht vollständig nachgekommen sind, noch die Möglichkeit über eine

strafbefreiende Erklärung steuerehrlich und insoweit auch straffrei zu werden.

Wer die strafbefreiende Erklärung noch bis zum 31. Dezember 2004 abgibt und die

pauschale Abgabe spätestens bis zu diesem Zeitpunkt entrichtet, zahlt lediglich

den Steuersatz in Höhe von 25 Prozent. Danach muss eine pauschale Steuer von 35

Prozent der erklärten Einnahmen entrichtet werden.¿

 

Als erklärte Einnahmen sind nicht die tatsächlich zugeflossenen Einnahmen

anzusetzen, sondern je nach verkürzter Steuerart lediglich gesetzlich

festgelegte prozentuale Anteile davon. Wurden beispielsweise Zinseinnahmen

nicht ordnungsgemäß erklärt, sind 60 Prozent der Zinsen mit den  pauschalen Abgabe in Höhe von 25 Prozent

(bis 31.12.2004)  bzw. danach 35 Prozent

zu unterwerfen.

 

Beispiel:      

 

   nicht erklärte Zinsen            1.000 Euro  

   davon 60 Prozent             600 Euro

   Abgabe (25 %)                 150 Euro

 

 

 

Finanzminister Paqué: ¿Es lohnt sich also, seine strafbefreiende Erklärung

noch bis zum Jahreswechsel abzugeben. Zum 31. März 2005 läuft die Regelung gänzlich

aus.¿

 

Informationen hierzu können auf der Internetseite des Ministeriums der

Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (www.fm.sachsen-anhalt.de) abgerufen

werden.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de