Landesregierung lehnt Gesetzentwurf des
Volksbegehrens ab / Sozialminister Kley: Gesetzentwurf würde auch für Eltern
und Kommunen teuer
29.06.2004, Magdeburg – 269
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 269/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 269/04
Magdeburg, den 29. Juni 2004
Landesregierung lehnt Gesetzentwurf des
Volksbegehrens ab / Sozialminister Kley: Gesetzentwurf würde auch für Eltern
und Kommunen teuer
Die Landesregierung hat in der heutigen
Kabinettssitzung zum Anliegen und zum Gesetzentwurf des Volksbegehrens Stellung
genommen. Das Kabinett empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf des
Volksbegehrens abzulehnen.
Sozialminister Gerry Kley sagte nach der
Kabinettsitzung: ¿Sowohl aus inhaltlich-fachlicher Sicht als auch aus
finanziellen Erwägungen kann dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt werden. Wir
können und dürfen das Rad der Kinderbetreuung nicht zurückdrehen. Neue,
flexible Möglichkeiten des Kinderförderungsgesetzes wie das Angebot der
Tagespflege würden damit zunichte gemacht, Rückschläge bei der Umsetzung des
Bildungsprogramms wären zu erwarten und langfristig würde die Finanzierbarkeit
der Kinderbetreuung im Land in Frage gestellt. Vor dem Hintergrund der finanziellen
Situation des Landes sind Einschnitte unumgänglich. Wir sind davon überzeugt,
dass das bestehende Gesetz die Chancengleichheit aller Kinder sichert, in
vollem Umfang die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleistet und allen
Eltern eine bezahlbare Kinderbetreuung ermöglicht.¿
Kley betonte, dass mit Mehrbelastungen von
weit über 60 Millionen Euro jährlich für alle öffentlichen Haushalte sowie mit
steigenden Elternbeiträgen zu rechnen sei. ¿Wer diese Mehrausgaben fordert,
muss sich darüber im Klaren sein, dass dann Einschnitte in anderen sozialen
Bereichen zwingend sind.¿
Grundpositionen der Landesregierung
Die Basisdaten zur Kinderbetreuung in
Sachsen-Anhalt belegen, dass das Land mit seinem KiFöG weit über die
bundesgesetzlich normierten Forderungen hinausgeht. Mit diesem Gesetz werden
schon heute Kriterien erfüllt, die die Bundesregierung mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz
als zukunftsweisend anstrebt.
Das KiFöG bietet eine solide Basis für die Vereinbarkeit
von Familie und Erwerbstätigkeit, da ein umfassender Betreuungsanspruch bei
Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- sowie Weiterbildung besteht.
Im KiFöG wird ausdrücklich der Rechtsanspruch
auf einen Platz in einer Tageseinrichtung mit dem Bildungsauftrag
verbunden. Das heißt, Kinderbetreuung ist nicht nur als Dienstleistung für
Familien zu verstehen, sondern vor allem als kindgerechte Förderung durch Bildung, Erziehung und Betreuung. Die
Erfahrungen zeigen, dass die für die Kinder wichtigen pädagogischen Aktivitäten
am Vormittag stattfinden, wo alle Kinder anwesend sein können. Somit ist allen
Kindern gleichermaßen die Teilnahme an diesen Bildungsangeboten möglich.
Das KiFöG eröffnet den Kommunen mehr
Entscheidungsspielräume und schafft Rahmenbedingungen, die vor Ort von den Verantwortlichen
in der Praxis ausgestaltet werden. Diese Chancen der Deregulierung und
Flexibilisierung wurden überwiegend gut angenommen. Missverständnisse in
Teilbereichen werden durch die vom Kabinett bereits verabschiedete
Gesetzesnovelle ausgeräumt.
Für maßgeschneiderter Lösungen in der
Kinderbetreuung sorgt auch die im KiFöG neu verankerte Möglichkeit der öffentlich
geförderten Tagespflege. Neben der Sicherung einer individuellen
Kinderbetreuung gewährleistet das Angebot der Tagespflege in den ersten drei
Lebensjahren eine wohnraumnahe Versorgung auch im ländlichen Raum oder bei
stark wechselnden Arbeitszeiten. Kürzere Wegezeiten und ein konstantes
Beziehungsverhältnis bei der Betreuung sind für das Wohl der Kinder nicht
unerheblich.
Aus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens
resultieren Mehrbelastungen für das Land von rund 41 Millionen Euro, die
die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe dann
nochmals mit rund 22 Millionen Euro gegenfinanzieren müssten. Mehrausgaben von
heute sind Schulden, die unsere Kinder als Erwerbstätige und Steuerzahler in
Zukunft tilgen müssen. Eine höhere Verschuldung gefährdet somit die Zukunftsfähigkeit
Sachsen-Anhalts.
Es ist davon auszugehen, dass bei einer
Rückkehr zur alten Gesetzeslage die erhöhten Ausgaben der Landkreise ebenfalls
zu einer stärkeren Belastung der Kommunen führen. Dabei ist zu befürchten, dass
sich das letztlich ¿ wie bei früheren gesetzlichen Änderungen - auch in höheren
Elternbeiträgen niederschlagen wird. Eine Steuerung des Landes ist an
dieser Stelle nicht möglich, da die Ausgestaltung der Gebührensatzungen vor Ort
erfolgt.
Hintergrund
Sachsen-Anhalt garantiert als einziges
Bundesland einen Rechtsanspruch von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Bei der
Betreuungsquote der Kinder unter drei Jahren steht Sachsen-Anhalt bundesweit an
erster Stelle.
Im Land gibt es eine Versorgungsquote von
56,6 % für Kinder im Krippenalter und 100 % für Kindergartenkinder. Auch im
europäischen Vergleich rangiert Sachsen-Anhalt an der Spitze.
Nach bisher vorliegenden statistischen Daten
in Sachsen-Anhalt besuchen ca. 25.800 Kinder eine Krippe, wovon 42 % der Kinder
bis zu fünf Stunden dort verweilen. Kindergärten werden von ca. 54.100 Jungen
und Mädchen besucht; davon bleiben rund 40 % der Kinder bis zu fünf Stunden
täglich bzw. 25 Wochenstunden. Die halbtägige Inanspruchnahme erfolgt dabei
aber nicht allein aufgrund der veränderten Gesetzeslage. Bereits vor
Inkrafttreten des KiFöG haben 15 % der Krippenkinder und 10 % der
Kindergartenkinder auf Wunsch der Eltern nur halbtags die Kindertageseinrichtung
besucht, obwohl die Kinder einen gesetzlich normierten Ganztagsanspruch von 10
Stunden hatten.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






