Gemeinsame Empfehlung von Wirtschaft und
Politik
Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche von Ein-Euro-Jobs
11.10.2004, Magdeburg – 136
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 136/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 136/04
Magdeburg, den 7. Oktober 2004
Gemeinsame Empfehlung von Wirtschaft und
Politik
Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche von Ein-Euro-Jobs
Wirtschaftsminister Dr. Horst
Rehberger hat heute einen ¿Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche¿
von so genannten Ein-Euro-Jobs vorgelegt. Er basiert auf einem Vorschlag der
Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH (TGL) und wurde nach ausgiebiger
Beratung als gemeinsame Empfehlung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, der Handwerkskammern Halle
und Magdeburg, der IHK Halle-Dessau, der IHK Magdeburg, des DGB, der Regionaldirektion
der Bundesagentur für Arbeit, der TGL und des Verbandes Freier Berufe verabschiedet.
Minister Rehberger appellierte
an die kommunalen Gebietskörperschaften, bei der Umsetzung von Hartz IV
¿äußerst verantwortungsbewusst vorzugehen, negative Wirkungen auf den ersten
Arbeitsmarkt sorgsam zu bedenken und möglichst zu vermeiden¿. Der Orientierungskatalog
dient als ¿Ideensammlung¿ bei der Initiierung von Arbeitsgelegenheiten nach §
16 Abs. 3 SGB II, also für öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten von
Leistungsempfängern nach dem so genannten Hartz-IV-Gesetz. Die Unterzeichner
der gemeinsamen Erklärung sehen den Katalog demnach als ¿Hilfestellung für die
Praxis, wobei fallangemessene Entscheidungen jeweils unter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten zu treffen sind¿. Priorität habe stets die Eingliederung
in den regulären Arbeitsmarkt.
Mögliche Einsatzgebiete für
geförderte Arbeitsgelegenheiten in Umsetzung der Regelungen des SGB II sieht
der Katalog unter anderem in den Bereichen Ordnung und Sauberkeit im
öffentlichen Raum, touristische und kommunale Infrastruktur, Freizeit und Sport,
Freie Kulturarbeit, Betreuung älterer Menschen, Umwelt-, Landschafts-, Natur-
und Tierschutz, Kinder- und Jugendbetreuung sowie in Einrichtungen der Sozial-
und Wohlfahrtsverbände.
In einer gemeinsam
unterzeichneten Präambel wird den Verantwortlichen vor Ort, insbesondere in
Städten, Gemeinden, Landkreisen, in den Agenturen für Arbeit und in den
Arbeits- und Beschäftigungsförderungsgesellschaften empfohlen, bei ihren
Entscheidungen stets die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Das
schließt die Interessen der örtlichen Wirtschaft ein. Um die Zusammenarbeit vor
Ort zu koordinieren, wird empfohlen, Beiräte zu gründen, in denen nach §18 SGB
II auch die regionale Wirtschaft vertreten ist.
Der Orientierungskatalog ist
nachlesbar im Internetportal des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(www.mw.sachsen-anhalt.de). Ihn erhalten die Agenturen für Arbeit, alle
Landkreise und kreisfreien Städte, die Landesverbände und die
Dachorganisationen der Freien Wohlfahrt mit der Bitte um Weitergabe an die
Träger sozialer Aufgaben.
Anlage zur Vereinbarung
TGL ¿ Trägergesellschaft
Land Sachsen-Anhalt GmbH
O r i e n t i e r e n d e r
K a t a l o g
¿Maßnahmefelder für geförderte Arbeitsgelegenheiten
in Umsetzung der Regelungen des SGB II¿
Mögliche
Einsatzgebiete für Arbeitsgelegenheiten
1.
Ordnung
und Sauberkeit im öffentlichen Raum
2.
Infrastruktur
im kommunalen Bereich
3.
Touristische
Infrastruktur
4.
Freizeit-
und Sportbereich
5.
Freie
Kulturarbeit
6.
Kinder-
und Jugendbetreuung
7.
Betreuung
älterer Menschen
8.
Umwelt-,
Landschafts-, Natur- und Tierschutz
9.
Einrichtungen
der Sozial- und Wohlfahrtsverbände
1. Sicherung von Ordnung und Sauberkeit im
öffentlichen Raum
Schwerpunkte:
-
Wege- und Straßenpflege
-
Ordnung und Sauberkeit
-
Ordnung und Sicherheit / zusätzliche Ordnungsdienste
Inhalte:
-
Reinigung und Pflege öffentlicher Fuß- und Radwege,
kommunaler Straßen, öffentlicher Parks, Grünanlagen und Plätze
- Säuberungsaufgaben an öffentlich
genutzten Gebäuden in Kinderein-richtungen und deren Außenanlagen
-
Unterstützende Maßnahmen zur Durchsetzung von Ordnung und
Sicherheit in Stadtteilen, öffentlichen Parks und Anlagen, öffentlichen
Verkehrsmitteln, vor und in Schulen am Tage und in den Abendstunden
-
Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Gemeindearbeitertätigkeit
wie z.B. zusätzliche Räum- und Streudienste im Winter
-
Zusätzliche Streifendienste zur Verhinderung von
Graffiti-Schmierereien in größeren Städten
-
Anwesenheitskräfte zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und
Verhinderung von Vandalismus auch und besonders in Einrichtungen des
öffentlichen Nahverkehrs
-
Begleit- und Auskunftspersonen an Bushaltestellen, in
Schulbussen, auf dem Weg zur und von der Schule sowie in öffentlichen
Verkehrsmitteln in Fremdenverkehrsregionen
2. Infrastrukturelle
Maßnahmen im kommunalen Bereich
Schwerpunkte:
-
Wege und Straßenerhaltung
-
Erhaltungsarbeiten an Schulen und Kindereinrichtungen
-
Verschönerungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden
-
Beräumung offener Wasserläufe
-
Stadtumbauprogramm
Inhalte:
-
Kleine Reparaturen an Geh- und Radwegen sowie Gemeindestraßen
in Form des Ersatzes von Gehwegplatten und der Beseitigung von Löchern und
Stolperstellen
-
Fluss-, Bach- und Grabenpflege insbesondere
Beseitigung von Unrat in öffentlichen
Wasserläufen und Sicherung der Durchlauffähigkeit an Sperrgittern und Abläufen
der Straßenentwässerung
-
Ausbesserungsarbeiten an Zäunen und Mauern von Schulen,
Kindereinrichtungen und anderen kommunalen Einrichtungen
-
Hilfsarbeiten zur Sicherung wiederverwertbarer Gegenstände,
Baumaterialien und technischer Anlagen (soweit regional nicht gewerblich
angeboten)
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