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ÖPNV-Gesetz: Landesregierung setzt auf
bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und Stärkung der
regionalen Entscheidungsspielräume

07.09.2004, Magdeburg – 349

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 349/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 349/04

 

 

 

Magdeburg, den 7. September 2004

 

 

 

ÖPNV-Gesetz: Landesregierung setzt auf

bessere Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger und Stärkung der

regionalen Entscheidungsspielräume

 

Sachsen-Anhalts

Landesregierung will sich bei der künftigen Gestaltung des öffentlichen

Personennahverkehrs (ÖPNV) auf die bessere Verknüpfung der verschiedenen

Angebote konzentrieren und diese noch stärker am tatsächlichen Bedarf

ausrichten. Nach Ansicht von Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre ist mit dem

überarbeiteten ÖPNV-Gesetz, für das die Anhörungsphase jetzt abgeschlossen ist,

die notwendige Grundlage geschaffen worden. Das Gesetz stelle eine Abkehr vom

bisherigen Vorrang des schienengebundenen ÖPNV dar, indem es schienen- und

straßengebundene Angebote in ein gleichberechtigtes Verhältnis setze. ¿Ziel der

Veränderungen ist es, trotz der finanziell schwierigen Situation der

öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt dauerhaft einen flächendeckenden,

bezahlbaren und zugleich attraktiven Personennahverkehr zu gewährleisten¿,

betonte der Minister heute nach der Kabinettssitzung. 

 

Neuland betrete das Gesetz im Bereich der

Mittelausreichung an die kommunalen Aufgabenträger. Sie erfolgt nach vier

leistungsabhängigen Finanzierungsfaktoren. Mit 40 Prozent werden dabei Fahrten

pro Einwohner des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt besonders hoch

bewertet. Weitere Faktoren sind die angebotenen Fahrplankilometer (25%) und die

Fläche (30%). Der erhöhte Aufwand für die Infrastruktur von Straßenbahnen wird

in einem so genannten Straßenbahnfaktor (5%) berücksichtigt.

 

Daehre

verwies darauf, dass sich mit dem neuen ÖPNV-Gesetz auch die

Handlungsspielräume auf regionaler Ebene erweitern. So könne zum Beispiel über

verschiedene Investitionen wie etwa den Einsatz neuer Fahrzeuge oder die Neugestaltung

von Haltestellen künftig in den Landkreisen entschieden werden. Die Mittel

müssten vor allem dort eingesetzt werden, wo die realistische Chance besteht,

mehr Bürger für die Nutzung von Bus und Bahn zu gewinnen, forderte der

Minister.

 

Als ein

weiteres wichtiges Instrument zur Förderung des ÖPNV sieht Verkehrsminister

Daehre die verstärkte Einführung von bedarfsorientierten Bedienformen, die das

Land von 2005 bis 2007 durch anfangs erhöhte, über den Zeitraum aber abnehmende

Finanzzuweisungen verstärkt fördern will. Die bisherigen Erfahrungen in

Sachsen-Anhalt hätten gezeigt, dass die Umstellung von starren Linienbus- zu

flexiblen Anrufsystemen nicht nur mit einer oftmals deutlichen Kostensenkung

verbunden sei. ¿Die stärkere Ausrichtung an den Bedürfnissen der Nutzer haben

in den meisten Fällen auch zu einer stärkeren Akzeptanz der ÖPNV-Angebote und

zu einer Zunahme der Fahrgastzahlen geführt¿, so der Minister.

 

Die Landesregierung wird den Entwurf des ÖPNV-Gesetzes

jetzt in den Landtag einbringen. Ziel ist es, das Gesetz nach entsprechender

parlamentarischer Beratung am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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