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Weiteres Verfahren zur Umsetzung von Hartz IV
Fünf Landkreise haben sich für Optionsmodell beworben

31.08.2004, Magdeburg – 339

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 339/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 339/04

 

 

 

Magdeburg, den 31. August 2004

 

 

 

Weiteres Verfahren zur Umsetzung von Hartz IV

Fünf Landkreise haben sich für Optionsmodell beworben

 

Der Staatssekretär im Wirtschafts- und

Arbeitsministerium, Dr. Reiner Haseloff, hat heute das Kabinett über das

weitere Vorgehen bei der Umsetzung von Hartz IV im Land informiert. Beim

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hätten sich fünf Landkreise beworben, das

so genannte Optionsmodell einzuführen. Das heiße, dass die Landkreise sowohl

die Auszahlung der mit Hartz IV verbundenen Gelder als auch die Vermittlung in

den Arbeitsmarkt in eigener Regie übernehmen wollten. Im einzelnen sind das die

Kreise Anhalt-Zerbst, Bernburg, Merseburg-Querfurt, Wernigerode und Schönebeck.

Nachdem die Kreistage zugestimmt hätten, prüfe das Ministerium jetzt die

Konzepte, so Haseloff. Dabei richte sich das Augenmerk vor allem auf die

eingereichten Arbeitsmarkt- und Integrationskonzepte und die personelle und

technische Umsetzbarkeit.

 

Der Staatssekretär verwies noch einmal

darauf, dass das Ministerium die eingereichten Konzepte sehr genau unter die

Lupe nehmen werde. Das Optionsmodell umzusetzen, sei sehr anspruchsvoll und für

Verwaltungen nur mit hohem Aufwand leistbar.

 

Für die Kommunen, die die Hartz IV ¿ Regelungen in

Arbeitsgemeinschaft mit den Agenturen für Arbeit umsetzen wollen, werde noch in

dieser Woche ein Erlass veröffentlicht, der die Rechtsform regelt und Empfehlungen

zur Umsetzung gibt. Ebenfalls in dieser Woche sollen noch die entsprechenden

Haushaltsvorkehrungen getroffen werden, welche die finanziellen

Rahmenbedingungen für die Kommunen regeln. Arbeitskreise mit Vertretern der

Arbeitsagenturen, der Landesressorts und kommunaler Spitzenverbände werden die

Kommunen in der kommenden Zeit informieren und beraten.

 

Weitere Schritte: Am

10. September 2004 wird das Landeskabinett entscheiden, welche Landkreise für

das Optionsmodell an das Bundesarbeitsministerium gemeldet werden. Insgesamt

sind es nach den Bundesratsstimmverhältnissen vier. Diese müssen bis zum 15.

September dem BMWA bekannt gegeben werden. Die Monitoring-Gruppe Ost, die zur

besseren Umsetzung von Hartz IV in Ostdeutschland gegründet wurde, tagt bis

Dezember noch drei Mal.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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