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Einbringungsrede von Finanzminister Prof. Dr.
Karl-Heinz Paqué zum Doppelhaushaltsplanentwurf 2005/2006

17.09.2004, Magdeburg – 36

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 36/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 36/04

 

 

 

Magdeburg, den 17. September 2004

 

 

 

 

 

Einbringungsrede von Finanzminister Prof. Dr.

Karl-Heinz Paqué zum Doppelhaushaltsplanentwurf 2005/2006

 

 

 

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

 

 

 

Anrede,

 

vor Ihnen liegt der Entwurf der

Landesregierung für den Doppelhaushalt 2005/2006 sowie die Mittelfristige

Finanzplanung für die Jahre 2004 bis 2008.

 

Erstmals legen wir, die Landesregierung,

einen Doppelhaushalt für die beiden kommenden Jahre vor. Wir schaffen damit

mehr Planungssicherheit ¿ für die Ressorts, aber noch mehr für die Empfänger

von Leistungen des Landes, besonders für die Kommunen und für viele

Einrichtungen im Sozial- und Kulturbereich.

 

Natürlich sind wir uns der Risiken bewusst,

die ein längerer Planungszeitraum grundsätzlich mit sich bringt. Wir sind aber

der Meinung, dass diese Risiken in der derzeitigen konjunkturellen Lage

begrenzt sind. Die jüngste Entwicklung der Konjunkturdaten und der

Steuereinnahmen sprechen eindeutig dafür, dass massive Einnahmeeinbrüche wie in

der jüngsten Vergangenheit sich im Planungszeitraum nicht wiederholen werden.

 

Doppelhaushalte sind im übrigen keine

exotische Idee der Regierung Sachsen-Anhalts. Sie sind in der Praxis der Länderfinanzen

längst die Regel und nicht die Ausnahme. 

13 von 16 Ländern in Deutschland arbeiten mit Doppelhaushalten ¿ die

Ausnahmen sind Hamburg, Niedersachsen und das Saarland. Dabei schieben einige

Länder wie beispielsweise Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aufgrund ihrer

fünfjährigen Legislaturperioden im Einzelfall auch einen einjährigen Haushalt

dazwischen. Aber dies ändert nichts an der Tatsache, dass sie im Regelfall

Doppelhaushalte aufstellen. Es hat sich eben die Erkenntnis durchgesetzt, dass

mehr Planungssicherheit ein hoher Wert ist und die etwas geringere

Flexibilität, die damit verbunden ist, durchaus in Kauf genommen werden kann.

 

 

 

Anrede,

 

der Entwurf des Doppelhaushaltes für die

beiden kommenden Jahre ist Grundlage und Ausweis für die Finanzpolitik im

zweiten Teil der aktuellen Legislaturperiode. Der Regierungsentwurf ist die

Fortsetzung des Konsolidierungskurses, der mit dem Antritt der

CDU/FDP-Regierung im Jahr 2002 eingeleitet und mit den Haushalten 2003, 2004

und dem Nachtrag 2004 umgesetzt wurde. Die weitere Fortführung des Kurses über

die beiden Planungsjahre 2005 und 2006 hinaus ist in der Mittelfristigen

Finanzplanung bis zum Jahr 2008 dargestellt.

 

Ich möchte heute um Ihre Unterstützung für

diesen Kurs in den bevorstehenden parlamentarischen Plenar- und Ausschussberatungen

werben. Ich werde in dieser Einbringungsrede die zentralen Gesichtspunkte des

Regierungsentwurfs erläutern.

 

Im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt

ist für das Jahr 2005 eine Nettoneuverschuldung von 893,7 Mio. ¿ und für das

Jahr 2006 von 797,0 Mio. ¿ vorgesehen. Die Landesregierung legt damit für beide

Jahre einen Planentwurf vor, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen nachkommt

¿ die eigenfinanzierten Investitionen liegen in 2005 bei 939,1 Mio. ¿ und in

2006 bei 898,8 Mio. ¿. Eigentlich sollte das Einhalten der Verfassungsgrenze

für die Nettokreditaufnahme eine Selbstverständlichkeit sein, aber die

deutschlandweit katastrophale Finanzentwicklung der letzten Jahre hat uns gelehrt,

dass dies nicht so ist. Andere Länder und der Bund haben größte Mühe,

verfassungsmäßige Haushalt vorzulegen; und auch wir in Sachsen-Anhalt mussten

mit dem Nachtrag 2004 aufgrund der Veranschlagung des Kassendefizits aus 2003

eine Überschreitung der Verfassungsgrenze hinnehmen. Unter diesen Umständen

wird das, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, zu einem Erfolg.

 

Die Ausgaben werden auf unter 10 Mrd. ¿

sinken, erstmals seit das Land Sachsen-Anhalt eigene Haushalte aufstellt. Im

Jahr 2005 sind Ausgaben von rund 9,94 Mrd. ¿ vorgesehen; 2006 werden diese

nochmals leicht auf 9,91 Mrd. ¿ zurückgeführt. Das heißt: Gegenüber dem

Nachtrag 2004 bleibt das Haushaltsvolumen in etwa konstant, wenn man um die

wichtigsten Sonderbelastungen des Jahres 2004 bereinigt ¿ es handelt sich um

die Lehrerarbeitszeitkonten, Hochwassermittel und den etatisierten

Jahresfehlbetrag des Jahres 2003.  Der

Haushalt erfüllt damit die Vorgaben des Finanzplanungsrats, der im Rahmen des

natio­nalen Stabilitätspakts eine Zunahme des Haushaltvolumens der Länder um

maximal 1 v.H. vorschreibt. Sachsen-Anhalt liegt 2005 und 2006 deutlich

darunter ¿ in beiden Jahren bei 0 Prozent Ausgabenwachstum. Und dies nachdem

bereits die Jahre 2003 und 2004 Einschnitte bei den Ausgaben brachten, zuletzt

im Nachtrag 2004 um 3,7 v. H., wenn man um einmalige Sondereffekte korrigiert.

 

Unter diesen Umständen die Ausgaben konstant

zu halten ist Ausweis der enormen Sparanstrengungen, die bei Aufstellung des

Regierungsentwurfs gemacht wurden. Alle zwangsläufigen Ausgabenzuwächse ¿ etwa

durch Tarifsteigerungen, Mehrausgaben bei der Sozialhilfe und gestiegene

Zinsausgaben ¿ konnten vollständig kompensiert werden.

 

 

 

Anrede,

 

dass trotz dieser Anstrengungen auf der

Ausgabenseite die Nettokreditaufnahme noch immer bei knapp 900 Mio. ¿ in 2005

und 800 Mio. ¿ in 2006 liegen wird, das ist auch für uns eine bittere Wahrheit.

Und ich sage ganz klar: Mit diesem Ergebnis können wir nicht zufrieden sein und

sind wir nicht zufrieden, denn wir wissen, dass wir damit noch immer einen langen

Weg vor uns haben bis zu dem Punkt, an dem wir beginnen können, in diesem Land

Schulden zu tilgen. Gleichwohl muss deutlich gesagt werden, dass wir seit dem

Regierungsantritt 2002 unseren konsequenten Sparkurs zu keinem Zeitpunkt

verlassen haben und in der Planung bis 2006 auch nicht verlassen werden.

 

 

 

Ein paar einfache Zahlen machen dies

deutlich:

 

 

 

In der mittelfristigen Finanzplanung

2002-2006, die wir im Sommer 2002 vorlegten, haben wir für das Jahr 2006, das

letzte Jahr des Planungszeitraums, ein Ausgabenvolumen von 9,899 Mrd. ¿

angestrebt. Im Haushaltsplanentwurf 2006 stehen jetzt 9,908 Mrd. ¿. Dies ist

eine Punktlandung auf der Ausgabenseite. Und ich weise darauf hin, dass unsere

damalige Ausgabenplanung als außerordentlich ehrgeizig angesehen wurde. Es

waren Sie, sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, die die damals

angestrebte stufenweise Ausgabensenkung von über 6 % von 2002 auf 2006 für

unmöglich hielten, weil sie uns nicht zutrauten, einen Konsolidierungskurs konsequent

durchzuhalten. Aber wir haben diesen Kurs durchgehalten.

 

Unsere konsequente Politik auf der

Ausgabenseite konnte leider nicht die in 2002 erhofften Früchte tragen in Form

einer Nettokreditaufnahme von nur mehr knapp 100 Mio. Euro im Jahr 2006 und

null in 2007, wie sie die mittelfristige Finanzplanung im Sommer 2002 vorsah.

Der einfache Grund: Wie in allen Ländern und im Bund erwiesen sich die

Prognosen der Steuereinnahmen als zu hoch, weil die Konjunktur deutschlandweit

einbrach und die rot-grüne Steuerreform ein übriges tat. Gegenüber der

mittelfristigen Finanzplanung aus 2002 fehlen im Jahr 2005 fast 900 Mio. Euro

an Steuereinnahmen (einschließlich der Zuweisungen aus dem

Länderfinanzausgleich und den Fehlbetrags-Bundesergänzungs­zuweisungen), im

Jahr 2006 sind es fast 1 Mrd. ¿. Es sind genau diese 900 Mio. ¿ an

Mindereinnahmen, die uns 2005 zu einem ausgeglichenen Haushalt fehlen. Mit

1 Mrd. ¿ mehr in den Kassen würde ab 2006 sogar schon die

Schuldentilgung beginnen. Beträge dieser Größenordnung auszugleichen ist auf

kurze Sicht praktisch nicht möglich ¿ es sei denn, man streicht praktisch alle

Investitionen und beendet alle freiwilligen Aufgaben des Landes. Dies hieße:

Schließung von Universitäten, Fachhochschulen, Theatern, Museen etc.

 

 

 

Anrede,

 

ich weiß natürlich, dass in der Politik das

zählt, was ist und nicht das, was sein könnte. Trotzdem zeigen diese

Überlegungen zweierlei:

 

Der 2002 vorgefundene Konsolidierungsbedarf

ist mehr als abgearbeitet worden. Aber: Die Einnahmeausfälle haben einen neuen

Konsolidierungsbedarf geschaffen.

 

Die Einnahmeeinbrüche konnten zum Teil, aber

eben nur zum Teil abgefangen werden. Der Konsolidierungsdruck bleibt deshalb

auch in der mittleren Frist bestehen. Der Weg zum Ende der Nettoneuverschuldung

hat sich entsprechend verlängert.

 

 

 

Anrede,

 

dass die Einbrüche der Einnahmen nicht voll

kompensiert werden können, leuchtet jedem ein, der sich die Dimension des

Problems klarmacht.

 

Wir haben in Deutschland in den letzten drei

Jahren eine beispiellose Zeit der wirtschaftlichen Stagnation und sogar

zeitweise der Rezession erlebt - auch dank der jahrelangen Reformverschleppung

der Bundesregierung. Erst in diesem Jahr zeigen sich zaghafte Anzeichen einer

konjunkturellen Erholung, deren Stabilität und Dauerhaftigkeit jedoch noch

keineswegs gesichert ist. Konjunkturbedingt hatten alle Gebietskörperschaften

Einnahmeausfälle in bisher nicht gekannter Größenordnung zu verkraften. Folge

davon war, dass Sachsen-Anhalt in dieser Legislaturperiode bei den eigenen

Steuereinnahmen und den Zuweisungen im Rahmen der bundesweiten Steueraufteilung

und des Finanzausgleichs in jedem Jahr ¿ also in 2002, 2003 und in den Planjahren

2004, 2005 und 2006 - unter das Niveau des Jahres 1995 zurückfiel. In

keinem dieser Jahre konnte und wird der Höhe nach das Steueraufkommen des

Jahres 1995 erreicht werden.

 

Anders ausgedrückt: In absoluten Zahlen liegt

die Finanzausstattung des Landes derzeit unter dem Niveau von vor 10 Jahren.

Gleichzeitig mussten seither auf der Ausgabenseite schwere zusätzliche

Belastungen hingenommen werden:

 

So hat es seit 1995 kräftige

Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst gegebenen, und zwar in einer

Größenordnung von insgesamt mehr als 25 %, das sind bei der heutigen Personalstärke

¿ und die liegt deutlich niedriger als 1995 ¿ mindestens 600 Mio. Euro mehr an

Belastung.

 

So hat sich die Zinslast mehr als verdoppelt

- von rund 420 Mio. Euro im Jahr 1995 auf über 1 Mrd. Euro in der Planung für

das Jahr 2006.

 

Hinzu kommen die Belastungen aus den Sonder-

und Zusatzversorgungssystemen - sie lagen 1995 bei gut 200 Mio. Euro, sie

liegen jetzt und in Zukunft deutlich über 400 Mio. Euro.

 

Und nicht zu vergessen: die Kreditaufnahme

lag 1995 bei 1,8 Milliarden Euro, im Entwurf des Doppelhaushaltes wird sie 2006

mit rund 800 Mio. Euro um eine Milliarde niedriger liegen.

 

Diese Zahlen machen deutlich, wie

katastrophal die Entwicklung in den letzten Jahre gewesen ist.

 

Richtig ist, dass die Zeit der Einbrüche bei

den Einnahmen wohl dem Ende zugeht und die Einnahmeseite damit an

Berechenbarkeit zurückgewinnt. Eben dies rechtfertigt ja auch die Vorlage eines

Doppelhaushalts mit einem Planungszeitraum von zwei Jahren. Dennoch hat sich

das Bild im Vergleich zu der letzten Phase wirtschaftlicher Prosperität in

Deutschland in den Jahren 1999 bis 2001 grundlegend geändert. Stabilität der

Steuereinnahmen heißt heute: Stabilität auf dem Niveau von vor 10 Jahren, und

dies liegt gut eine halbe Mrd. Euro unter dem Niveau der Jahre 1999 bis 2001,

den letzten beiden Jahren der Vorgängerregierung.

 

 

 

Anrede,

 

diese Landesregierung ist im Jahr 2002 mit

dem Ziel angetreten, die Landesfinanzen zu konsolidieren. Diese Zielsetzung

galt, und sie gilt weiterhin. Sie gilt auch unter den erheblich erschwerten

Bedingungen, die wir durch die Einnahmeeinbrüche hinnehmen mussten. Wir

stehen zu unseren Zielen. Wir wollen Sachsen-Anhalt aus einem Teufelskreis

befreien, nämlich dem Teufelskreis von immer höher ansteigender Verschuldung

und immer erdrückenderen Zinslasten. Wir wollen die Nettoneuverschuldung

Schritt für Schritt auf Null zurückführen, auch wenn wir durch die Entwicklung

der Einnahmen einige Jahre zurückgeworfen wurden:

 

nur so lässt sich die Grundlage für eine

finanziell gesunde Entwicklung des Landes schaffen,

 

nur so können wir politischen

Handlungsspielraum zurückgewinnen,

 

nur so können wir künftige Generationen vor

ungebührlichen Belastungen bewahren.

 

 

 

Anrede,

 

welche Maßnahmen wird die Landesregierung in

den kommenden zwei Jahren ergreifen, um die Neuverschuldung zurückzuführen?

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

Zu aller erst ist hier die Fortführung des

Personalabbaus zu nennen. Die Personalausgaben stellen den bedeutendsten

konsumtiven Ausgabenblock dar. Hier die Weichen richtig zu stellen ist und

bleibt für die künftige Finanzsituation des Landes von überragender Bedeutung.

Dies ist in den letzten beiden Jahren geschehen: u. a. durch eine konsequente

Personalbewirtschaftung, die auch über die Landesgrenzen hinweg Beachtung

findet. Diese Bewirtschaftung funktioniert, der Personalabbau kommt rasch

voran. Der Stellen- und Personalabbau wird ergänzt durch die umfangreiche

Umstrukturierung in der Landesverwaltung ¿ Stichwort Landesverwaltungsamt.

Diese hat die Landesregierung eingeleitet, und sie wird in den nächsten Jahren

Früchte tragen ¿ in Form von mehr Effizienz und weniger Ausgaben.

 

Weitere Einsparungen wird die Senkung der

Sonderzuwendungen für die Beamten des Landes erbringen. Im November letzten

Jahres hat der Landtag das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz beschlossen.

Mit diesem Gesetz wurde die Sonderzuwendung, das sogenannte Weihnachtsgeld für

Beamtinnen und für Beamte, erstmalig gekürzt und das Urlaubsgeld wurde gestrichen.

Die damals beschlossene Regelung galt

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