ÖPNV-Gesetz zur Anhörung freigegeben:
Verkehrsminister Daehre: Gesunder Mix aus Bahn und Bus Gebot der Stunde
14.07.2004, Magdeburg – 288
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 288/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 288/04
Magdeburg, den 13. Juli 2004
ÖPNV-Gesetz zur Anhörung freigegeben:
Verkehrsminister Daehre: Gesunder Mix aus Bahn und Bus Gebot der Stunde
Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Entwurf für
ein neues ÖPNV-Gesetz in ein Anhörungsverfahren zu geben, in das neben den
kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Verkehrtreibenden eine Reihe
weiterer Verbände und Träger öffentlicher Belange einbezogen werden.
Der heute vorliegende Entwurf eines ÖPNV-Gesetzes stellt
die erste gesetzgeberische Initiative in Umsetzung des ¿Handlungskonzeptes zur
nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung¿ dar, das die Landesregierung auf der
Grundlage der Ergebnisse der dritten regionalisierten Bevölkerungsprognose
beschlossen hatte.
Mit dem Entwurf für ein neues ÖPNV-Gesetz
reagiert die Landesregierung auf die veränderten demographischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich wie in allen Bereichen der Daseinsvorsorge
auch auf den öffentlichen Personennahverkehr auswirken.
Es folgt der Notwendigkeit, die straßen- und
schienengebundenen Verkehrsträger entsprechend ihrer wirtschaftlichen Stärken
in einem neuen Mix der Bahn- und Busangebote zu optimieren. Dabei sind die
Teilsysteme verstärkt miteinander zu verzahnen.
Um die verbleibenden Potenziale zahlender Fahrgäste in den
Regionen und den nachfrageschwachen Zeiten in städtischen Bereichen auszuschöpfen,
sind die herkömmlichen Linienverkehre durch flexible Bedienformen zu ersetzen
bzw. als Zubringerverkehre zu entwickeln. Unter flexiblen Bedienformen werden
Angebote wie Linientaxi, Anrufsammeltaxi und Anrufbus zusammengefasst, die
anders als der klassische Linienverkehr nur nach vorheriger Bestellung
verkehren. Vielerorts werden diese Verkehre unter Einbeziehung des Taxi- und
Mietwagengewerbes durchgeführt und eröffnen dem Gewerbe neue wirtschaftliche
Möglichkeiten. Solche in Sachsen-Anhalt bereits praktizierten Angebotsformen werden durch die Zielsetzung
des Gesetzes zu einem gleichwertigen Instrument bei der Schaffung eines
Verkehrsträgermixes.
Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre unterstrich:
¿Nur ein neuer Mix von Bahn und Bus sowie von flexiblen Bedienformen kann die
Zukunftsfähigkeit des ÖPNV sichern.¿
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:
·
die Zusammenführung der bisher zwischen Kommunen und Land
getrennten Aufgaben- und Finanzverantwortung bei den Aufgabenträgern. Durch die
damit verbundene Übertragung der Gesamtverantwortung für investive und
konsumtive Mittel wird die Eigenverantwortung der kommunaler Ebene gestärkt.
·
Der ÖPNV wird im Entwurf als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge
beschrieben und gehört somit in den Kanon der Pflichtaufgaben der Kommunen.
Durch das vorliegende Urteil des Landesverfassungsgerichts zum gegenwärtigen
ÖPNV-Gesetz war es auch möglich, den notwendigen Landesanteil der
Finanzausstattung für das Gesetz zu bestimmen. Mit dieser Regelung folgt die
Landesregierung einem Wunsch der Kommunen, den diese bereits früher vorgetragen
hatten.
·
Neuland betritt das Gesetz im Bereich der
Mittelausreichung an die kommunalen Aufgabenträger. Sie erfolgt nach vier
leistungsabhängigen Finanzierungsfaktoren. Mit 40% werden dabei Fahrten pro
Einwohner des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt besonders hoch bewertet.
Weitere Faktoren sind die angebotenen Fahrplankilometer (25%) und die Fläche
(30%). Der erhöhte Aufwand für die Infrastruktur von Straßenbahnen wird in
einem Straßenbahnfaktor (5%) berücksichtigt.
·
Der Entwurf enthält eine Option, Mittel nach § 45a
PBefG an die ÖPNV-Aufgabenträger zu übertragen. Das ist ein weiterer Schritt
zur Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung beim
ÖPNV-Aufgabenträger und erweitert dessen Möglichkeiten, Fahrten im
¿Ausbildungsverkehr¿ unabhängig von der bisherigen Förderung, flexibler zu
gestalten. Das stellt bundesweit ein Experiment dar. Den Kommunen soll auf
diese Weise ermöglicht werden, den Schülerverkehr bedarfsgerechter zu
gestalten.
·
Um bei flexiblen Bedienformen einen schnellen
Durchbruch zu erzielen, beinhaltet das Gesetz ein degressives Anreizsystem. Ab
2005 wird danach ein über drei Jahre abschmelzender Zuschlag für jene
Fahrkilometer ausgereicht, die mit flexiblen Bedienformen erbracht werden.
·
Die Landesregierung wird den Entwurf im September
den Landtag einbringen. Ziel ist es, das Gesetz nach entsprechender parlamentarischer
Beratung am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.
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