Qualität schulischer Arbeit im Mittelpunkt
der Schulgesetzänderung
29.06.2004, Magdeburg – 267
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 267/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 267/04
Magdeburg, den 29. Juni 2004
Qualität schulischer Arbeit im Mittelpunkt
der Schulgesetzänderung
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen
Kabinettssitzung auf Vorschlag von Kultusstaatssekretär Winfried Willems den
Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes nach erfolgter
Anhörung beschlossen. Die Gesetzesnovelle wird jetzt an den Landtag weitergeleitet.
Nach den zu Beginn der Legislaturperiode
eingeleiteten schulpolitischen Reformen, dem Abitur nach 12 Schuljahren, der
Abschaffung der Förderstufe, der strukturellen Reform der Sekundarschule sowie
der Einführung der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten, soll mit dem
vorliegenden Gesetzentwurf das Schulgesetz in seiner Gesamtheit überarbeitet
werden. Im Mittelpunkt stehen vor allem Maßnahmen der Qualitätssicherung als
kontinuierliche Aufgabe der schulischen Arbeit, so Willems bei der Vorstellung
des Gesetzentwurfes. Dazu gehören die Entwicklung interner und externer Evaluation
unter Mitwirkung von Lehrern, Schülern und Eltern, die Einführung bundesweit
geltender Bildungsstandards, die Fortbildungspflicht der Lehrkräfte, die
Stärkung des außerunterrichtlichen
Engagements in den Schulen, die Schulprogrammarbeit mit dem Ziel, dass
sich Schule und Eltern stärker als bisher auf Bildungs- und Erziehungsziele
verständigen. Die gemeinsame Verantwortung von Erziehungsberechtigten und
Schule wird auch an anderen Stellen betont. So können Eltern volljähriger
Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ihrer Kinder
mit deren Zustimmung über wesentliche Vorgänge (Leistungsstand,
Ordnungsmaßnahmen usw.) informiert werden.
Als weitere wesentliche Änderungen nannte
Willems:
·
Die Sonderschulen werden
nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen
Förderung in Förderschulen umbenannt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf
die Einrichtung von Förderzentren als Kooperationsmodelle verschiedener Schulen
vor, an denen die Beratung, Diagnostik und Prävention konzentriert werden soll.
·
Der Zusammenarbeit der
Grundschulen mit den Kindertagesstätten wird besondere Bedeutung beigemessen.
·
Neue Gesamtschulen
sollen vierzügig geführt werden, um die Angebotsbreite der Bildungsgänge
sicherzustellen und die Schüler entsprechend den angestrebten Abschlüssen zu
fördern.
·
Zukünftig ist die
Aufnahme in ein Gymnasium oder in einen Gymnasialzweig einer Kooperativen
Gesamtschule von einer erfolgreichen Leistungsfeststellung abhängig, wenn die
Schülerin oder der Schüler über keine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium
verfügt.
·
Ab dem 1. August 2006
können die Schulträger auf die Festlegung von Schulbezirken für Grund- und
Sekundarschulen verzichten. Für berufsbildende Schulen sollen Einzugsbereiche
festgelegt werden können, wenn dadurch ein regional ausgewogeneres Angebot
geschaffen werden kann.
·
Die Gleichwertigkeit der
Schulen in freier Trägerschaft und die innere und äußere Gestaltungsfreiheit
dieser Schulen werden unterstrichen, aber auch betont, dass sie bei Zuerkennung
staatlicher Berechtigungen (Schulabschlüsse, Versetzungen) die staatlichen
Bestimmungen beachten müssen. Die Verfahren zur Erteilung von
Unterrichtsgenehmigungen werden vereinfacht. Die Berechnung der
Schülerkostensätze orientiert sich in Zukunft an der Jahrgangsbreite, so dass
zum Vorteil der Ersatzschulen ein Ausgleich zwischen unterschiedlich großen
Klassen vorgenommen wird.
·
Die Anzahl der
Mitglieder der Gesamtkonferenz wird auf eine arbeitsfähige Größe begrenzt. Die
Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten bleiben davon unberührt. Die
Beteiligung der Gesamtkonferenz auch bei der Bestellung von nach
Schulschließungen amtsangemessen zu verwendender Schulleiter wird gesichert.
·
Zur Durchsetzung der
Schulpflicht wird festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler auch gegen ihren
Willen der Schule zugeführt werden können.
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