Antragskonferenz zur B 180 Ortsumgehung Aschersleben/S ? Quenstedt
26.07.2004, Halle (Saale) – 45
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt PM Nr. 045/2004
Landesverwaltungsamt
Pressemitteilung
Nr.: 45/2004
Halle, den
21. Juli 2004
Antragskonferenz zur B 180 Ortsumgehung Aschersleben/S ¿ Quenstedt
Am 8. Juli 2004 fand im
Landesverwaltungsamt (LVwA) die Antragskonferenz für den geplanten Bau der
Bundesstraße B 180 Ortsumgehung Aschersleben/S ¿ Quenstedt statt.
Mit dem Neubau soll eine
schnellere und leistungsfähigere Anbindung der Region an das überregionale
Straßennetz und damit eine verstärkte regionale Entwicklung erzielt werden.
Außerdem könnte die Ortsumgehung Aschersleben und Quenstedt entscheidend vom
Durchgangsverkehr entlasten und zum Abbau von Unfallschwerpunkten beitragen.
Die neue Ortsumfahrung soll
an der vorhandenen Bundesstraße B 185 westlich der Kreisstadt Ascherleben
beginnen und in die vorhandene B 180 südlich von Quenstedt einmünden.
Die Antragskonferenz diente
der behördeninternen Vorbereitung eines später durchzuführenden
Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung.
Hier ging es zunächst darum,
den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen und die dafür notwendigen
Untersuchungsmethoden für das Raumordnungsverfahren zwischen dem
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als zuständige obere Landesplanungsbehörde
und dem Antragsteller, der Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt,
Straßenbauamt Sangerhausen, abzustecken.
Auf der Grundlage eines vom
Landesverwaltungsamt nunmehr zu fertigenden Festlegungsprotokolles, mit dem
etwa Ende August diesen Jahres zu rechnen ist, wird der Antragsteller die für
das Raumordnungsverfahren erforderlichen Unterlagen erarbeiten und einreichen.
Mit der Einleitung des
Raumordnungsverfahrens ist voraussichtlich im Jahr 2005 zu rechnen.
Im Rahmen des
Raumordnungsverfahrens können sich dann alle Beteiligten einschließlich der
Öffentlichkeit zu den vorgeschlagenen Trassenvarianten detailliert und
umfassend äußern.
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