Landesregierung bringt Gesetzesentwurf über
Eingemeindungen in die Stadt Gommern auf den Weg
05.10.2004, Magdeburg – 403
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 403/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 403/04
Magdeburg, den 5. Oktober 2004
Landesregierung bringt Gesetzesentwurf über
Eingemeindungen in die Stadt Gommern auf den Weg
Auf Initiative von Innenminister Klaus
Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den
Entwurf eines Gesetzes über Eingemeindungen in die Stadt Gommern beschlossen.
Innenminister Jeziorsky unterstrich:
"Seit Jahren sind die Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau sowie die
Stadt Gommern einvernehmlich um eine Eingemeindung in die Stadt Gommern bemüht.
Insbesondere liegen seit Jahren Bürgeranhörungen mit entsprechenden Resultaten
und Gemeinde- bzw. Stadtratsbeschlüsse vor. Gleichwohl ist die Eingemeindung
bis heute nicht abgeschlossen."
Probleme resultierten insbesondere aus dem
Umstand, dass die genannten Gemeinden und die Stadt Gommern in
unterschiedlichen Landkreisen liegen, Gommern im Landkreis Jerichower Land und
Dornburg, Ladeburg und Leitzkau im Landkreis Anhalt-Zerbst. Nach erfolgter Eingemeindung
müsste die durch die Eingemeindung erweiterte Stadt Gommern einem der beiden
Landkreise zugewiesen werden, d. h. einer der beiden Landkreise müsste einen
Gebiets- und Einwohnerverlust hinnehmen.
"Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es
", so der Innenminister, "im Interesse aller Betroffenen möglichst
zeitnah Rechtssicherheit herbeizuführen und gleichzeitig den von diesen
Maßnahmen betroffenen Kommunen umfassende Rechtsschutzmöglichkeiten im
gebotenen Umfang zu erhalten. Hierzu sieht das Gesetz eine Regelung sowohl der
Eingemeindung nach Gommern als auch der künftigen Kreiszugehörigkeit zum Landkreis
Jerichower Land unmittelbar durch den Gesetzgeber vor. Als Folge eines solchen
Gesetzes könnten die betroffenen Kommunen vor dem Landesverfassungsgericht
klagen. Rechtssicherheit könnte so deutlich kurzfristiger hergestellt
werden."
Zu dem
Gesetzentwurf wurden die betroffenen Kommunen angehört. Der Gesetzentwurf wird
nun dem Landtag zugeleitet.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






