Überplanmäßige Ausgabe war rechtens
08.07.2004, Magdeburg – 30
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 30/04
Magdeburg, den 8. Juli 2004
Überplanmäßige Ausgabe war rechtens
Das Finanzministerium hat in
einer Stellungnahme den Vorwurf des Landesrechnungshofes
zurückgewiesen, die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund
1,3 Millionen Euro für ein IT-Verfahren des Sozialministeriums sei unzulässig
gewesen. ¿Laut Haushaltsrecht muss eine überplanmäßige Ausgabe unvorhergesehen und unabweisbar
sein, um genehmigt werden zu können. Diese beiden Voraussetzungen sind nach dem
dem Finanzministerium vorliegenden Fakten klar erfüllt gewesen¿, sagte heute
Finanzminister Karl-Heinz Paqué. ¿Die Kritik des Landesrechnungshofes ist nicht
nachvollziehbar.¿
Nach Ansicht des Finanzministeriums
hat das Sozialministerium nachvollziehbar die Notwendigkeit der Installation
eines neuen EDV-Verfahrens bis zum 01.07. 2004 zur Sozialhilfesachbearbeitung
dargelegt. Die Funktionsfähigkeit musste nach Darstellung des
Sozialministeriums zum 01.07.2004 unbedingt gewährleistet sein, weil
anderenfalls die verlagerten Aufgaben so wie die zum 01.01.2005 zu
übernehmenden Aufgaben technisch nicht hätten rechtzeitig umgesetzt werden
können.
Eine Berücksichtigung der
Ausgaben im Haushalt 2004 war nicht möglich, weil die vom Land zu
berücksichtigenden Änderungen des Sozialhilfegesetzes erst am 29.12. 2003 vom
Bundestag verabschiedet worden sei. Die Bereinigungssitzung des
Finanzausschusses hatte aber bereits am 27.11. 2003 statt gefunden. Das
Kabinett hatte schließlich am 23.03. 2004 über die Gründung der Sozialagentur
entschieden.
¿Es geht zu weit, wenn der
Landesrechnungshof verlangt, das Finanzministerium solle die Anträge auf
überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben stets einer eigenen intensiven Prüfung
und Bewertung unterziehen, auch wenn sie schlüssig begründet sind¿, heißt es in
der Stellungnahme des Finanzministeriums. Die Begründungen des Sozialministeriums
hätten keinen Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen gelassen. ¿Danach ist die Rechtmäßigkeit der
Bewilligung der überplanmäßigen Ausgabe für das Finanzministerium zweifelsfrei
gegeben.¿ Finanzminister Paqué: ¿Was der Landesrechnungshof verlangt, läuft auf
eine personal- und zeitaufwendige Bürokratisierung hinaus. Will das der Rechnungshof
wirklich?¿
Zurückgewiesen wird auch der
Einwand des Landesrechnungshofes, das Sozialministerium hätte sofort
Einsparvorschläge benennen müssen und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt.
In der Stellungnahme heißt es dazu: ¿Das vom MF gewählte Verfahren ist in der
Vergangenheit üblich gewesen, auch wenn es in besonderen Einzelfällen vom
Landesrechnungshof kritisiert worden ist.¿
Im übrigen habe auch nicht, so
wie der Landesrechnungshof fordert, der Landtag über die Ausgabe informiert
werden müssen. Es gebe dazu in der Haushaltsordnung keine klare betragsmäßige
Regelung, heißt es in der Stellungnahme weiter.
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