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Landesregierung bringt Gesetzesentwurf über
Eingemeindungen in die Stadt Gommern auf den Weg

05.10.2004, Magdeburg – 403

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 403/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 403/04

 

 

 

Magdeburg, den 5. Oktober 2004

 

 

 

Landesregierung bringt Gesetzesentwurf über

Eingemeindungen in die Stadt Gommern auf den Weg

 

Auf Initiative von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den

Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern beschlossen.

 

Innenminister Jeziorsky unterstrich:

"Seit Jahren sind die Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau sowie die

Stadt Gommern einvernehmlich um eine Eingemeindung in die Stadt Gommern bemüht.

Insbesondere liegen seit Jahren Bürgeranhörungen mit entsprechenden Resultaten

und Gemeinde- bzw. Stadtratsbeschlüsse vor. Gleichwohl ist die Eingemeindung

bis heute nicht abgeschlossen."

 

Probleme resultierten insbesondere aus dem

Umstand, dass die genannten Gemeinden und die Stadt Gommern in

unterschiedlichen Landkreisen liegen, Gommern im Landkreis Jerichower Land und

Dornburg, Ladeburg und Leitzkau im Landkreis Anhalt-Zerbst. Nach erfolgter Eingemeindung

müsste die durch die Eingemeindung erweiterte Stadt Gommern einem der beiden

Landkreise zugewiesen werden, d. h. einer der beiden Landkreise müsste einen

Gebiets- und Einwohnerverlust hinnehmen.

 

"Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es

", so der Innenminister, "im Interesse aller Betroffenen möglichst

zeitnah Rechtssicherheit herbeizuführen und gleichzeitig den von diesen

Maßnahmen betroffenen Kommunen umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten im

gebotenen Umfang zu erhalten. Hierzu sieht das Gesetz eine Regelung sowohl der

Eingemeindung nach Gommern als auch der künftigen Kreiszugehörigkeit zum Landkreis

Jerichower Land unmittelbar durch den Gesetzgeber vor. Als Folge eines solchen

Gesetzes könnten die betroffenen Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht

klagen. Rechtssicherheit könnte so deutlich kurzfristiger hergestellt

werden."

 

Zu dem

Gesetzentwurf wurden die betroffenen Kommunen angehört. Der Gesetzentwurf wird

nun dem Landtag zugeleitet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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