Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für
Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit ein
06.07.2004, Magdeburg – 282
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 282/04
Magdeburg, den 6. Juli 2004
Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für
Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit ein
Sachsen-Anhalt
wird sich auf Bundesebene für die Errichtung einer einheitlichen
öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit einsetzen. Das Land tritt einer
entsprechenden Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg bei, sagte
Justizminister Curt Becker am Dienstag nach der Kabinettsitzung in Magdeburg.
Mit der Initiative sollen die Verwaltungs-, die Sozial- und die
Finanzgerichtsbarkeit zusammengeführt werden.
Ziel
der Zusammenlegung sei vor allem ein flexibler, an aktuellen Bedarfssituationen
angepasster Einsatz der Richter, betonte der Ressortchef. Nach Artikel 97,
Absatz zwei des Grundgesetzes können Richter nicht gegen ihren Willen in eine
andere Gerichtsbarkeit versetzt werden, so dass unterschiedliche Belastungen
der einzelnen Gerichtsbarkeiten nicht ohne weiteres ausgeglichen werden können.
Mit der Bundesratsinitiative sollen das Grundgesetz geändert und den Ländern
eine Öffnungsklausel zur Errichtung der Fachgerichtsbarkeit eingeräumt werden.
Insbesondere
vor dem Hintergrund der Reformen zu Hartz IV sei mit einem starken zusätzlichen
Geschäftsanfall der ohnehin stark belasteten Sozialgerichte zu rechnen,
unterstrich der Minister. Die Verwaltungsgerichte würden hingegen entlastet.
¿Wir brauchen daher einen gesetzlichen Rahmen für einen flexibleren Personaleinsatz¿,
sagte er.
Eine
Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten werde mittelfristig auch Einsparungen bei
der Justizverwaltung bringen: das Landessozialgericht sowie das
Oberverwaltungsgericht könnten zu einem gemeinsamen Obergericht zusammengefasst
werden. Außerdem könnten mit der Zusammenlegung die Gerichtsstandorte
Magdeburg, Halle, Dessau und Stendal gesichert werden. Ohne Reformüberlegungen
beispielsweise hätte darüber nachgedacht werden müssen, ob das
Verwaltungsgericht Dessau als eigenständiges Gericht bestehen bleiben könne.
Zusammen mit dem Sozialgericht könne jedoch eine Behörde mittlerer Größe gebildet
werden, deren Existenz nicht in frage gestellt würde.
Der Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg wollen
auch die Länder Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz
und Sachsen beitreten. In Deutschland gibt es bislang fünf Gerichtsbarkeiten:
die Ordentliche Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilrecht), die Arbeitsgerichtsbarkeit,
die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die
Finanzgerichtsbarkeit.
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