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Landesregierung lehnt Gesetzentwurf des
Volksbegehrens ab / Sozialminister Kley: Gesetzentwurf würde auch für Eltern
und Kommunen teuer

29.06.2004, Magdeburg – 269

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 269/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 269/04

 

 

 

Magdeburg, den 29. Juni 2004

 

 

 

Landesregierung lehnt Gesetzentwurf des

Volksbegehrens ab / Sozialminister Kley: Gesetzentwurf würde auch für Eltern

und Kommunen teuer

 

Die Landesregierung hat in der heutigen

Kabinettssitzung zum Anliegen und zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens Stellung

genommen. Das Kabinett empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf des

Volksbegehrens abzulehnen.

 

Sozialminister Gerry Kley sagte nach der

Kabinettsitzung: ¿Sowohl aus inhaltlich-fachlicher Sicht als auch aus

finanziellen Erwägungen kann dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden. Wir

können und dürfen das Rad der Kinderbetreuung nicht zurückdrehen. Neue,

flexible Möglichkeiten des Kinderförderungsgesetzes wie das Angebot der

Tagespflege würden damit zunichte gemacht, Rückschläge bei der Umsetzung des

Bildungsprogramms wären zu erwarten und langfristig würde die Finanzierbarkeit

der Kinderbetreuung im Land in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund der finanziellen

Situation des Landes sind Einschnitte unumgänglich. Wir sind davon überzeugt,

dass das bestehende Gesetz die Chancengleichheit aller Kinder sichert, in

vollem Umfang die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet und allen

Eltern eine bezahlbare Kinderbetreuung ermöglicht.¿

 

Kley betonte, dass mit Mehrbelastungen von

weit über 60 Millionen Euro jährlich für alle öffentlichen Haushalte sowie mit

steigenden Elternbeiträgen zu rechnen sei. ¿Wer diese Mehrausgaben fordert,

muss sich darüber im Klaren sein, dass dann Einschnitte in anderen sozialen

Bereichen zwingend sind.¿

 

Grundpositionen der Landesregierung

 

Die Basisdaten zur Kinderbetreuung in

Sachsen-Anhalt belegen, dass das Land mit seinem KiFöG weit über die

bundesgesetzlich normierten Forderungen hinausgeht. Mit diesem Gesetz werden

schon heute Kriterien erfüllt, die die Bundesregierung mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz

als zukunftsweisend anstrebt.

 

Das KiFöG bietet eine solide Basis für die Vereinbarkeit

von Familie und Erwerbstätigkeit, da ein umfassender Betreuungsanspruch bei

Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- sowie Weiterbildung besteht.

 

Im KiFöG wird ausdrücklich der Rechtsanspruch

auf einen Platz in einer Tageseinrichtung mit dem Bildungsauftrag

verbunden. Das heißt, Kinderbetreuung ist nicht nur als Dienstleistung für

Familien zu verstehen, sondern vor allem als kindgerechte Förderung  durch Bildung, Erziehung und Betreuung. Die

Erfahrungen zeigen, dass die für die Kinder wichtigen pädagogischen Aktivitäten

am Vormittag stattfinden, wo alle Kinder anwesend sein können. Somit ist allen

Kindern gleichermaßen die Teilnahme an diesen Bildungsangeboten möglich.

 

Das KiFöG eröffnet den Kommunen mehr

Entscheidungsspielräume und schafft Rahmenbedingungen, die vor Ort von den Verantwortlichen

in der Praxis ausgestaltet werden. Diese Chancen der Deregulierung und

Flexibilisierung wurden überwiegend gut angenommen. Missverständnisse in

Teilbereichen werden durch die vom Kabinett bereits verabschiedete

Gesetzesnovelle ausgeräumt.

 

Für maßgeschneiderter Lösungen in der

Kinderbetreuung sorgt auch die im KiFöG neu verankerte Möglichkeit der öffentlich

geförderten Tagespflege. Neben der Sicherung einer individuellen

Kinderbetreuung gewährleistet das Angebot der Tagespflege in den ersten drei

Lebensjahren eine wohnraumnahe Versorgung auch im ländlichen Raum oder bei

stark wechselnden Arbeitszeiten. Kürzere Wegezeiten und ein konstantes

Beziehungsverhältnis bei der Betreuung sind für das Wohl der Kinder nicht

unerheblich.

 

Aus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens

resultieren Mehrbelastungen für das Land von rund 41 Millionen Euro, die

die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe dann

nochmals mit rund 22 Millionen Euro gegenfinanzieren müssten. Mehrausgaben von

heute sind Schulden, die unsere Kinder als Erwerbstätige und Steuerzahler in

Zukunft tilgen müssen. Eine höhere Verschuldung gefährdet somit die Zukunftsfähigkeit

Sachsen-Anhalts.

 

Es ist davon auszugehen, dass bei einer

Rückkehr zur alten Gesetzeslage die erhöhten Ausgaben der Landkreise ebenfalls

zu einer stärkeren Belastung der Kommunen führen. Dabei ist zu befürchten, dass

sich das letztlich ¿ wie bei früheren gesetzlichen Änderungen - auch in höheren

Elternbeiträgen niederschlagen wird. Eine Steuerung des Landes ist an

dieser Stelle nicht möglich, da die Ausgestaltung der Gebührensatzungen vor Ort

erfolgt.

 

Hintergrund

 

Sachsen-Anhalt garantiert als einziges

Bundesland einen Rechtsanspruch von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Bei der

Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren steht Sachsen-Anhalt bundesweit an

erster Stelle.

 

Im Land gibt es eine Versorgungsquote von

56,6 % für Kinder im Krippenalter und 100 % für Kindergartenkinder. Auch im

europäischen Vergleich rangiert Sachsen-Anhalt an der Spitze.

 

Nach bisher vorliegenden statistischen Daten

in Sachsen-Anhalt besuchen ca. 25.800 Kinder eine Krippe, wovon 42 % der Kinder

bis zu fünf Stunden dort verweilen. Kindergärten werden von ca. 54.100 Jungen

und Mädchen besucht; davon bleiben rund 40 % der Kinder bis zu fünf Stunden

täglich bzw. 25 Wochenstunden. Die halbtägige Inanspruchnahme erfolgt dabei

aber nicht allein aufgrund der veränderten Gesetzeslage. Bereits vor

Inkrafttreten des KiFöG haben 15 % der Krippenkinder und 10 % der

Kindergartenkinder auf Wunsch der Eltern nur halbtags die Kindertageseinrichtung

besucht, obwohl die Kinder einen gesetzlich normierten Ganztagsanspruch von 10

Stunden hatten.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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