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Kabinett verabschiedet
Hochschulmedizingesetz/ Kultusminister Olbertz: ?Klinika können
betriebswirtschaftlicher arbeiten?

10.08.2004, Magdeburg – 318

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 318/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 318/04

 

 

 

Magdeburg, den 10. August 2004

 

 

 

Kabinett verabschiedet

Hochschulmedizingesetz/ Kultusminister Olbertz: ¿Klinika können

betriebswirtschaftlicher arbeiten¿

 

Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat

heute im Kabinett den Entwurf eines Hochschulmedizingesetzes für Sachsen-Anhalt

vorgestellt. Das Kabinett stimmte der Freigabe zur Anhörung zu. Die Anhörung

wird bis zum 30. August 2004 dauern.

 

Mit dem Entwurf des Hochschulmedizingesetzes habe

die Landesregierung ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben für den

Hochschulbereich auf den Weg gebracht, so Minister Olbertz. Das Gesetz sichere

die Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsklinika und berücksichtige die Umstellung

der Finanzierung der Krankenhausleistungen von Pflegesätzen auf Fallpauschalen.

Die notwendigen Strukturanpassungen der Klinikstrukturen und die

Neuorganisation der Arbeitsabläufe in den Klinika sollen selbstständig und

flexibel durch die Klinikums- und Fakultätsleitungen vorgenommen werden.

 

Die durch das Hochschulmedizingesetz geschaffenen

Rahmenbedingungen ermöglichen den Klinika betriebswirtschaftliche

Arbeitsweisen, die mit denen eines privaten Unternehmens vergleichbar sind. In

Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin des

Landes sieht der Gesetzentwurf das Modell einer Anstalt des öffentlichen Rechts

vor. ¿Damit werden die Belange von Forschung und Lehre am besten gewahrt, was

im Falle einer Privatisierung der Klinika fraglich wäre¿, so Kultusminister

Olbertz. Für die beiden weiterhin rechtlich selbstständigen Universitätsklinika

soll ein gemeinsamer Aufsichtsrat gebildet werden.

 

Zwischen dem Land und den medizinischen Fakultäten

soll eine gemeinsame Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Grundlage hierfür

werden ihre aufeinander abgestimmten Struktur- und Entwicklungspläne sein, in

denen die jeweiligen Standortprofile, Forschungsschwerpunkte und Reformvorhaben

verankert sind. Die Ausgestaltung des Modells der komplementären Kooperation

werde die wichtigste Aufgabe einer zu bildenden gemeinsamen Kommission der

Medizinischen Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sein, so Olbertz.

 

Der Minister unterstrich, dass an beiden Standorten

das forschungsorientierte Klima gestärkt werden müsse. Hierzu gehörten die

Optimierung der Organisations- und Leitungsstrukturen, der Verfahren der

Ressourcenzuweisung des Landes, eine leistungsbezogene interne Mittelverteilung

der Fakultäten bzw. Kostenzuordnung zwischen Fakultäten und Klinika. Dies seien

Weiterentwicklungen, die auch nach Auffassung des Wissenschaftsrates für die

Universitätsmedizin in ganz Deutschland von Bedeutung sind, betonte der Minister.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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