Förderung von Familienurlaub in Sachsen-Anhalt
27.07.2004, Halle (Saale) – 47
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt-Pressemitteilung 047/2004
Landesverwaltungsamt
Pressemitteilung
Nr.: 47/2004
Halle, den
27. Juli 2004
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) informiert:
Förderung von Familienurlaub in Sachsen-Anhalt
Gemeinsamer Familienurlaub
trägt zur Festigung der familiären Beziehungen bei und ermöglicht ein
Zusammensein von Eltern und Kindern außerhalb des alltäglichen Umfelds.
Familien mit niedrigem
Einkommen fällt es schwer, einen Urlaubsaufenthalt zu finanzieren.
Deshalb stellt das Land
Sachsen-Anhalt auch in diesem Jahr Mittel für die Unterstützung von
Familienerholung zur Verfügung.
Neu in diesem Jahr:
Gefördert wird Familienerholung in Kombination mit Familienbildung.
Durch die Angebote der
Familienbildung können Eltern ihre Kompetenzen bei der Bewältigung von
Erziehungsanforderungen erweitern und Anregungen für die Gestaltung des
Familienalltags erhalten.
Zuschüsse können sowohl
Familien wie auch Alleinerziehende erhalten, die einen Familienurlaub von
mindestens 5 und höchstens 14 Tagen im Zeitraum 1. Februar bis 31. Oktober (An-
und Abreisetag zählen als ein Tag) planen. Dabei ist eine Förderung alle zwei
Jahre möglich, bei Familien mit einem behinderten Familienmitglied jährlich.
Für die Gewährung des Zuschusses gelten Einkommensgrenzen, zu denen die
antragsbearbeitenden Stellen Auskunft geben können.
Der Familienurlaub
kombiniert mit Familienbildung wird vornehmlich in Ferieneinrichtungen in
Sachsen-Anhalt gefördert. Ein Katalog dieser Einrichtungen liegt in den
Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte vor bzw. kann im Internet
unter www.sachsen-anhalt.de eingesehen werden. Während der Sommerferien können bei
fehlenden Kapazitäten in Sachsen-Anhalt auch Aufenthalte in
Familienferienstätten gemeinnütziger Träger in Deutschland gefördert werden.
Die Zuschüsse betragen 8
Euro pro teilnehmendem Familienmitglied pro Urlaubstag bei Familienerholung in
Sachsen-Anhalt und 4 Euro in Einrichtungen außerhalb Sachsen-Anhalts.
Zusätzlich können bis zu 6 Euro insgesamt pro Person für Bildungsmaßnahmen
gewährt werden.
Antragsformulare sind in den
Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich. Anträge können
dort bis jeweils vier Wochen vor Reiseantritt gestellt werden.
Für Auskünfte steht auch das
Landesverwaltungsamt zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Frau
Knibbiche (Tel.: 0345/6912461,
E-Mail: gudrun.knibbiche@lvwa.lsa-net.de)
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Stabsstelle
Kommunikation
Frau Vopel
Willy-Lohmann-Str.7
06114 Halle
(Saale)
Tel: (0345)
514 ¿ 1244
Fax: (0345)
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Mail: Denise.Vopel@lvwa.lsa-net.de
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