Optimierung des Finanzausgleichsgesetzes
erhöht die Verteilungsgerechtigkeit
10.09.2004, Magdeburg – 360
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 360/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 360/04
Magdeburg, den 10. September 2004
Optimierung des Finanzausgleichsgesetzes
erhöht die Verteilungsgerechtigkeit
Auf
Initiative von Innenminister Klaus Jeziorsky beschloss das Kabinett, den
Entwurf des Finanzausgleichsanpassungsgesetzes zur Anhörung freizugeben.
Das
Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Sachsen-Anhalt ist nach Mitteilung von
Innenminister Jeziorsky seit 1995 in Kraft. Die konzeptionelle Ausrichtung des
Gesetzes habe sich bewährt und solle beibehalten werden. Jeziorsky: ¿In
Auswertung der bisher gewonnenen Erfahrungen und der demographischen wie
rechtlichen Veränderungen soll das Gesetz optimiert und weiterentwickelt
werden.¿
Von
besonders finanzkräftigen Gemeinden soll, so der Innenminister, eine Finanzausgleichsumlage
erhoben werden. Wenn die Steuerkraft mehr als 50 Prozent über dem Bedarf läge,
müsste eine solche Gemeinde 30 Prozent ab dieser Summe einem Solidarfonds
zuführen. Jeziorsky: ¿Sehr reiche Gemeinden sollen einen Teil ihrer Überschüsse
an extrem finanzschwache Gemeinden abgeben.¿ Dieser Solidaritätsaspekt erhöhe
die Ausgleichswirkung und beinhalte eine höhere Verteilungsgerechtigkeit.
Sachsen-Anhalt
habe seit 1990 einen jährlichen Bevölkerungsrückgang in der Größenordnung
von ca. 25.000 Einwohner zu verzeichnen. Diese Entwicklung wirke sich jedoch
nicht gleichmäßig in den kommunalen Gruppierungen aus. In den kreisfreien Städten
sei die Einwohnerzahl erheblich stärker zurückgegangen als in den
kreisangehörigen Gemeinden. Hier wäre an sich, so Jeziorsky, eine Rückführung
des Anteils der kreisfreien Städte am Finanzausgleichsvolumen angezeigt. Unter
Berücksichtigung, so der Minister, ihrer zentralörtlichen Funktionen und der
Stadt-Umland-Beziehung werde darauf verzichtet. Von dem zu verteilenden
Gesamtvolumen erhielten die Großstädte weiterhin einen Anteil von 27 Prozent,
obgleich ihr Anteil an Sachsen-Anhalts Einwohnern von 24 auf 21 Prozent
gesunken sei. Dreißig Prozent der vorhandenen Gelder erhalten weiterhin die
Landkreise, 43 Prozent des Geldes fließe an die übrigen Gemeinden.
Ausgehend
von den damaligen Daten über Bauinvestitionen erhalten die kreisangehörigen
Gemeinden 65 Prozent der Landesinvestitionszuweisungen , die
kreisfreien Städte 25 und die Landkreise 10 Prozent. Zwischenzeitlich haben
sich die Anteile an den Bauinvestitionen zwischen den kommunalen Gruppen verändert.
Nach Auswertung der neuesten statistischen Daten über die Bautätigkeit
entfallen nun von der Gesamtbautätigkeit knapp 17 Prozent auf die Landkreise,
knapp 19 Prozent auf die kreisfreien Städte und 64 Prozent auf die
kreisangehörigen Gemeinden. Insbesondere
bei der Sanierung und dem Bau von Schulen werde ein erheblicher Nachholbedarf
geltend gemacht. Begründet werde dies mit der nunmehr abgeschlossenen
Schulentwicklungsplanung. Jeziorsky: "Aus Sorge um Fehlinvestitionen
wurden notwendige bauliche Maßnahmen zurückgestellt. Mit dem Abschluss der
Schulentwicklungsplanung kann dieser Investitionsstau abgebaut werden." Außerdem
solle künftig die Belastung durch die Krankenhausumlage für die Landkreise
berücksichtigt werden. Deshalb werde vorgeschlagen, ab dem Jahr 2005 den
Landkreisen 20 Prozent, den kreisfreien Städten 25 Prozent und den
kreisangehörigen Gemeinden 55 Prozent der Investitionshilfen zuzuweisen.
Weiterhin
bewirke das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur
Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit eine interkommunale Aufgabenverlagerung .
Das Funktionalreformgesetz übertrage Aufgaben vom Land auf die Kommunen. Da
solche Aufgabenverlagerungen Finanzlasten nach sich ziehen, ist hier ein Ausgleich
geboten.
Der
bisherige Flächenfaktor bei der Bemessung der allgemeinen Zuweisung der
Landkreise soll durch den vom Bundesverfassungsgericht akzeptierten Dünnbesiedelungsfaktor ,
Fläche in Relation zu Einwohnern, ersetzt und gleichzeitig abgeschwächt werden.
Diese Maßnahme erhöhe, so Klaus Jeziorsky, die Verteilungsgerechtigkeit und
mache das Finanzausgleichsgesetz rechtssicherer.
Weiterhin
würde die Verlässlichkeit
der Finanzausgleichszahlungen erhöht, indem künftig auf das
durchschnittliche Gewerbesteueraufkommen aus drei Jahren abgestellt werde.
Bisher diente nur ein Jahr als Berechnungsgrundlage mit entsprechend
schwankenden Finanzausgleichsleistungen.
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