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Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für
Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit ein

06.07.2004, Magdeburg – 282

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 282/04

 

 

 

Magdeburg, den 6. Juli 2004

 

 

 

Sachsen-Anhalt setzt sich auf Bundesebene für

Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit ein

 

Sachsen-Anhalt

wird sich auf Bundesebene für die Errichtung einer einheitlichen

öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit einsetzen. Das Land tritt einer

entsprechenden Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg bei, sagte

Justizminister Curt Becker am Dienstag nach der Kabinettsitzung in Magdeburg.

Mit der Initiative sollen die Verwaltungs-, die Sozial- und die

Finanzgerichtsbarkeit zusammengeführt werden.

 

Ziel

der Zusammenlegung sei vor allem ein flexibler, an aktuellen Bedarfssituationen

angepasster Einsatz der Richter, betonte der Ressortchef. Nach Artikel 97,

Absatz zwei des Grundgesetzes können Richter nicht gegen ihren Willen in eine

andere Gerichtsbarkeit versetzt werden, so dass unterschiedliche Belastungen

der einzelnen Gerichtsbarkeiten nicht ohne weiteres ausgeglichen werden können.

Mit der Bundesratsinitiative sollen das Grundgesetz geändert und den Ländern

eine Öffnungsklausel zur Errichtung der Fachgerichtsbarkeit eingeräumt werden.

 

Insbesondere

vor dem Hintergrund der Reformen zu Hartz IV sei mit einem starken zusätzlichen

Geschäftsanfall der ohnehin stark belasteten Sozialgerichte zu rechnen,

unterstrich der Minister. Die Verwaltungsgerichte würden hingegen entlastet.

¿Wir brauchen daher einen gesetzlichen Rahmen für einen flexibleren Personaleinsatz¿,

sagte er.

 

Eine

Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten werde mittelfristig auch Einsparungen bei

der Justizverwaltung bringen: das Landessozialgericht sowie das

Oberverwaltungsgericht könnten zu einem gemeinsamen Obergericht zusammengefasst

werden. Außerdem könnten mit der Zusammenlegung die Gerichtsstandorte

Magdeburg, Halle, Dessau und Stendal gesichert werden. Ohne Reformüberlegungen

beispielsweise hätte darüber nachgedacht werden müssen, ob das

Verwaltungsgericht Dessau als eigenständiges Gericht bestehen bleiben könne.

Zusammen mit dem Sozialgericht könne jedoch eine Behörde mittlerer Größe gebildet

werden, deren Existenz nicht in frage gestellt würde.

 

Der Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg wollen

auch die Länder Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz

und Sachsen beitreten. In Deutschland gibt es bislang fünf Gerichtsbarkeiten:

die Ordentliche Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilrecht), die Arbeitsgerichtsbarkeit,

die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die

Finanzgerichtsbarkeit.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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