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Fortschrittsbericht ?Aufbau Ost? für das Jahr
2003 / Finanzminister Paqué: ?Brauchen sachliche Diskussion?

28.09.2004, Magdeburg – 393

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 393/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 393/04

 

 

 

Magdeburg, den 28. September 2004

 

 

 

Fortschrittsbericht ¿Aufbau Ost¿ für das Jahr

2003 / Finanzminister Paqué: ¿Brauchen sachliche Diskussion¿

 

Die Landesregierung hat heute den Fortschrittsbericht ¿Aufbau Ost 2003¿

des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Dieser jährlich vom Finanzministerium

vorgelegte Bericht gibt Auskunft über die Verwendung der Solidarpakt-Mittel und

die finanzwirtschaftliche Entwicklung von Land und Kommunen.

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué: ¿Der Bericht

zeigt deutlich, dass die erhaltenen SOBEZ

(Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen) einen unverzichtbaren Beitrag zum

Aufbau Ost leisten. Ohne die rund 1,66 Milliarden Euro, die Sachsen-Anhalt in

den vergangenen Jahren jährlich an SOBEZ erhalten hat, wäre es für Land und

Kommunen unmöglich gewesen, doppelt so hohe Investitionsausgaben zu leisten wie

Vergleichsländer im Westen der Bundesrepublik. 2003 lagen die investiven

Ausgaben in Sachsen-Anhalt bei rund 955 Euro pro Einwohner (ohne

Fluthilfeausgaben), in den finanzschwachen Flächenländern West (FFW) waren es

nur rund 490 Euro pro Einwohner. Die Gelder aus dem Solidarpakt II tragen damit

maßgeblich zur Schließung der Infrastrukturlücke bei. Es kann nicht die Rede

davon sein, in den neuen Bundesländern würden Solidarpakt-Mittel in

Größenordnungen verschwendet. Manche Rechenmethoden mögen zu

Fehlinterpretationen einladen. Die Erfolge der neuen Länder beim Aufbau Ost

lassen sich jedoch nicht durch ein vereinfachtes Berechnungsschema erfassen.

Der Vergleich mit westdeutschen Ländern zeigt deutlich: Der Großteil der Mittel

fließt in die dafür vorgesehenen Verwendungszwecke. Es muss aber klar gesagt

werden, dass wir noch einen harten Weg vor uns haben. Hohe Schulden, noch vorhandene

Strukturdefizite und drastische Steuerausfälle bauen hohe Hürden auf. Land und

Kommunen haben in den vergangenen Jahren kräftig konsolidiert und das

Ausgabenwachstum beschränkt. Die andere Seite der Medaille ist, dass dies

unvermeidlich auch auf Kosten der Investitionen geschieht.¿

 

Bei der Betrachtung der Investitionen, die in Sachsen-Anhalt im Vergleich

zu den finanzschwachen Flächenländern West überproportional aus eigenen Mitteln

(also aus SOBEZ-Mitteln) geleistet wurden ¿ diesem Berechnungsmodus folgen

mehrere neue Länder und auch der Bund hat sie im Vorjahr als geeigneten

Indikator für den Aufbau Ost bezeichnet ¿, zeigt sich, dass 69 Prozent der

SOBEZ ( 2002 waren es 71 Prozent) zweckgerecht verwendet werden. D.h. sie

flossen in Infrastrukturmaßnahmen, in die Finanzierung teilungsbedingter

Sonderlasten und den Ausgleich der unterproportionalen Finanzkraft der

Kommunen. So hat Sachsen-Anhalt im Vergleich 441 Millionen Euro mehr an

eigenfinanzierten Investitionen geleistet als der Durchschnitt der

finanzschwachen Flächenländer West. Dazu kommen 287 Millionen Euro als

Ausgleich für die Steuerschwäche der Kommunen und 421 Millionen Euro für die

Lasten aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sowie den kommunalen

Altschulden der DDR.

 

Die Schwerpunkte der Investitionsausgaben lagen in den Bereichen mit

hohen Infrastrukturdefiziten. So wurden im Straßenbau in Sachsen-Anhalt in den

Jahren 2000 bis 2003 Bauinvestitionen in Höhe von 530 Euro je Einwohner

geleistet, in den FFW waren es lediglich 306 Euro. In die Hochschulen flossen

106 Euro pro Einwohner an Investitionen in diesen Jahren, in den FFW waren es

51 Euro. In Städtebau und -planung wurden in Sachsen-Anhalt in diesem Zeitraum

221 Euro je Einwohner investiert, in den FFW waren es nur 35 Euro.

 

Paqué warnte vor nachlassenden Anstrengungen

im Aufholprozess. Der Bund habe seine investiven Leistungen seit Mitte der 90er

Jahre um mehr als ein Drittel zurückgeführt. ¿Wenn der Bund seinen zugesagten

Beitrag zur Schließung der Infrastrukturlücke in den neuen Ländern erbringen

will, muss er künftig mehr leisten. Da klafft eine deutliche Lücke zwischen

Wort und Tat¿, so der Finanzminister.

 

Das Finanzministerium leitet den Bericht dem Finanzplanungsrat zu, der

die Fortschrittsberichte im November erörtern wird.

 

Verschiedene Berechnungsarten

 

Die Grundfrage bei der Diskussion um den ordnungsgemäßen Einsatz der

Solidarpaktmittel ist, wie die investive Verwendung ermittelt wird. Dabei ist

zu beachten, dass die SOBEZ als allgemeine Zuweisungen in den Haushalt fließen,

so wie Steuern oder Gebühren. Sie sind also nicht von vorn herein zweckgebunden

veranschlagt. Deshalb muss im Nachhinein die Verwendung der SOBEZ ermittelt

werden.  Dazu sind verschiedene

Berechnungsmethoden möglich.

 

Neben der eingangs aufgemachten Rechnung, die

auf Vergleichswerten mit Basisinvestitionen in den finanzschwachen

Flächenländern West fußt, bezieht das vom Bund favorisierte Berechnungsschema

die Neuverschuldung mit ein, lässt dafür aber die Vergleichsländer außer

Betracht. Danach liegt der Verwendungsnachweis für Sachsen-Anhalt bei 56

Prozent (in 2002 waren es rund 46 Prozent). Hier wird von den getätigten Investitionen

des Landes und der Kommunen unter Abzug der empfangenen Zuweisungen für

Investitionen die jeweilige Nettokreditaufnahme abgezogen . Der Saldo wäre dann

der Betrag, der als investive Verwendung der SOBEZ ermittelt wird.

 

Nach dieser Methode wurde bisher gerechnet. Sie beinhaltet gleich mehrere

Stolpersteine: zum einen wird durch die Einbeziehung der Kreditaufnahme nicht

nur das Berichtsjahr betrachtet. Vielmehr ist eine hohe Kreditaufnahme oft

Folge hoher Zinsbelastung oder eines nicht konsequent durchgesetzten

Personalabbaus, die aber aus vergangenen Zeiträumen resultieren. Zum anderen

wird unterstellt, dass ein Landeshaushalt plötzliche Steuerausfälle ohne

Erhöhung der Neuverschuldung, also vollständig durch Absenkung der konsumtiven

Ausgaben, kompensieren kann. Nur dann könnte bei gleichbleibenden Investitionen

auch ein gleich hoher SOBEZ-Nachweis erbracht werden. Aus der Erfahrung der

letzten Jahre bei fast allen Ländern und dem Bund ergibt sich aber das

Gegenteil. Erhebliche Steuerausfälle führen praktisch immer zu einer Erhöhung

der Nettokreditaufnahme und/ oder zu einer Kürzung von Investitionen.

 

Ein besseres Ergebnis liefert die eingangs dargestellte Berechnungsmethode,

die auf dem Vergleich der Investitionen mit dem Niveau der finanzschwachen

Flächenländer West basiert. Ermittelt wird zunächst, welche Investitionen

abzüglich der Zuweisungen Dritter getätigt werden. Dann wird verglichen, in

welcher Höhe dies die Vergleichsländer tun (der Vergleich erfolgt pro

Einwohner). Die Investitionen, die über dem Vergleichswert liegen, gelten als

überdurchschnittlich und werden damit aus den SOBEZ finanziert. Nur dieser

überdurchschnittliche Anteil der Ausgaben ermöglicht einen zusätzlichen

Fortschritt beim Aufbau Ost.

 

Diese Berechnungsmethode haben einige neue

Länder im diesjährigen Fortschrittsbericht gleichrangig zur Anwendung gebracht.

Auch der Bund hat diese Methode in seiner Vorjahresstellung­nahme zu den

Berichten der Länder als geeigneten Indikator für die Fortschritte beim Aufbau

Ost bezeichnet.

 

Als wesentlicher Unterschied zwischen beiden

Methoden ergibt sich, dass bei der ersten Variante diejenigen Länder eine hohe

zweckentsprechende Verwendung bescheinigt bekommen, die aufgrund geringer ¿Altlasten¿

eine geringe Neuverschuldung haben (Sachsen). Dagegen werden bei der zweiten

Variante die Länder hervorgehoben, die tatsächlich im jeweiligen Jahr

überproportional investiert haben (im Vorjahr: Brandenburg). Dies macht

deutlich, wie wenig aussagefähig ein vereinfachtes Berechnungsschema sein kann.

Vielmehr bedarf jedes Schema einer sorgfältigen Interpretation. Darüber hinaus

ist zu hinterfragen, welcher Investitionsbegriff der Nachweisführung zugrunde

liegt. In Abgrenzung des Haushaltes ist das als Investition zu betrachten, was

einen bestimmten Mindestanschaffungswert hat. Zum Beispiel: Der Kauf eines

Autos. Dagegen sind konsumtive, also verbrauchende Ausgaben die, die wie in

einem Unternehmen als laufende Kosten anfallen. Zum Beispiel: Die Bezahlung von

Hochschullehrern und laufende Zuschüsse für die Forschung. Hier bleibt die potentielle

Wirkung auf die Zukunft eines Landes völlig unberücksichtigt . Deshalb

ist ein Dialog um eine neue Definition des verwendeten Investitionsbegriffs

erforderlich. Um zu verdeutlichen, welche Auswirkungen die Wahl des Berechnungsmethode

auf den Nachweis der SOBEZ-Verwendung hat, seien im Folgenden die Ergebnisse

nach den verschiedenen Methoden und auf Grundlage der Daten der Länder

einerseits sowie des Bundes andererseits für das Jahr 2002 dargestellt (für

2003 liegen noch nicht alle Berichte vor):

 

a)

bisherige

Berechnungsmethode 2002

 

(nach Darstellung der Länder)

 

in Euro je Einw.

 

 

 

 

 

 

 

BB

 

 

MV

 

 

SN

 

 

ST

 

 

TH

 

 

 

 

1. investive

Verwendung nach

Abzug des Finanzierungssaldos*

 

 

118

 

 

136

 

 

534

 

 

0

 

 

111

 

 

 

 

2. Ausgleich

der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft

 

 

156

 

 

176

 

 

113

 

 

115

 

 

335

 

 

 

 

3. teilungsbedingte

Lasten**

 

 

178

 

 

186

 

 

167

 

 

184

 

 

168

 

 

 

 

4. Nachweis

der Verwendung der SOBEZ (1. + 2. + 3.)

 

 

452

 

 

498

 

 

814

 

 

299

 

 

614

 

 

 

 

5. erhaltende

SOBEZ

 

 

577

 

 

635

 

 

630

 

 

648

 

 

629

 

 

 

 

6. Verwendung

in vH der SOBEZ

 

 

78,3

 

 

78,4

 

 

129,2

 

 

46,1

 

 

97,6

 

 

 

 

*          einschl. Fehlbetrag 2002 bei

Brandenburg sowie einschl. steuerbedingtem Anrechnungsbetrag des Finanzierungssaldos

bei Mecklenburg-Vorpommern; Thüringen nur Landesebene

 

**Sachsen

hat in seinem Fortschrittsbericht 2002 keine teilungsbedingten Lasten

dargestellt, aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die Zahlungen Sachsens für

die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR mit einbezogen.

 

b) alternative Berechnungsmethode  

2002* (1)                                        

in

Euro je Einw.

 

 

 

 

 

 

 

BB

 

 

MV

 

 

SN

 

 

ST

 

 

TH

 

 

 

 

1. überproportionale

eigenfinanzierte Investitionen für Infrastruktur

(FFW = 318 Euro je Einw.)

 

 

308

 

 

230

 

 

244

 

 

174

 

 

64

 

 

 

 

2. Ausgleich der unterproportionalen

 kommunalen Finanzkraft

 

 

156

 

 

176

 

 

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