Kabinett verabschiedet
Hochschulmedizingesetz/ Kultusminister Olbertz: ?Klinika können
betriebswirtschaftlicher arbeiten?
10.08.2004, Magdeburg – 318
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 318/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 318/04
Magdeburg, den 10. August 2004
Kabinett verabschiedet
Hochschulmedizingesetz/ Kultusminister Olbertz: ¿Klinika können
betriebswirtschaftlicher arbeiten¿
Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hat
heute im Kabinett den Entwurf eines Hochschulmedizingesetzes für Sachsen-Anhalt
vorgestellt. Das Kabinett stimmte der Freigabe zur Anhörung zu. Die Anhörung
wird bis zum 30. August 2004 dauern.
Mit dem Entwurf des Hochschulmedizingesetzes habe
die Landesregierung ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben für den
Hochschulbereich auf den Weg gebracht, so Minister Olbertz. Das Gesetz sichere
die Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsklinika und berücksichtige die Umstellung
der Finanzierung der Krankenhausleistungen von Pflegesätzen auf Fallpauschalen.
Die notwendigen Strukturanpassungen der Klinikstrukturen und die
Neuorganisation der Arbeitsabläufe in den Klinika sollen selbstständig und
flexibel durch die Klinikums- und Fakultätsleitungen vorgenommen werden.
Die durch das Hochschulmedizingesetz geschaffenen
Rahmenbedingungen ermöglichen den Klinika betriebswirtschaftliche
Arbeitsweisen, die mit denen eines privaten Unternehmens vergleichbar sind. In
Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Arbeitsgruppe Hochschulmedizin des
Landes sieht der Gesetzentwurf das Modell einer Anstalt des öffentlichen Rechts
vor. ¿Damit werden die Belange von Forschung und Lehre am besten gewahrt, was
im Falle einer Privatisierung der Klinika fraglich wäre¿, so Kultusminister
Olbertz. Für die beiden weiterhin rechtlich selbstständigen Universitätsklinika
soll ein gemeinsamer Aufsichtsrat gebildet werden.
Zwischen dem Land und den medizinischen Fakultäten
soll eine gemeinsame Zielvereinbarung abgeschlossen werden. Grundlage hierfür
werden ihre aufeinander abgestimmten Struktur- und Entwicklungspläne sein, in
denen die jeweiligen Standortprofile, Forschungsschwerpunkte und Reformvorhaben
verankert sind. Die Ausgestaltung des Modells der komplementären Kooperation
werde die wichtigste Aufgabe einer zu bildenden gemeinsamen Kommission der
Medizinischen Fakultäten der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sein, so Olbertz.
Der Minister unterstrich, dass an beiden Standorten
das forschungsorientierte Klima gestärkt werden müsse. Hierzu gehörten die
Optimierung der Organisations- und Leitungsstrukturen, der Verfahren der
Ressourcenzuweisung des Landes, eine leistungsbezogene interne Mittelverteilung
der Fakultäten bzw. Kostenzuordnung zwischen Fakultäten und Klinika. Dies seien
Weiterentwicklungen, die auch nach Auffassung des Wissenschaftsrates für die
Universitätsmedizin in ganz Deutschland von Bedeutung sind, betonte der Minister.
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