Finanzminister erlässt Haushaltssperre
29.09.2004, Magdeburg – 37
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 37/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 37/04
Magdeburg, den 28. September 2004
Finanzminister erlässt Haushaltssperre
Finanzminister Paqué hat heute eine
Haushaltsperre mit sofortiger Wirkung verhängt. Es sind grundsätzlich nur noch
Ausgaben möglich, zu deren Leistung das Land verpflichtet ist. Alle
gesetzlichen Verpflichtungen (wie etwa Sozialhilfezahlungen und Zuweisungen an
die Kommunen des Landes, aber auch Bezügezahlungen) werden erfüllt, das Land
wird seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und es werden alle Förderbescheide,
die bis zum jetzigen Zeitpunkt ausgereicht wurden, bedient.
Zur Klarstellung: Auch wenn der Anschein ein
anderes Bild schafft, eine solche Sperre erfasst nur einen geringen Anteil der
Ausgaben des Landes, der weit überwiegende Teil der Ausgaben ist von der Sperre
ausgenommen, weil die Zahlung auf einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung
beruht. Hier sind nur grobe und
ungenaue Schätzungen möglich, aber mindestens 85 bis 90 v. H. der im
Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben beruhen auf rechtlichen Verpflichtungen.
Der Begriff der Haushaltssperre klingt dramatischer, als die Wirkungen tatsächlich
sind.
Anlass für diesen Schritt ist die bisherige Entwicklung der Einnahmen
und vor allem der Ausgaben insgesamt, die eine Bremsung des im Vorjahresvergleich
stärkeren Mittelabflusses als notwendig erscheinen lässt. Zweifellos drohen
dieses Jahr keine Steuereinnahmeausfälle in den Dimensionen des letzten Jahres.
Die Steuereinnahmen aller Gebietskörperschaften
sind aber wieder rückläufig, so dass die Gefahr besteht, am Ende des Jahres das
veranschlagte Soll nicht zu erreichen.
Dies zeigt, dass es sinnvoll ist, mit
Bewirtschaftungsmaßnahmen Sicherheitsreserven und Gestaltungsspielraum
für den weiteren Vollzug des Haushalts zu schaffen.
Diese Haushaltssperre soll weniger der reinen Verhinderung von Ausgaben
dienen, als vielmehr zusätzliche Erkenntnis- und Steuerungsmöglichkeiten für
den Haushaltsvollzug in den verbleibenden Monaten diesen Jahres verschaffen. Daher erschöpft sich die heutige
Verfügung nicht allein in einer Sperre, die Ausgaben schlicht nicht zulässt.
Selbstverständlich kann im Einzelfall nach Genehmigung durch das
Finanzministerium eine Zahlung geleistet werden. Zudem sind alle betragsmäßig besonders
bedeutsamen Auszahlungen vom Finanzministerium zu genehmigen. So wird es
möglich sein, die weitere Entwicklung zu überwachen und flexibel zu reagieren.
Impressum:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de






