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B 91 kann
weiter gebaut werden

08.09.2004, Halle (Saale) – 67

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 67/2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt

 

Pressemitteilung

Nr.: 67/2004

 

 

 

 

 

 

 

Halle, den

08. September 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt informiert

 

 

 

B 91 kann

weiter gebaut werden

 

 

 

An der B 91 kann weiter

gebaut werden. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat das

Planfeststellungsverfahren für den 2. Planungsabschnitt beim Um- und Ausbau der

Bundesstraße B 91, abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde dem

Straßenbauamt Halle das Baurecht für die ca. 2 km langen Baustrecke erteilt.

 

 

 

Dieser Abschnitt umfasst den

verkehrsgerechten dreistreifigen Ausbau der B 91 zwischen der Kreuzung Nessa /

K 2202 (Landkreis Weißenfels) - etwa in Höhe der Einmündung der Gemeindestraße

nach Wernsdorf - bis ca. 800 m vor dem Werschener Kreuz / L 190.

 

Der  Ausbau ist Teil der

Gesamtbaumaßnahme an der B 91 zwischen BAB 9 und Theißen (Anbindung

Ortsumgehung Zeitz).

 

 

 

Der vorhandene

Fahrbahnquerschnitt in diesem Abschnitt genügt dem heutigen Verkehrsaufkommen

nicht mehr. Deshalb ist vorgesehen, durch den Ausbau der Strecke und die

Einführung einer 2+1 Verkehrsführung, den langsam fahrenden Verkehr von der B

91 herunter zu nehmen und auf einen parallel zur B 91 geplanten Wirtschaftsweg

zu legen, Das erfordert allerdings auch den teilweisen Neubau von Wirtschaftswegen.

 

 

 

Für die angrenzenden

Gemeinden und Städte stellt der Ausbau der B 91 eine erhebliche Verbesserung

der Anbindung ausgewiesener bzw. auszuweisender Gewerbegebiete dar. Außerdem

können durch den verkehrsgerechten Um- und Ausbau der Bundesstraße B 91

bestehende Umweltbeeinträchtigungen minimiert werden. So wird sich durch die

Beseitigung der Fahrbahnschäden die Lärmemissionen wesentlich verringern.

 

 

 

Nach Angaben des

Straßenbauamtes Halle sollen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf 4,345

Mio. ¿ belaufen.

 

 

 

Der

Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen werden in Kürze ausgelegt und

können zu den ortsüblich bekannt gegebenen Öffnungszeiten in der

Verwaltungsgemeinschaft Teucherner Land und der Stadt Hohenmölsen vom 07.09.2004

bis zu 20.09.2004 eingesehen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

 

 

Stabsstelle

Kommunikation

 

Frau Vopel

 

Willy-Lohmann-Str.7

 

06114 Halle

(Saale)

 

Tel:      (0345)

514 ¿ 1244

 

Fax:     (0345)

514 ¿ 1477

 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

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