B 91 kann
weiter gebaut werden
08.09.2004, Halle (Saale) – 67
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 67/2004
Landesverwaltungsamt
Pressemitteilung
Nr.: 67/2004
Halle, den
08. September 2004
Das Landesverwaltungsamt informiert
B 91 kann
weiter gebaut werden
An der B 91 kann weiter
gebaut werden. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat das
Planfeststellungsverfahren für den 2. Planungsabschnitt beim Um- und Ausbau der
Bundesstraße B 91, abgeschlossen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde dem
Straßenbauamt Halle das Baurecht für die ca. 2 km langen Baustrecke erteilt.
Dieser Abschnitt umfasst den
verkehrsgerechten dreistreifigen Ausbau der B 91 zwischen der Kreuzung Nessa /
K 2202 (Landkreis Weißenfels) - etwa in Höhe der Einmündung der Gemeindestraße
nach Wernsdorf - bis ca. 800 m vor dem Werschener Kreuz / L 190.
Der Ausbau ist Teil der
Gesamtbaumaßnahme an der B 91 zwischen BAB 9 und Theißen (Anbindung
Ortsumgehung Zeitz).
Der vorhandene
Fahrbahnquerschnitt in diesem Abschnitt genügt dem heutigen Verkehrsaufkommen
nicht mehr. Deshalb ist vorgesehen, durch den Ausbau der Strecke und die
Einführung einer 2+1 Verkehrsführung, den langsam fahrenden Verkehr von der B
91 herunter zu nehmen und auf einen parallel zur B 91 geplanten Wirtschaftsweg
zu legen, Das erfordert allerdings auch den teilweisen Neubau von Wirtschaftswegen.
Für die angrenzenden
Gemeinden und Städte stellt der Ausbau der B 91 eine erhebliche Verbesserung
der Anbindung ausgewiesener bzw. auszuweisender Gewerbegebiete dar. Außerdem
können durch den verkehrsgerechten Um- und Ausbau der Bundesstraße B 91
bestehende Umweltbeeinträchtigungen minimiert werden. So wird sich durch die
Beseitigung der Fahrbahnschäden die Lärmemissionen wesentlich verringern.
Nach Angaben des
Straßenbauamtes Halle sollen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf 4,345
Mio. ¿ belaufen.
Der
Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen werden in Kürze ausgelegt und
können zu den ortsüblich bekannt gegebenen Öffnungszeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft Teucherner Land und der Stadt Hohenmölsen vom 07.09.2004
bis zu 20.09.2004 eingesehen werden.
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