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Mindest-Vergütung für Auszubildende
Bundesrat schlägt auf Antrag Sachsen-Anhalts Änderung des
Berufsbildungsgesetzes vor

28.09.2004, Magdeburg – 129

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 129/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 129/04

 

 

 

Magdeburg, den 28. September 2004

 

 

 

Mindest-Vergütung für Auszubildende

Bundesrat schlägt auf Antrag Sachsen-Anhalts Änderung des

Berufsbildungsgesetzes vor

 

 

 

Der Bundesrat hat auf seiner jüngsten Sitzung dem Gesetzesentwurf Sachsen-Anhalts

zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt und beschlossen, ihn in den

Bundestag einzubringen. Mit der Gesetzesänderung soll eine Mindest-Vergütung

für Auszubildende festgesetzt werden. Sie orientiert sich an den Sätzen für die

außerbetriebliche Ausbildung in den jeweiligen Ausbildungsplatzprogrammen des

Bundes und der Länder. Das sind zur Zeit etwa 150 Euro in den neuen und 180

Euro in den alten Bundesländern. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger

betonte, dass es Ziel sei, mit Hilfe der Gesetzesänderung neue

Ausbildungsplätze zu schaffen.

 

 

 

Das bisherige Berufsbildungsgesetz habe von einer ¿angemessenen Ausbildungsvergütung¿

gesprochen, allerdings nicht konkretisiert, was darunter zu verstehen sei,

begründete Rehberger den Vorstoß Sachsen-Anhalts. ¿Wir haben eine Gesetzeslücke

geschlossen, die Unternehmen bisher davon abgehalten hat, mehr

Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen oder überhaupt auszubilden. Mit der

jetzt beschlossen Mindest-Ausbildungsvergütung haben auch nicht tarifgebundene

Unternehmen konkrete Vorgaben, die eine Lehrlingsausbildung finanzierbar

machen.¿ Die neue Regelung berühre jedoch keinen der bereits abgeschlossenen

Ausbildungsverträge. Außerdem könnten alle, die einen Berufsausbildungsvertrag

abschließen, auch künftig eine höhere Ausbildungsvergütung vereinbaren.

 

 

 

Die Rechtsprechung hat sich

bisher an den tariflichen Ausbildungsvergütungen orientiert  und dabei akzeptiert, dass diese bei nicht

tarifgebundenen Unternehmen um bis zu 20 Prozent unterschritten werden können.

Doch selbst die so verringerten Ausbildungsvergütungen erreichten oftmals eine

Höhe, die ausbildungswillige Unternehmen nicht leisten konnten.

 

 

 

 

 

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