Präsident des Landesverwaltungsamtes übergibt Stiftungsurkunde
05.07.2004, Halle (Saale) – 42
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt-Pressemitteilung Nr. 42/2004
Landesverwaltungsamt
Pressemitteilung
Nr.: 42/2004
Halle, den
02.Juli 2004
Präsident des Landesverwaltungsamtes übergibt Stiftungsurkunde
¿Mit
Überreichung dieser Urkunde erkenne ich gemäß § 80 des Bürgerlichen
Gesetzbuches in Verbindung mit dem Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
die "Bürger.Stiftung.Halle" mit Sitz in Halle (Saale) an.¿ Mit diesen
Worten verlieh der Präsident des Landesverwaltungsamtes (LVwA), Thomas
Leimbach, in einer Festveranstaltung der ersten Bürger-Stiftung der Stadt Halle
die Anerkennung als Stiftung. In seiner Ansprache wünschte er den Initiatoren
viel Erfolg für die Zukunft und sicherte den Stifterinnen und Stiftern zu,
weiterhin mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Erstmals
schlossen sich 65 Bürgerinnen und Bürger sowie 4 juristische Personen zusammen
und stifteten am 25.Mai 2004. Unterstützt durch eine interessante Homepage und
zahlreiche öffentliche Aufrufe an die Hallenser und Hallenserinnen, für ¿Ihre¿
Stiftung zu spenden, konnte inzwischen ein Stiftungskapital rund 40.000 Euro
angesammelt werden.
Die
¿Bürger.Stiftung.Halle¿ wird Projekte im Bereich Bildung und Erziehung, Kunst
und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Wissenschaft und Forschung, Naturschutz und
Denkmalpflege der Region fördern.
Das
LVwA hat als zuständige Behörde den Weg der Stiftung von der Idee über die
Gründung bis hin zur Anerkennung begleitet.
Als
Stiftungsaufsicht genehmigt das Landesverwaltungsamt Stiftungen, die ihren Sitz
in Sachsen-Anhalt haben. Insgesamt
sind in Sachsen-Anhalt heute wieder 162 privatrechtliche Stiftungen in
kulturellen, wissenschaftlichen, ökologischen, sozialen oder anderen Bereichen
aktiv. Während 1945 in den Grenzen des heutigen Sachsen-Anhalt noch eine
vielfach größere Zahl von Stiftungen existierte, war ihre Anzahl in den
folgenden Jahren drastisch gesunken. Im Interesse einer Wiederbelebung der
alten Stiftungstraditionen bemüht sich das LVwA um die Reaktivierung von
Alt-Stiftungen, die seit Jahrzehnten aus verschiedenen Gründen nicht mehr aktiv
sind, rechtlich aber noch existieren. Sie sollen nach Möglichkeit wieder ihrem
zumeist gemeinnützigen Zweck zugeführt werden, so wie es der jeweilige Stifter
seinerzeit vorgesehen hatte.
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