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Gesetzesentwurf zur Ausführung des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch zur Anhörung freigegeben

19.10.2004, Magdeburg – 432

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 432/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 432/04

 

 

 

Magdeburg, den 19. Oktober 2004

 

 

 

Gesetzesentwurf zur Ausführung des Zwölften

Buches Sozialgesetzbuch zur Anhörung freigegeben

 

In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett

den vom Ministerium für Gesundheit und Soziales vorgelegten Entwurf eines

Ausführungsgesetzes zum SGB XII zur Anhörung freigegeben. Die Sozialhilfe für

den Personenkreis der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird ab 1.

Januar 2005 nicht mehr im Bundessozialhilfegesetz (BSHG), sondern im

Sozialgesetzbuch XII geregelt. Diese bundesgesetzlichen Änderungen machten es

erforderlich, auf Landesebene das bisherige Ausführungsgesetz zum

Bundessozialhilfegesetz durch ein Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII zu

ersetzen.

 

Eine

wesentliche Neuerung enthält § 4 Abs. 6 des Gesetzentwurfes: Damit gibt es

erstmals eine Regelung, die den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen dem

überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den herangezogenen Kreisen und

kreisfreien Städten ermöglicht. Damit schafft die Landesregierung ein modernes

Steuerungsinstrument, das den Kommunen auch einen materiellen Anreiz für die

Optimierung der Aufgabendurchführung bietet.

 

Minister Kley führte hierzu aus, dass Sachsen-Anhalt

mit diesem Gesetzentwurf über eine redaktionelle Anpassung des Landesrechts an

die neuen bundesgesetzlichen Bestimmungen hinausgehe.

 

Durch

das Gesetz werden den Kommunen keine neuen Aufgaben übertragen. Der Umfang der

Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe entspricht dem Status Quo. Die nach Landesverfassung vorzunehmende

Deckung der Kosten ist bereits im kommunalen Finanzausgleich geregelt. Neue

Kosten entstehen für die Kommunen nicht.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de