Menu
menu

Jeziorsky: Härtefallregelung für
Bürgermeister bei Verwaltungsreform

05.10.2004, Magdeburg – 405

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 405/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 405/04

 

 

 

Magdeburg, den 5. Oktober 2004

 

 

 

Jeziorsky: Härtefallregelung für

Bürgermeister bei Verwaltungsreform

 

Auf

Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat heute die Landesregierung einen

Gesetzentwurf zur Aufrechterhaltung des Bürgermeisteramtes und kommunalen

Mandates beschlossen.

 

Der

vorliegende Gesetzentwurf habe zum Ziel, so Innenminister Jeziorsky, eine

Übergangsregelung zu schaffen, um die Rechtsposition amtierender Bürgermeister

und Mandatsträger in den Gemeinderäten aufrechtzuerhalten. Die Notwendigkeit

einer derartigen Übergangsvorschrift habe sich im Zuge der derzeitigen Reform

zur Schaffung zukunftsfähiger kommunaler Verwaltungsstrukturen ergeben.

 

Im Rahmen

des Reformvorhabens würden sich die Strukturen der Gemeinden und

Verwaltungsgemeinschaften zum Teil erheblich verändern, indem sich Gemeinden

und Verwaltungsgemeinschaften neu bilden oder Gemeinden zu einer

Verwaltungsgemeinschaft zugeordnet würden. Dies könne dazu führen, dass

beispielsweise ehrenamtliche Bürgermeister und Mitglieder des Gemeinderates,

die bislang im gemeinsamen Verwaltungsamt einer benachbarten

Verwaltungsgemeinschaft beschäftigt waren, nunmehr Bedienstete einer

Verwaltungsgemeinschaft seien, der auch ihre Gemeinde angehöre. Nach der

geltenden Rechtslage sei diese hauptberufliche Tätigkeit in der

Verwaltungsgemeinschaft mit dem ehrenamtlichen Bürgermeisteramt und dem

Gemeinderatsmandat in der Mitgliedsgemeinde nicht vereinbar.

 

Eine

derartige Konfliktsituation trete auch im Fall der Zuordnung einer hauptamtlich

geführten Gemeinde zu einer Verwaltungsgemeinschaft ein. Der hauptamtliche

Bürgermeister gehe, so der Innenminister, kraft Gesetzes auf die neue

Verwaltungsgemeinschaft über und sei nunmehr bei dieser Verwaltungsgemeinschaft

mit seinem bestehenden Beamtenverhältnis hauptberuflich tätig. Diese

Beschäftigung sei jedoch nach der geltenden Rechtslage mit der Ausübung eines

ehrenamtlichen Bürgermeisteramtes in der Mitgliedsgemeinde nicht vereinbar.

 

Jeziorsky:

¿Die genannten Rechtsfolgen würden jedoch gerade diejenigen treffen, die vor

Ort für eine Umsetzung des Reformvorhabens eingetreten sind und zu seiner

Verwirklichung beigetragen haben. Solche unbilligen Härten sollen durch eine

Regelung zur vorübergehenden Hinnahme der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

vermieden werden.¿ Angesichts der zeitlichen Vorgaben bei der Reform der

kommunalen Verwaltungsstrukturen sei ein In-Kraft-Treten dieser

Übergangsvorschrift bis spätestens Ende diesen Jahres erforderlich.

 

Der Gesetzentwurf

wird nun dem Landtag zugeleitet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de