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Förderung von Familienurlaub in Sachsen-Anhalt

27.07.2004, Halle (Saale) – 47

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt-Pressemitteilung 047/2004

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt

 

Pressemitteilung

Nr.: 47/2004

 

 

 

 

 

 

 

Halle, den

27. Juli 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert:

 

Förderung von Familienurlaub in Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Gemeinsamer Familienurlaub

trägt zur Festigung der familiären Beziehungen bei und ermöglicht ein

Zusammensein von Eltern und Kindern außerhalb des alltäglichen Umfelds.

 

 

 

Familien mit niedrigem

Einkommen fällt es schwer, einen Urlaubsaufenthalt zu finanzieren.

 

Deshalb stellt das Land

Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr Mittel für die Unterstützung von

Familienerholung zur Verfügung.

 

 

 

Neu in diesem Jahr:

Gefördert wird Familienerholung in Kombination mit Familienbildung.

 

Durch die Angebote der

Familienbildung können Eltern ihre Kompetenzen bei der Bewältigung von

Erziehungsanforderungen erweitern und Anregungen für die Gestaltung des

Familienalltags erhalten.

 

 

 

Zuschüsse können sowohl

Familien wie auch Alleinerziehende erhalten, die einen Familienurlaub von

mindestens 5 und höchstens 14 Tagen im Zeitraum 1. Februar bis 31. Oktober (An-

und Abreisetag zählen als ein Tag) planen. Dabei ist eine Förderung alle zwei

Jahre möglich, bei Familien mit einem behinderten Familienmitglied jährlich.

Für die Gewährung des Zuschusses gelten Einkommensgrenzen, zu denen die

antragsbearbeitenden Stellen Auskunft geben können.

 

 

 

Der Familienurlaub

kombiniert mit Familienbildung wird vornehmlich in Ferieneinrichtungen in

Sachsen-Anhalt gefördert. Ein Katalog dieser Einrichtungen liegt in den

Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vor bzw. kann im Internet

unter www.sachsen-anhalt.de eingesehen werden. Während der Sommerferien können bei

fehlenden Kapazitäten in Sachsen-Anhalt auch Aufenthalte in

Familienferienstätten gemeinnütziger Träger in Deutschland gefördert werden.

 

 

 

Die Zuschüsse betragen 8

Euro pro teilnehmendem Familienmitglied pro Urlaubstag bei Familienerholung in

Sachsen-Anhalt und 4 Euro in Einrichtungen außerhalb Sachsen-Anhalts.

Zusätzlich können bis zu 6 Euro insgesamt pro Person für Bildungsmaßnahmen

gewährt werden.

 

 

 

Antragsformulare sind in den

Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich. Anträge können

dort bis jeweils vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden.

 

 

 

Für Auskünfte steht auch das

Landesverwaltungsamt zur Verfügung.

 

Ansprechpartnerin: Frau

Knibbiche  (Tel.: 0345/6912461,

 

E-Mail: gudrun.knibbiche@lvwa.lsa-net.de)           

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

 

 

Stabsstelle

Kommunikation

 

Frau Vopel

 

Willy-Lohmann-Str.7

 

06114 Halle

(Saale)

 

Tel:      (0345)

514 ¿ 1244

 

Fax:     (0345)

514 ¿ 1477

 

Mail:     Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de