Mindest-Vergütung für Auszubildende
Bundesrat schlägt auf Antrag Sachsen-Anhalts Änderung des
Berufsbildungsgesetzes vor
28.09.2004, Magdeburg – 129
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 129/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 129/04
Magdeburg, den 28. September 2004
Mindest-Vergütung für Auszubildende
Bundesrat schlägt auf Antrag Sachsen-Anhalts Änderung des
Berufsbildungsgesetzes vor
Der Bundesrat hat auf seiner jüngsten Sitzung dem Gesetzesentwurf Sachsen-Anhalts
zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes zugestimmt und beschlossen, ihn in den
Bundestag einzubringen. Mit der Gesetzesänderung soll eine Mindest-Vergütung
für Auszubildende festgesetzt werden. Sie orientiert sich an den Sätzen für die
außerbetriebliche Ausbildung in den jeweiligen Ausbildungsplatzprogrammen des
Bundes und der Länder. Das sind zur Zeit etwa 150 Euro in den neuen und 180
Euro in den alten Bundesländern. Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger
betonte, dass es Ziel sei, mit Hilfe der Gesetzesänderung neue
Ausbildungsplätze zu schaffen.
Das bisherige Berufsbildungsgesetz habe von einer ¿angemessenen Ausbildungsvergütung¿
gesprochen, allerdings nicht konkretisiert, was darunter zu verstehen sei,
begründete Rehberger den Vorstoß Sachsen-Anhalts. ¿Wir haben eine Gesetzeslücke
geschlossen, die Unternehmen bisher davon abgehalten hat, mehr
Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen oder überhaupt auszubilden. Mit der
jetzt beschlossen Mindest-Ausbildungsvergütung haben auch nicht tarifgebundene
Unternehmen konkrete Vorgaben, die eine Lehrlingsausbildung finanzierbar
machen.¿ Die neue Regelung berühre jedoch keinen der bereits abgeschlossenen
Ausbildungsverträge. Außerdem könnten alle, die einen Berufsausbildungsvertrag
abschließen, auch künftig eine höhere Ausbildungsvergütung vereinbaren.
Die Rechtsprechung hat sich
bisher an den tariflichen Ausbildungsvergütungen orientiert und dabei akzeptiert, dass diese bei nicht
tarifgebundenen Unternehmen um bis zu 20 Prozent unterschritten werden können.
Doch selbst die so verringerten Ausbildungsvergütungen erreichten oftmals eine
Höhe, die ausbildungswillige Unternehmen nicht leisten konnten.
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