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Überplanmäßige Ausgabe war rechtens

08.07.2004, Magdeburg – 30

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 30/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 30/04

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juli 2004

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe war rechtens

 

 

 

Das Finanzministerium hat in

einer Stellungnahme den Vorwurf  des Landesrechnungshofes

zurückgewiesen, die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund

1,3 Millionen Euro für ein IT-Verfahren des Sozialministeriums sei unzulässig

gewesen. ¿Laut Haushaltsrecht muss eine überplanmäßige  Ausgabe unvorhergesehen und unabweisbar

sein, um genehmigt werden zu können. Diese beiden Voraussetzungen sind nach dem

dem Finanzministerium vorliegenden Fakten klar erfüllt gewesen¿, sagte heute

Finanzminister Karl-Heinz Paqué. ¿Die Kritik des Landesrechnungshofes ist nicht

nachvollziehbar.¿

 

Nach Ansicht des Finanzministeriums

hat das Sozialministerium nachvollziehbar die Notwendigkeit der Installation

eines neuen EDV-Verfahrens bis zum 01.07. 2004 zur Sozialhilfesachbearbeitung

dargelegt. Die Funktionsfähigkeit musste nach Darstellung des

Sozialministeriums zum 01.07.2004 unbedingt gewährleistet sein, weil

anderenfalls die verlagerten Aufgaben so wie die zum 01.01.2005 zu

übernehmenden Aufgaben technisch nicht hätten rechtzeitig umgesetzt werden

können.

 

Eine Berücksichtigung der

Ausgaben im Haushalt 2004 war nicht möglich, weil die vom Land zu

berücksichtigenden Änderungen des Sozialhilfegesetzes erst am 29.12. 2003 vom

Bundestag verabschiedet worden sei. Die Bereinigungssitzung des

Finanzausschusses hatte aber bereits am 27.11. 2003 statt gefunden. Das

Kabinett hatte schließlich am 23.03. 2004 über die Gründung der Sozialagentur

entschieden. 

 

¿Es geht zu weit, wenn der

Landesrechnungshof verlangt, das Finanzministerium solle die Anträge auf

überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben stets einer eigenen intensiven Prüfung

und Bewertung unterziehen, auch wenn sie schlüssig begründet sind¿, heißt es in

der Stellungnahme des Finanzministeriums. Die Begründungen des Sozialministeriums

hätten keinen Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen gelassen.  ¿Danach ist die Rechtmäßigkeit der

Bewilligung der überplanmäßigen Ausgabe für das Finanzministerium zweifelsfrei

gegeben.¿ Finanzminister Paqué: ¿Was der Landesrechnungshof verlangt, läuft auf

eine personal- und zeitaufwendige Bürokratisierung hinaus. Will das der Rechnungshof

wirklich?¿

 

Zurückgewiesen wird auch der

Einwand des Landesrechnungshofes, das Sozialministerium hätte sofort

Einsparvorschläge benennen müssen und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt.

In der Stellungnahme heißt es dazu: ¿Das vom MF gewählte Verfahren ist in der

Vergangenheit üblich gewesen, auch wenn es in besonderen Einzelfällen vom

Landesrechnungshof kritisiert worden ist.¿

 

Im übrigen habe auch nicht, so

wie der Landesrechnungshof fordert, der Landtag über die Ausgabe informiert

werden müssen. Es gebe dazu in der Haushaltsordnung keine klare betragsmäßige

Regelung, heißt es in der Stellungnahme weiter.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

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