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Finanzminister erlässt Haushaltssperre

29.09.2004, Magdeburg – 37

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 37/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 37/04

 

 

 

Magdeburg, den 28. September 2004

 

 

 

Finanzminister erlässt Haushaltssperre

 

 

 

Finanzminister Paqué hat heute eine

Haushaltsperre mit sofortiger Wirkung verhängt. Es sind grundsätzlich nur noch

Ausgaben möglich, zu deren Leistung das Land verpflichtet ist. Alle

gesetzlichen Verpflichtungen (wie etwa Sozialhilfezahlungen und Zuweisungen an

die Kommunen des Landes, aber auch Bezügezahlungen) werden erfüllt, das Land

wird seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und es werden alle Förderbescheide,

die bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgereicht wurden, bedient.

 

Zur Klarstellung: Auch wenn der Anschein ein

anderes Bild schafft, eine solche Sperre erfasst nur einen geringen Anteil der

Ausgaben des Landes, der weit überwiegende Teil der Ausgaben ist von der Sperre

ausgenommen, weil die Zahlung auf einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung

beruht. Hier sind nur  grobe und

ungenaue Schätzungen möglich, aber mindestens 85 bis 90 v. H. der im

Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben beruhen auf rechtlichen Verpflichtungen.

Der Begriff der Haushaltssperre klingt dramatischer, als die Wirkungen tatsächlich

sind.

 

Anlass für diesen Schritt ist die bisherige Entwicklung der Einnahmen

und vor allem der Ausgaben insgesamt, die eine Bremsung des im Vorjahresvergleich

stärkeren Mittelabflusses als notwendig erscheinen lässt. Zweifellos drohen

dieses Jahr keine Steuereinnahmeausfälle in den Dimensionen des letzten Jahres.

Die Steuereinnahmen  aller Gebietskörperschaften

sind aber wieder rückläufig, so dass die Gefahr besteht, am Ende des Jahres das

veranschlagte Soll nicht zu erreichen.

 

Dies zeigt, dass es sinnvoll ist, mit 

Bewirtschaftungsmaßnahmen Sicherheitsreserven und Gestaltungsspielraum

für den weiteren Vollzug des Haushalts zu schaffen.

 

Diese Haushaltssperre soll weniger der reinen Verhinderung von Ausgaben

dienen, als vielmehr zusätzliche Erkenntnis- und Steuerungsmöglichkeiten für

den Haushaltsvollzug in den verbleibenden Monaten diesen Jahres  verschaffen. Daher erschöpft sich die heutige

Verfügung nicht allein in einer Sperre, die Ausgaben schlicht nicht zulässt.

Selbstverständlich kann im Einzelfall nach Genehmigung durch das

Finanzministerium eine Zahlung geleistet werden. Zudem sind alle betragsmäßig besonders

bedeutsamen Auszahlungen vom Finanzministerium zu genehmigen. So wird es

möglich sein, die weitere Entwicklung zu überwachen und flexibel zu reagieren.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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