ÖPNV-Gesetz: Landesregierung setzt auf
bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und Stärkung der
regionalen Entscheidungsspielräume
07.09.2004, Magdeburg – 349
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 349/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 349/04
Magdeburg, den 7. September 2004
ÖPNV-Gesetz: Landesregierung setzt auf
bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und Stärkung der
regionalen Entscheidungsspielräume
Sachsen-Anhalts
Landesregierung will sich bei der künftigen Gestaltung des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) auf die bessere Verknüpfung der verschiedenen
Angebote konzentrieren und diese noch stärker am tatsächlichen Bedarf
ausrichten. Nach Ansicht von Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre ist mit dem
überarbeiteten ÖPNV-Gesetz, für das die Anhörungsphase jetzt abgeschlossen ist,
die notwendige Grundlage geschaffen worden. Das Gesetz stelle eine Abkehr vom
bisherigen Vorrang des schienengebundenen ÖPNV dar, indem es schienen- und
straßengebundene Angebote in ein gleichberechtigtes Verhältnis setze. ¿Ziel der
Veränderungen ist es, trotz der finanziell schwierigen Situation der
öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt dauerhaft einen flächendeckenden,
bezahlbaren und zugleich attraktiven Personennahverkehr zu gewährleisten¿,
betonte der Minister heute nach der Kabinettssitzung.
Neuland betrete das Gesetz im Bereich der
Mittelausreichung an die kommunalen Aufgabenträger. Sie erfolgt nach vier
leistungsabhängigen Finanzierungsfaktoren. Mit 40 Prozent werden dabei Fahrten
pro Einwohner des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt besonders hoch
bewertet. Weitere Faktoren sind die angebotenen Fahrplankilometer (25%) und die
Fläche (30%). Der erhöhte Aufwand für die Infrastruktur von Straßenbahnen wird
in einem so genannten Straßenbahnfaktor (5%) berücksichtigt.
Daehre
verwies darauf, dass sich mit dem neuen ÖPNV-Gesetz auch die
Handlungsspielräume auf regionaler Ebene erweitern. So könne zum Beispiel über
verschiedene Investitionen wie etwa den Einsatz neuer Fahrzeuge oder die Neugestaltung
von Haltestellen künftig in den Landkreisen entschieden werden. Die Mittel
müssten vor allem dort eingesetzt werden, wo die realistische Chance besteht,
mehr Bürger für die Nutzung von Bus und Bahn zu gewinnen, forderte der
Minister.
Als ein
weiteres wichtiges Instrument zur Förderung des ÖPNV sieht Verkehrsminister
Daehre die verstärkte Einführung von bedarfsorientierten Bedienformen, die das
Land von 2005 bis 2007 durch anfangs erhöhte, über den Zeitraum aber abnehmende
Finanzzuweisungen verstärkt fördern will. Die bisherigen Erfahrungen in
Sachsen-Anhalt hätten gezeigt, dass die Umstellung von starren Linienbus- zu
flexiblen Anrufsystemen nicht nur mit einer oftmals deutlichen Kostensenkung
verbunden sei. ¿Die stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Nutzer haben
in den meisten Fällen auch zu einer stärkeren Akzeptanz der ÖPNV-Angebote und
zu einer Zunahme der Fahrgastzahlen geführt¿, so der Minister.
Die Landesregierung wird den Entwurf des ÖPNV-Gesetzes
jetzt in den Landtag einbringen. Ziel ist es, das Gesetz nach entsprechender
parlamentarischer Beratung am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.
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