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Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:
Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte

05.10.2004, Magdeburg – 406

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 406/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 406/04

 

 

 

Magdeburg, den 5. Oktober 2004

 

 

 

Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:

Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte

 

Sachsen-Anhalt ändert sein

Fischereigesetz. Nach Abschluss der Anhörung von knapp 30 Verbänden und Gremien

bestätigte das Kabinett in seiner Sitzung am heutigen Dienstag den

entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke.

Er wird nunmehr dem Landtag zur weiteren Beratung übermittelt.

 

Mit der Änderung des Gesetzes

soll insbesondere die Fachkunde der Angler gestärkt werden. So wird es künftig

wie in anderen Bundesländern auch einen 30-stündigen Pflichtlehrgang zur

Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Damit soll das Fachwissen der

potenziellen Angler auf ein weitgehend einheitliches Niveau angehoben

werden. 

 

Ministerin Wernicke sagte: ¿Mit

dem neuen Fischereigesetz leisten wir einen Beitrag zur Harmonisierung der

Prüfungsbedingungen in Deutschland. Unser Ziel ist es, dass der in

Sachsen-Anhalt erworbene Fischereischein auch bundesweit ohne Wenn und Aber

anerkannt wird.¿

 

Des Weiteren will Wernicke

Prüfungsbarrieren für Behinderte abbauen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass

Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung

in der geforderten Form in der Lage sind, einen Sonderfischereischein bekommen

können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären

Fischereischeininhabers.

 

Auch einen Fischereischein auf

Lebenszeit soll es laut Gesetzesvorlage künftig in Sachsen-Anhalt geben.

Bislang wurden die Scheine in der Regel für fünf Jahre ausgestellt oder auf

Wunsch für ein Jahr. Die neue Regelung soll helfen, Bürokratie abzubauen.  

 

Wernicke betonte: ¿Obgleich

sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir mit der Novellierung

auf Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren.¿ Die Ministerin sprach

von einer ¿Änderung mit Augenmaß¿. Die Erleichterungen für Menschen mit Behinderung

wertete Frau Wernicke als ¿sichtbaren Fortschritt für eine bessere gesellschaftliche

Integration¿.

 

Hintergrund:

 

In Sachsen-Anhalt gibt es rund

66.000 Fischereischeinbesitzer, 11.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000

Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher

Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem

Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de