Kabinett entscheidet zur Umsetzung von Hartz
IV in den Kreisen / Fünf Landkreise werden gemeldet
13.09.2004, Magdeburg – 120
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 120/04
Ministerium
für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 120/04
Magdeburg, den 10. September 2004
Kabinett entscheidet zur Umsetzung von Hartz
IV in den Kreisen / Fünf Landkreise werden gemeldet
Die Landesregierung hat auf
ihrer heutigen Sitzung darüber entschieden, welche Landkreise künftig nach dem
Optionsmodell die Hartz IV-Gesetzgebungen umsetzen. Alle fünf Kreise, die sich
beworben hatten, werden bis zum 15. September dem Bundeswirtschafts- und
Arbeitsministerium zur Zulassung für das Optionsmodell gemeldet. Im Einzelnen
sind das die Kreise Schönebeck, Wernigerode, Anhalt-Zerbst, Merseburg-Querfurt
und Bernburg.
Das Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit hatte in der vergangenen Woche die eingereichten Materialien umfassend
nach einer eigens dafür entworfenen Matrix bewertet. Darüber hinaus wurden
Stellungnahmen der Fachressorts, besonders des Innenministeriums, und des
Landesrechnungshofes eingeholt. Die Liste, die jetzt dem BMWA gemeldet wird, enthält
auch eine Rangfolge, die aus der Bewertung resultiert. Besonderes Augenmerk
galt dabei vor allem den Arbeitsmarkt- und Integrationskonzepten und der
personellen und technischen Umsetzbarkeit.
Die Landesregierung werde die
Kreise fachlich und inhaltlich bei der Umsetzung der mit dem Optionsmodell
verbundenen Anforderungen unterstützen, sagte Wirtschaftsminister Dr. Horst
Rehberger. ¿Wir hoffen, dass es eine möglichst reibungslose Umsetzung gibt.¿
Die mit dem Optionsmodell einhergehenden Aufgaben zu bewältigen, bleibe eine
sehr anspruchsvolle Herausforderung und sei für Verwaltungen nur mit hohem
Aufwand leistbar, unterstrich der Minister. Deshalb habe er die Landräte auf
die erheblichen Risiken hingewiesen, die mit der neuen Aufgabe verbunden sind.
Mit der Entscheidung für das
Optionsmodell ist verbunden, dass die Landkreise sowohl die Auszahlung der mit
Hartz IV verbundenen Gelder als auch die Vermittlung in den Arbeitsmarkt in
eigener Regie übernehmen. Für die Landkreise bedeutet das, dass sie in Zukunft
für ein Vielfaches an Leistungsempfängern (derzeit nur Sozialhilfeempfänger)
zuständig sind.
Weitere
Schritte: In den ersten sechs Monaten nach dem
Inkrafttreten von Hartz IV, am 01. Januar 2005, gilt eine halbjährige
Übergangszeit, in der die Bundesagentur die Kreise bei der schrittweisen
Übernahme der Aufgaben unterstützt. Nach einem Jahr haben nach Gesetzeslage die
Kreise die Möglichkeit, die Aufgaben auch wieder an die Bundesagentur für
Arbeit zurück zu übertragen. Die eigentliche Laufzeit des Modellversuchs
beträgt sechs Jahre.
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