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Gemeinsame Empfehlung von Wirtschaft und
Politik
Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche von Ein-Euro-Jobs

11.10.2004, Magdeburg – 136

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 136/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 136/04

 

 

 

Magdeburg, den 7. Oktober 2004

 

 

 

Gemeinsame Empfehlung von Wirtschaft und

Politik

Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche von Ein-Euro-Jobs

 

 

 

Wirtschaftsminister Dr. Horst

Rehberger hat heute einen ¿Orientierungskatalog für mögliche Aufgabenbereiche¿

von so genannten Ein-Euro-Jobs vorgelegt. Er basiert auf einem Vorschlag der

Trägergesellschaft Land Sachsen-Anhalt GmbH (TGL) und wurde nach ausgiebiger

Beratung als gemeinsame Empfehlung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit,

des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, der Handwerkskammern Halle

und Magdeburg, der IHK Halle-Dessau, der IHK Magdeburg, des DGB, der Regionaldirektion

der Bundesagentur für Arbeit, der TGL und des Verbandes Freier Berufe verabschiedet.

 

 

 

Minister Rehberger appellierte

an die kommunalen Gebietskörperschaften, bei der Umsetzung von Hartz IV

¿äußerst verantwortungsbewusst vorzugehen, negative Wirkungen auf den ersten

Arbeitsmarkt sorgsam zu bedenken und möglichst zu vermeiden¿. Der Orientierungskatalog

dient als ¿Ideensammlung¿ bei der Initiierung von Arbeitsgelegenheiten nach §

16 Abs. 3 SGB II, also für öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten von

Leistungsempfängern nach dem so genannten Hartz-IV-Gesetz. Die Unterzeichner

der gemeinsamen Erklärung sehen den Katalog demnach als ¿Hilfestellung für die

Praxis, wobei fallangemessene Entscheidungen jeweils unter Berücksichtigung der

örtlichen Gegebenheiten zu treffen sind¿. Priorität habe stets die Eingliederung

in den regulären Arbeitsmarkt.

 

 

 

Mögliche Einsatzgebiete für

geförderte Arbeitsgelegenheiten in Umsetzung der Regelungen des SGB II sieht

der Katalog unter anderem in den Bereichen Ordnung und Sauberkeit im

öffentlichen Raum, touristische und kommunale Infrastruktur, Freizeit und Sport,

Freie Kulturarbeit, Betreuung älterer Menschen, Umwelt-, Landschafts-, Natur-

und Tierschutz, Kinder- und Jugendbetreuung sowie in Einrichtungen der Sozial-

und Wohlfahrtsverbände.

 

 

 

In einer gemeinsam

unterzeichneten Präambel wird den Verantwortlichen vor Ort, insbesondere in

Städten, Gemeinden, Landkreisen, in den Agenturen für Arbeit und in den

Arbeits- und Beschäftigungsförderungsgesellschaften empfohlen, bei ihren

Entscheidungen stets die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Das

schließt die Interessen der örtlichen Wirtschaft ein. Um die Zusammenarbeit vor

Ort zu koordinieren, wird empfohlen, Beiräte zu gründen, in denen nach §18 SGB

II auch die regionale Wirtschaft vertreten ist.

 

 

 

Der Orientierungskatalog ist

nachlesbar im Internetportal des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit

(www.mw.sachsen-anhalt.de). Ihn erhalten die Agenturen für Arbeit, alle

Landkreise und kreisfreien Städte, die Landesverbände und die

Dachorganisationen der Freien Wohlfahrt mit der Bitte um Weitergabe an die

Träger sozialer Aufgaben.

 

 

 

 

Anlage zur Vereinbarung

 

 

 

 

 

TGL ¿ Trägergesellschaft

 

Land Sachsen-Anhalt GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

O r i e n t i e r e n d e r

 

 

 

K a t a l o g

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

¿Maßnahmefelder für geförderte Arbeitsgelegenheiten

in Umsetzung der Regelungen des SGB II¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mögliche

Einsatzgebiete für Arbeitsgelegenheiten

 

 

 

 

 

1.

Ordnung

und Sauberkeit im öffentlichen Raum

 

 

 

2.

Infrastruktur

im kommunalen Bereich

 

 

 

3.

Touristische

Infrastruktur

 

 

 

4.

Freizeit-

und Sportbereich

 

 

 

5.

Freie

Kulturarbeit

 

 

 

6.

Kinder-

und Jugendbetreuung

 

 

 

7.

Betreuung

älterer Menschen

 

 

 

8.

Umwelt-,

Landschafts-, Natur- und Tierschutz

 

 

 

9.

Einrichtungen

der Sozial- und Wohlfahrtsverbände

 

 

 

 

1.        Sicherung von Ordnung und Sauberkeit im

öffentlichen Raum

 

 

 

Schwerpunkte:

 

 

 

-

Wege- und Straßenpflege

 

-

Ordnung und Sauberkeit

 

-

Ordnung und Sicherheit / zusätzliche Ordnungsdienste

 

 

 

Inhalte:

 

 

 

-

Reinigung und Pflege öffentlicher Fuß- und Radwege,

kommunaler Straßen, öffentlicher Parks, Grünanlagen und Plätze

 

-         Säuberungsaufgaben an öffentlich

genutzten Gebäuden in Kinderein-richtungen und deren Außenanlagen

 

-

Unterstützende Maßnahmen zur Durchsetzung von Ordnung und

Sicherheit in Stadtteilen, öffentlichen Parks und Anlagen, öffentlichen

Verkehrsmitteln, vor und in Schulen am Tage und in den Abendstunden

 

-

Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Gemeindearbeitertätigkeit

wie z.B. zusätzliche Räum- und Streudienste im Winter

 

-

Zusätzliche Streifendienste zur Verhinderung von

Graffiti-Schmierereien in größeren Städten

 

-

Anwesenheitskräfte zum Erhalt der öffentlichen Sicherheit und

Verhinderung von Vandalismus auch und besonders in Einrichtungen des

öffentlichen Nahverkehrs

 

-

Begleit- und Auskunftspersonen an Bushaltestellen, in

Schulbussen, auf dem Weg zur und von der Schule sowie in öffentlichen

Verkehrsmitteln in Fremdenverkehrsregionen

 

 

 

 

2.        Infrastrukturelle

Maßnahmen im kommunalen Bereich

 

 

 

Schwerpunkte:

 

 

 

-

Wege und Straßenerhaltung

 

-

Erhaltungsarbeiten an Schulen und Kindereinrichtungen

 

-

Verschönerungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden

 

-

Beräumung offener Wasserläufe

 

-

Stadtumbauprogramm

 

 

 

Inhalte:

 

 

 

-

Kleine Reparaturen an Geh- und Radwegen sowie Gemeindestraßen

in Form des Ersatzes von Gehwegplatten und der Beseitigung von Löchern und

Stolperstellen

 

-

Fluss-, Bach- und Grabenpflege insbesondere

 

Beseitigung von Unrat in öffentlichen

Wasserläufen und Sicherung der Durchlauffähigkeit an Sperrgittern und Abläufen

der Straßenentwässerung

 

-

Ausbesserungsarbeiten an Zäunen und Mauern von Schulen,

Kindereinrichtungen und anderen kommunalen Einrichtungen

 

-

Hilfsarbeiten zur Sicherung wiederverwertbarer Gegenstände,

Baumaterialien und technischer Anlagen (soweit regional nicht gewerblich

angeboten)

 

 

Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt

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