Kein Antrag für Bau eines Flugplatzes in Appollensdorf ?
Genehmigung für Flugtage in Appollensdorf noch nicht erteilt
20.08.2004, Halle (Saale) – 57
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr. 57/2004
Landesverwaltungsamt
Pressemitteilung
Nr.:57/2004
Halle, den
18. August 2004
Kein Antrag für Bau eines Flugplatzes in Appollensdorf ¿
Genehmigung für Flugtage in Appollensdorf noch nicht erteilt
Aus
gegebenem Anlass möchte das Landesverwaltungsamt darüber informieren, dass ein
Genehmigungsverfahren auf Anlage und Betrieb eines Flugplatzes in Appollensdorf
bei Wittenberg zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der oberen Luftfahrtbehörde des
Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt noch nicht anhängig ist.
Dem Landesverwaltungsamt
liegt lediglich ein Antrag des Aeroclubs Wittenberg e.V. auf Genehmigung einer
Luftfahrtveranstaltung vor, die für den 10. bis 12. September 2004 auf den
Elbwiesen südwestlich von Wittenberg (Brehmer Luch) geplant ist.
Hintergrund:
Für diese
Luftfahrtveranstaltung bedarf es auf der rechtlichen Grundlage des § 24 Abs. 1 LuftVG
einer Genehmigung. Diese Genehmigung ist nicht zu erteilen, wenn Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die
Veranstaltung gefährdet werden kann (§ 24 Abs. 2 LuftVG).
Zur Prüfung
der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere des Naturschutzes,
hat das Landesverwaltungsamt im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens die
Deutsche Flugsicherung GmbH, die untere Naturschutzbehörde des Landkreises
Wittenberg sowie die Störfallstelle des Landesverwaltungsamtes beteiligt, die
obere Naturschutzbehörde über das Vorhaben unterrichtet und zugleich eine
Vorortbesichtigung des Geländes durchgeführt.
Die
angeforderten Stellungnahmen der Befragten liegen bislang noch nicht
vollständig vor, so dass eine abschließende Entscheidung über die
Genehmigungsfähigkeit der beantragten Luftfahrtveranstaltung frühestens Anfang
September 2004 getroffen werden kann.
Soweit auf
dem Gelände des ehemaligen Wasserwerkes in Appollensdorf die Errichtung eines
Segelflugplatzes geplant ist, wird auf einen solchen Antrag hin ein
umfangreiches luftverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren mit einer
umfassenden Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange eingeleitet, in
welchem zu prüfen ist, ob die geplante Maßnahme den Erfordernissen der
Raumordnung entspricht, ob die Erfordernisse des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie des Städtebaus und der Schutz vor Fluglärm angemessen
berücksichtigt sind, das Gelände geeignet und die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung nicht gefährdet ist.
In einem
solchen luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren haben Privatpersonen die
Möglichkeit, im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung des Vorhabens in den
betroffenen Gemeinden Einwendungen zu erheben. Diese werden anschließend in die
Bewertung durch das Landesverwaltungsamt einbezogen.
Es ist
demnach umfassend gewährleistet, dass das Landesverwaltungsamt vor der Erteilung
einer Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung die hierfür erforderlichen
gesetzlichen Voraussetzungen beachtet und auch im Falle einer Antragstellung
für die Anlage und den Betrieb eines Segelflugplatzes im Rahmen dieses
Genehmigungsverfahrens alle Belange berücksichtigt und in die durchzuführende
Abwägung einstellt.
Impressum:
Denise Vopel
Pressesprecherin
Leiterin der Stabsstelle Kommunikation
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Willy-Lohmann-Str. 7
06114 Halle/Saale
0345-514-1244 (Tel)
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e-mail: denise.vopel@lvwa.lsa-net.de
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