Finanzminister Paqué zu den Ergebnissen des
gestrigen Vermittlungsausschusses: Sachsen-Anhalt enthält sich der Stimme bei
?Hartz IV-Kompromiss? / Zustimmung zum
Gesetz gegen Schwarzarbeit
01.07.2004, Magdeburg – 28
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 28/04
Magdeburg, den 1. Juli 2004
Finanzminister Paqué zu den Ergebnissen des
gestrigen Vermittlungsausschusses: Sachsen-Anhalt enthält sich der Stimme bei
¿Hartz IV-Kompromiss¿ / Zustimmung zum
Gesetz gegen Schwarzarbeit
Sachsen-Anhalt hat
sich gestern im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag bei der
Abstimmung über das Hartz-IV-Gesetz der Stimme enthalten. Finanzminister
Karl-Heinz Paqué erklärte heute dazu: ¿Grundsätzlich begrüßen wir, dass die
Bundesregierung sich bewegt hat und die Mittel für die Kommunen auf 3,2 Milliarden
Euro aufgestockt hat. Allerdings liegen widersprüchliche Zahlen über die Höhe
der auf Sachsen-Anhalt zukommenden Kosten aus der geplanten Zusammenlegung von
Arbeits- und Sozialhilfe vor. Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates in
der kommenden Woche werden wir die Prognosen auf ihre Belastbarkeit hin
abklopfen und dann entscheiden, ob wir dem Kompromiss zustimmen können.¿ Das Land begrüße eine Protokollerklärung,
nach der sich die Bundesregierung bereit erklärt, mit den Ländern nach Lösungen
zu suchen, sollte ein Land durch Hartz IV höher als vorgesehen belastet
werden.
Dem Gesetz zur
stärkeren Bekämpfung der Schwarzarbeit dagegen stimmte Sachsen-Anhalt zu. Paqué
sagte dazu: ¿Schwarzarbeit kann nicht toleriert werden, deshalb haben wir
diesen Kompromiss mitgetragen. Damit
haben wir die Bundesregierung aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen.
Denn klar ist, die eigentliche Wurzel der Schwarzarbeit liegt in den viel zu
hohen Kosten für Arbeit in Deutschland.
Auf diesem Feld hat die rot-grüne Bundesregierung bisher völlig
versagt.¿
Hintergrund zu Hartz IV:
Ab
1. Januar 2005 werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt zum Arbeitslosengeld
II. Dies ist der Kernpunkt im ¿Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt¿ (Hartz IV). Ziel des Gesetzes ist es, die gut zwei Millionen
Langzeitarbeitslosen und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger schneller in den
Arbeitsmarkt zu vermitteln. Mit ¿Hartz IV¿ in Verbindung steht das
Optionsgesetz, welches den Kommunen und Landkreisen die Möglichkeit gibt, die
Betreuung der Hilfeempfänger selbst zu übernehmen oder dies Arbeitsagenturen zu
überlassen
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