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Kabinett entscheidet zur Umsetzung von Hartz
IV in den Kreisen / Fünf Landkreise werden gemeldet

13.09.2004, Magdeburg – 120

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 120/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 120/04

 

 

 

Magdeburg, den 10. September 2004

 

 

 

Kabinett entscheidet zur Umsetzung von Hartz

IV in den Kreisen / Fünf Landkreise werden gemeldet

 

 

 

Die Landesregierung hat auf

ihrer heutigen Sitzung darüber entschieden, welche Landkreise künftig nach dem

Optionsmodell die Hartz IV-Gesetzgebungen umsetzen. Alle fünf Kreise, die sich

beworben hatten, werden bis zum 15. September dem Bundeswirtschafts- und

Arbeitsministerium zur Zulassung für das Optionsmodell gemeldet. Im Einzelnen

sind das die Kreise Schönebeck, Wernigerode, Anhalt-Zerbst, Merseburg-Querfurt

und Bernburg.

 

 

 

Das Ministerium für Wirtschaft

und Arbeit hatte in der vergangenen Woche die eingereichten Materialien umfassend

nach einer eigens dafür entworfenen Matrix bewertet. Darüber hinaus wurden

Stellungnahmen der Fachressorts, besonders des Innenministeriums, und des

Landesrechnungshofes eingeholt. Die Liste, die jetzt dem BMWA gemeldet wird, enthält

auch eine Rangfolge, die aus der Bewertung resultiert. Besonderes Augenmerk

galt dabei vor allem den Arbeitsmarkt- und Integrationskonzepten und der

personellen und technischen Umsetzbarkeit.

 

 

 

Die Landesregierung werde die

Kreise fachlich und inhaltlich bei der Umsetzung der mit dem Optionsmodell

verbundenen Anforderungen unterstützen, sagte Wirtschaftsminister Dr. Horst

Rehberger. ¿Wir hoffen, dass es eine möglichst reibungslose Umsetzung gibt.¿

Die mit dem Optionsmodell einhergehenden Aufgaben zu bewältigen, bleibe eine

sehr anspruchsvolle Herausforderung und sei für Verwaltungen nur mit hohem

Aufwand leistbar, unterstrich der Minister. Deshalb habe er die Landräte auf

die erheblichen Risiken hingewiesen, die mit der neuen Aufgabe verbunden sind.

 

 

 

Mit der Entscheidung für das

Optionsmodell ist verbunden, dass die Landkreise sowohl die Auszahlung der mit

Hartz IV verbundenen Gelder als auch die Vermittlung in den Arbeitsmarkt in

eigener Regie übernehmen. Für die Landkreise bedeutet das, dass sie in Zukunft

für ein Vielfaches an Leistungsempfängern (derzeit nur Sozialhilfeempfänger)

zuständig sind.

 

 

 

Weitere

Schritte: In den ersten sechs Monaten nach dem

Inkrafttreten von Hartz IV, am 01. Januar 2005, gilt eine halbjährige

Übergangszeit, in der die Bundesagentur die Kreise bei der schrittweisen

Übernahme der Aufgaben unterstützt. Nach einem Jahr haben nach Gesetzeslage die

Kreise die Möglichkeit, die Aufgaben auch wieder an die Bundesagentur für

Arbeit zurück zu übertragen. Die eigentliche Laufzeit des Modellversuchs

beträgt sechs Jahre.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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39104 Magdeburg

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