Kürzere
Studienzeiten für Medizinstudenten
01.09.2004, null – 62
- Landesverwaltungsamt Politik
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 62/2004
Landesverwaltungsamt
Pressemitteilung
Nr.:62 /2004
Halle, den
31. August 2004
Das
Landesverwaltungsamt informiert:
Kürzere
Studienzeiten für Medizinstudenten
Gute Nachricht für Medizinstudenten: ab dem 01.10.2004
entfällt das Erfordernis, vor Erteilung der Approbation eine 18-monatige
Ausbildungszeit als Arzt im Praktikum (AiP) ableisten zu müssen.
¿Das ist für die Studenten natürlich ein großer
zeitlicher Gewinn und bedeutet außerdem¿, so Dr. Herbert Freudrich, im LVwA zuständiger
Abteilungsleiter für die Erteilung der Approbation, ¿dass allein in
Sachsen-Anhalt ca. 300 junge Mediziner
1 1/2 Jahre früher zur
medizinischen Versorgung der Bürger bereit stehen und freie Arztstellen besetzt
werden können.¿
Jeder Student, der den
Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, hat Anspruch auf
Approbation, sofern die übrigen formalen Voraussetzungen nach § 3 der
Bundesärzteordnung erfüllt sind.
Der Antrag zur Erteilung der Approbation als Arzt ist an
die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den
Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Für Absolventen der
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke
Universität Magdeburg ist das Landesverwaltungsamt zuständig:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ¿
Neustädter Passage 15, 06122 Halle
Tel.: 0345/ 69 12 9
Fax: 0345/ 69 12 263
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Stabsstelle
Kommunikation
Frau Vopel
Willy-Lohmann-Str.7
06114 Halle
(Saale)
Tel:
(0345) 514 ¿ 1244
Fax:
(0345) 514 ¿ 1477
Mail:
Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de
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