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Optimierung des Finanzausgleichsgesetzes
erhöht die Verteilungsgerechtigkeit

10.09.2004, Magdeburg – 360

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 360/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 360/04

 

 

 

Magdeburg, den 10. September 2004

 

 

 

Optimierung des Finanzausgleichsgesetzes

erhöht die Verteilungsgerechtigkeit

 

Auf

Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss das Kabinett, den

Entwurf des Finanzausgleichsanpassungsgesetzes zur Anhörung freizugeben.

 

Das

Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Sachsen-Anhalt ist nach Mitteilung von

Innenminister Jeziorsky seit 1995 in Kraft. Die konzeptionelle Ausrichtung des

Gesetzes habe sich bewährt und solle beibehalten werden. Jeziorsky: ¿In

Auswertung der bisher gewonnenen Erfahrungen und der demographischen wie

rechtlichen Veränderungen soll das Gesetz optimiert und weiterentwickelt

werden.¿

 

Von

besonders finanzkräftigen Gemeinden soll, so der Innenminister, eine Finanzausgleichsumlage

erhoben werden. Wenn die Steuerkraft mehr als 50 Prozent über dem Bedarf läge,

müsste eine solche Gemeinde 30 Prozent ab dieser Summe einem Solidarfonds

zuführen. Jeziorsky: ¿Sehr reiche Gemeinden sollen einen Teil ihrer Überschüsse

an extrem finanzschwache Gemeinden abgeben.¿ Dieser Solidaritätsaspekt erhöhe

die Ausgleichswirkung und beinhalte eine höhere Verteilungsgerechtigkeit.

 

Sachsen-Anhalt

habe seit 1990 einen jährlichen Bevölkerungsrückgang in der Größenordnung

von ca. 25.000 Einwohner zu verzeichnen. Diese Entwicklung wirke sich jedoch

nicht gleichmäßig in den kommunalen Gruppierungen aus. In den kreisfreien Städten

sei die Einwohnerzahl erheblich stärker zurückgegangen als in den

kreisangehörigen Gemeinden. Hier wäre an sich, so Jeziorsky, eine Rückführung

des Anteils der kreisfreien Städte am Finanzausgleichsvolumen angezeigt. Unter

Berücksichtigung, so der Minister, ihrer zentralörtlichen Funktionen und der

Stadt-Umland-Beziehung werde darauf verzichtet. Von dem zu verteilenden

Gesamtvolumen erhielten die Großstädte weiterhin einen Anteil von 27 Prozent,

obgleich ihr Anteil an Sachsen-Anhalts Einwohnern von 24 auf 21 Prozent

gesunken sei. Dreißig Prozent der vorhandenen Gelder erhalten weiterhin die

Landkreise, 43 Prozent des Geldes fließe an die übrigen Gemeinden.

 

Ausgehend

von den damaligen Daten über Bauinvestitionen erhalten die kreisangehörigen

Gemeinden 65 Prozent der Landesinvestitionszuweisungen , die

kreisfreien Städte 25 und die Landkreise 10 Prozent. Zwischenzeitlich haben

sich die Anteile an den Bauinvestitionen zwischen den kommunalen Gruppen verändert.

Nach Auswertung der neuesten statistischen Daten über die Bautätigkeit

entfallen nun von der Gesamtbautätigkeit knapp 17 Prozent auf die Landkreise,

knapp 19 Prozent auf die kreisfreien Städte und 64 Prozent auf die

kreisangehörigen Gemeinden. Insbesondere

bei der Sanierung und dem Bau von Schulen werde ein erheblicher Nachholbedarf

geltend gemacht. Begründet werde dies mit der nunmehr abgeschlossenen

Schulentwicklungsplanung. Jeziorsky: "Aus Sorge um Fehlinvestitionen

wurden notwendige bauliche Maßnahmen zurückgestellt. Mit dem Abschluss der

Schulentwicklungsplanung kann dieser Investitionsstau abgebaut werden." Außerdem

solle künftig die Belastung durch die Krankenhausumlage für die Landkreise

berücksichtigt werden. Deshalb werde vorgeschlagen, ab dem Jahr 2005 den

Landkreisen 20 Prozent, den kreisfreien Städten 25 Prozent und den

kreisangehörigen Gemeinden 55 Prozent der Investitionshilfen zuzuweisen.

 

Weiterhin

bewirke das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur

Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit eine interkommunale Aufgabenverlagerung .

Das Funktionalreformgesetz übertrage Aufgaben vom Land auf die Kommunen. Da

solche Aufgabenverlagerungen Finanzlasten nach sich ziehen, ist hier ein Ausgleich

geboten.

 

Der

bisherige Flächenfaktor bei der Bemessung der allgemeinen Zuweisung der

Landkreise soll durch den vom Bundesverfassungsgericht akzeptierten Dünnbesiedelungsfaktor ,

Fläche in Relation zu Einwohnern, ersetzt und gleichzeitig abgeschwächt werden.

Diese Maßnahme erhöhe, so Klaus Jeziorsky, die Verteilungsgerechtigkeit und

mache das Finanzausgleichsgesetz rechtssicherer.

 

Weiterhin

würde die Verlässlichkeit

der Finanzausgleichszahlungen erhöht, indem künftig auf das

durchschnittliche Gewerbesteueraufkommen aus drei Jahren abgestellt werde.

Bisher diente nur ein Jahr als Berechnungsgrundlage mit entsprechend

schwankenden Finanzausgleichsleistungen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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