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ÖPNV-Gesetz zur Anhörung freigegeben:
Verkehrsminister Daehre: Gesunder Mix aus Bahn und Bus Gebot der Stunde

14.07.2004, Magdeburg – 288

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 288/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 288/04

 

 

 

Magdeburg, den 13. Juli 2004

 

 

 

ÖPNV-Gesetz zur Anhörung freigegeben:

Verkehrsminister Daehre: Gesunder Mix aus Bahn und Bus Gebot der Stunde

 

Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Entwurf für

ein neues ÖPNV-Gesetz in ein Anhörungsverfahren zu geben, in das neben den

kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Verkehrtreibenden eine Reihe

weiterer Verbände und Träger öffentlicher Belange einbezogen werden. 

 

Der heute vorliegende Entwurf eines ÖPNV-Gesetzes stellt

die erste gesetzgeberische Initiative in Umsetzung des ¿Handlungskonzeptes zur

nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung¿ dar, das die Landesregierung auf der

Grundlage der Ergebnisse der dritten regionalisierten Bevölkerungsprognose

beschlossen hatte.

 

Mit dem Entwurf für ein neues ÖPNV-Gesetz

reagiert die Landesregierung auf die veränderten demographischen und

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich wie in allen Bereichen der Daseinsvorsorge

auch auf den öffentlichen Personennahverkehr auswirken.

 

Es folgt der Notwendigkeit, die straßen- und

schienengebundenen Verkehrsträger entsprechend ihrer wirtschaftlichen Stärken

in einem neuen Mix der Bahn- und Busangebote zu optimieren. Dabei sind die

Teilsysteme verstärkt miteinander zu verzahnen.

 

Um die verbleibenden Potenziale zahlender Fahrgäste in den

Regionen und den nachfrageschwachen Zeiten in städtischen Bereichen auszuschöpfen,

sind die herkömmlichen Linienverkehre durch flexible Bedienformen zu ersetzen

bzw. als Zubringerverkehre zu entwickeln. Unter flexiblen Bedienformen werden

Angebote wie Linientaxi, Anrufsammeltaxi und Anrufbus zusammengefasst, die

anders als der klassische Linienverkehr nur nach vorheriger Bestellung

verkehren. Vielerorts werden diese Verkehre unter Einbeziehung des Taxi- und

Mietwagengewerbes durchgeführt und eröffnen dem Gewerbe neue wirtschaftliche

Möglichkeiten. Solche in Sachsen-Anhalt bereits praktizierten  Angebotsformen werden durch die Zielsetzung

des Gesetzes zu einem gleichwertigen Instrument bei der Schaffung eines

Verkehrsträgermixes.

 

Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre unterstrich:

¿Nur ein neuer Mix von Bahn und Bus sowie von flexiblen Bedienformen kann die

Zukunftsfähigkeit des ÖPNV sichern.¿

 

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:

 

·

die Zusammenführung der bisher zwischen Kommunen und Land

getrennten Aufgaben- und Finanzverantwortung bei den Aufgabenträgern. Durch die

damit verbundene Übertragung der Gesamtverantwortung für investive und

konsumtive Mittel wird die Eigenverantwortung der kommunaler Ebene gestärkt.

 

·

Der ÖPNV wird im Entwurf als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge

beschrieben und gehört somit in den Kanon der Pflichtaufgaben der Kommunen.

Durch das vorliegende Urteil des Landesverfassungsgerichts zum gegenwärtigen

ÖPNV-Gesetz war es auch möglich, den notwendigen Landesanteil der

Finanzausstattung für das Gesetz zu bestimmen. Mit dieser Regelung folgt die

Landesregierung einem Wunsch der Kommunen, den diese bereits früher vorgetragen

hatten.

 

·

Neuland betritt das Gesetz im Bereich der

Mittelausreichung an die kommunalen Aufgabenträger. Sie erfolgt nach vier

leistungsabhängigen Finanzierungsfaktoren. Mit 40% werden dabei Fahrten pro

Einwohner des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt besonders hoch bewertet.

Weitere Faktoren sind die angebotenen Fahrplankilometer (25%) und die Fläche

(30%). Der erhöhte Aufwand für die Infrastruktur von Straßenbahnen wird in

einem Straßenbahnfaktor (5%) berücksichtigt.

 

·

Der Entwurf enthält eine Option, Mittel nach § 45a

PBefG an die ÖPNV-Aufgabenträger zu übertragen. Das ist ein weiterer Schritt

zur Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung beim

ÖPNV-Aufgabenträger und erweitert dessen Möglichkeiten, Fahrten im

¿Ausbildungsverkehr¿ unabhängig von der bisherigen Förderung, flexibler zu

gestalten. Das stellt bundesweit ein Experiment dar. Den Kommunen soll auf

diese Weise ermöglicht werden, den Schülerverkehr bedarfsgerechter zu

gestalten.

 

·

Um bei flexiblen Bedienformen einen schnellen

Durchbruch zu erzielen, beinhaltet das Gesetz ein degressives Anreizsystem. Ab

2005 wird danach ein über drei Jahre abschmelzender Zuschlag für jene

Fahrkilometer ausgereicht, die mit flexiblen Bedienformen erbracht werden.

 

·

Die Landesregierung wird den Entwurf im September

den Landtag einbringen. Ziel ist es, das Gesetz nach entsprechender parlamentarischer

Beratung am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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