Sachsen-Anhalt-Projekt ?Aktiv zur Rente?
künftig bundesweit
Monitoring-Gruppe Ost zu Hartz IV greift Forderungen ostdeutscher Länder auf
07.10.2004, Magdeburg – 135
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 135/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 135/04
Magdeburg, den 6. Oktober 2004
Sachsen-Anhalt-Projekt ¿Aktiv zur Rente¿
künftig bundesweit
Monitoring-Gruppe Ost zu Hartz IV greift Forderungen ostdeutscher Länder auf
Auf Druck Sachsen-Anhalts und
der anderen ostdeutschen Bundesländer hat die Bundesregierung jetzt zur
Umsetzung von Hartz IV den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, die nach
endgültiger Klärung einiger Sachverhalte in den nächsten Tagen durch die
Unterschrift von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement in Kraft gesetzt
werden soll. Die Verordnung ¿Zur Berechnung von Einkommen sowie zur
Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen¿ ¿bringt Klarheit in vielen
strittigen Fragen, die in den letzten Wochen oftmals kontrovers öffentlich
diskutiert wurden¿, sagte Staatssekretär Dr. Reiner Haseloff. Er vertritt
Sachsen-Anhalts Interessen in der Monitoring-Gruppe, zur Umsetzung von Hartz
IV. Haseloff sieht im jetzt vorliegenden Verordnungsentwurf ¿eine deutliche
rechtliche Klärung bei der Anrechnung zum Beispiel von Einkommen des
Lebenspartners oder aus dem Ehrenamt¿.
Im Ergebnis der heutigen
Beratung der Monitoring-Gruppe wurde auch Einigung darüber erzielt, dass
Sachsen-Anhalts erfolgreiches Projekt ¿Aktiv zur Rente¿ bei der Umsetzung von
Hartz IV bundesweit als eine wichtige Option zur Organisation von
Beschäftigungsmöglichkeiten für über 55-Jährige genutzt werden soll. ¿Auch hier
haben Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesagentur für Arbeit unsere
Forderung aufgegriffen, vor allem für ältere Langzeitarbeitslose längerfristige
Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen.¿
Im Programm ¿Aktiv zur Rente¿
werden zurzeit in Sachsen-Anhalt 6.300 Arbeitslose über 55 Jahre gefördert. In
Zusammenarbeit von Landesregierung und Bundesanstalt für Arbeit wird ihnen eine
bis zu fünfjährige Beschäftigung zum Beispiel im Sportbereich gesichert. Damit
soll der Übergang zum Altersruhegeldbezug gesichert werden.
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