Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:
Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte
05.10.2004, Magdeburg – 406
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 406/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 406/04
Magdeburg, den 5. Oktober 2004
Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:
Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte
Sachsen-Anhalt ändert sein
Fischereigesetz. Nach Abschluss der Anhörung von knapp 30 Verbänden und Gremien
bestätigte das Kabinett in seiner Sitzung am heutigen Dienstag den
entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke.
Er wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Beratung übermittelt.
Mit der Änderung des Gesetzes
soll insbesondere die Fachkunde der Angler gestärkt werden. So wird es künftig
wie in anderen Bundesländern auch einen 30-stündigen Pflichtlehrgang zur
Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Damit soll das Fachwissen der
potenziellen Angler auf ein weitgehend einheitliches Niveau angehoben
werden.
Ministerin Wernicke sagte: ¿Mit
dem neuen Fischereigesetz leisten wir einen Beitrag zur Harmonisierung der
Prüfungsbedingungen in Deutschland. Unser Ziel ist es, dass der in
Sachsen-Anhalt erworbene Fischereischein auch bundesweit ohne Wenn und Aber
anerkannt wird.¿
Des Weiteren will Wernicke
Prüfungsbarrieren für Behinderte abbauen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass
Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung
in der geforderten Form in der Lage sind, einen Sonderfischereischein bekommen
können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären
Fischereischeininhabers.
Auch einen Fischereischein auf
Lebenszeit soll es laut Gesetzesvorlage künftig in Sachsen-Anhalt geben.
Bislang wurden die Scheine in der Regel für fünf Jahre ausgestellt oder auf
Wunsch für ein Jahr. Die neue Regelung soll helfen, Bürokratie abzubauen.
Wernicke betonte: ¿Obgleich
sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir mit der Novellierung
auf Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren.¿ Die Ministerin sprach
von einer ¿Änderung mit Augenmaß¿. Die Erleichterungen für Menschen mit Behinderung
wertete Frau Wernicke als ¿sichtbaren Fortschritt für eine bessere gesellschaftliche
Integration¿.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt gibt es rund
66.000 Fischereischeinbesitzer, 11.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000
Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher
Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem
Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt.
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