Weiteres Verfahren zur Umsetzung von Hartz IV
Fünf Landkreise haben sich für Optionsmodell beworben
31.08.2004, Magdeburg – 110
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 110/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 110/04
Magdeburg, den 31. August 2004
Weiteres Verfahren zur Umsetzung von Hartz IV
Fünf Landkreise haben sich für Optionsmodell beworben
Der Staatssekretär im Wirtschafts- und
Arbeitsministerium, Dr. Reiner Haseloff, hat heute das Kabinett über das
weitere Vorgehen bei der Umsetzung von Hartz IV im Land informiert. Beim
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hätten sich fünf Landkreise beworben, das
so genannte Optionsmodell einzuführen. Das heiße, dass die Landkreise sowohl
die Auszahlung der mit Hartz IV verbundenen Gelder als auch die Vermittlung in
den Arbeitsmarkt in eigener Regie übernehmen wollten. Im einzelnen sind das die
Kreise Anhalt-Zerbst, Bernburg, Merseburg-Querfurt, Wernigerode und Schönebeck.
Nachdem die Kreistage zugestimmt hätten, prüfe das Ministerium jetzt die
Konzepte, so Haseloff. Dabei richte sich das Augenmerk vor allem auf die
eingereichten Arbeitsmarkt- und Integrationskonzepte und die personelle und
technische Umsetzbarkeit.
Der Staatssekretär verwies noch einmal
darauf, dass das Ministerium die eingereichten Konzepte sehr genau unter die
Lupe nehmen werde. Das Optionsmodell umzusetzen, sei sehr anspruchsvoll und für
Verwaltungen nur mit hohem Aufwand leistbar.
Für die Kommunen, die die Hartz IV ¿ Regelungen in
Arbeitsgemeinschaft mit den Agenturen für Arbeit umsetzen wollen, werde noch in
dieser Woche ein Erlass veröffentlicht, der die Rechtsform regelt und Empfehlungen
zur Umsetzung gibt. Ebenfalls in dieser Woche sollen noch die entsprechenden
Haushaltsvorkehrungen getroffen werden, welche die finanziellen
Rahmenbedingungen für die Kommunen regeln. Arbeitskreise mit Vertretern der
Arbeitsagenturen, der Landesressorts und kommunaler Spitzenverbände werden die
Kommunen in der kommenden Zeit informieren und beraten.
Weitere Schritte: Am
10. September 2004 wird das Landeskabinett entscheiden, welche Landkreise für
das Optionsmodell an das Bundesarbeitsministerium gemeldet werden. Insgesamt
sind es nach den Bundesratsstimmverhältnissen vier. Diese müssen bis zum 15.
September dem BMWA bekannt gegeben werden. Die Monitoring-Gruppe Ost, die zur
besseren Umsetzung von Hartz IV in Ostdeutschland gegründet wurde, tagt bis
Dezember noch drei Mal.
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