Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer
Halle
Staatssekretär Haseloff: Meister als Spezialist, Ausbilder und Unternehmer ist
Erfolgsmodell
27.08.2004, Magdeburg – 106
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 106/04
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 106/04
Magdeburg, den 27. August 2004
Meisterprüfungsausschüsse der Handwerkskammer
Halle
Staatssekretär Haseloff: Meister als Spezialist, Ausbilder und Unternehmer ist
Erfolgsmodell
Die Handwerkskammer Halle hat heute in Halle
die Meisterprüfungsausschüsse für die kommenden fünf Jahre berufen. Staatssekretär
Dr. Reiner Haseloff und der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt,
Thomas Leimbach, überreichten den Prüfern die Ernennungsurkunden. Haseloff
betonte, dass sich die Landesregierung im Bundesrat erfolgreich dafür
eingesetzt hat, dass der Meisterbrief/Großer Befähigungsnachweis erhalten
bleibt. Das beträfe in Sachsen-Anhalt 80 Prozent der Handwerksbetriebe und 90
Prozent der im Handwerk Beschäftigten. Er sagte: ¿Wir haben bei der Novellierung
der Handwerksordnung hart verhandelt und waren schließlich erfolgreich: Der
Meister mit seiner dreifachen Qualifikation als Spezialist für sein Fachgebiet,
Ausbilder und Unternehmer ist ein einmaliges Erfolgsmodell für Deutschland.
Hieran muss festgehalten werden, damit sich das deutsche Handwerk auch in der
größer gewordenen Europäischen Union im
Wettbewerb behaupten kann¿.
Neben der EU-Osterweiterung
seien auch die Unternehmensnachfolge und vor allem die Ausbildung junger Menschen
große Herausforderungen für das Handwerk. Ausdrücklich hob der Staatssekretär
den im Juni geschlossenen ¿Pakt für Ausbildung¿ zwischen der Landesregierung
und den Kammern des Landes hervor und würdigte das Engagement der
Handwerkskammer Halle. Bis jetzt sind schon mehr Ausbildungsverträge als vor
einem Jahr abgeschlossen.
Die Meisterprüfungsausschüsse
werden alle fünf Jahre neu berufen. Aufgabe ist es, die Anwärter auf den
Meistertitel zu prüfen, ob sie befähigt sind, einen Handwerksbetrieb
selbstständig zu führen und Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden. Für jedes
Handwerk gibt es einen Prüfungsausschuss.
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