Menu
menu

Innenminister Jeziorsky: Land verlagert
Aufgaben auf die Kommunen

29.06.2004, Magdeburg – 265

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 265/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 265/04

 

 

 

Magdeburg, den 29. Juni 2004

 

 

 

Innenminister Jeziorsky: Land verlagert

Aufgaben auf die Kommunen

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung den

Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes beschlossen.

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die

Landes­regierung den Auftrag aus dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz

um, Aufgaben, die nicht verzichtbar und nicht privatisierbar sind, zu

kommunalisieren. Mit der Aufgabenverlagerung auf die kommunale Ebene sollen Verwaltungsverfahren

abgekürzt werden. Entscheidungen sollen im Interesse von Unternehmen und

Bürgern ortsnäher getroffen werden. Dabei werden nur solche Aufgaben

übertragen, deren Erledigung auf kommunaler Ebene wirtschaftlicher erfolgen

kann. Die Bezeichnung ¿Erstes Funktionalreformgesetz¿ macht deutlich, dass

weitere Aufgabenverlagerungen folgen können.

 

Jeziorsky: "Mit dem Gesetzentwurf werden

neben kleineren Aufgabenblöcken aus den Bereichen Inneres, Wirtschaft und

Arbeit, Kultus sowie Bau und Verkehr schwerpunktmäßig Umweltaufgaben auf die

Landkreise und kreisfreien Städte verlagert. Derzeit werden durch diese

Aufgaben rund 112 Stellen im Landesdienst gebunden. Der Umweltbereich umfasst davon

98 Stellen."

 

Die verfassungsrechtliche Vorgabe zum

angemessenen Kostenausgleich werde, so der Innenminister, durch eine

pauschalierte Betrachtungsweise ermittelt (siehe Info). Insgesamt sei zur

Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes eine besonders umfängliche

Vorbereitung und Vorabstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erforderlich

gewesen.

 

Info:

 

Die Funktionalreform umfasst die Übertragung

von Aufgaben auf die Kommunen bzw. unteren Behörden im Umfang von insgesamt 112

Stellen, davon 98 Stellen für Aufgaben aus der Umweltverwaltung. Aus der

Vielzahl von betroffenen Einzelaufgaben sind, gemessen an dem dafür gebundenen

Personal, besonders hervorzuheben:

 

·

Grundsätzliche

Genehmigungszuständigkeit der unteren Wasserbehörden für die Einleitung

kommunaler und gewerblich-industrieller Abwässer mit Ausnahme von Kläranlagen

mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten und für bestimmte industrielle Branchen,

 

·

Genehmigung und

Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissions­schutzgesetz. Zu den in die

Zuständigkeit der Kommunen übergehenden Anlagen gehören beispielsweise Anlagen

zur Lebensmittelherstellung, Anlagen zur Baustoff­herstellung wie etwa zur Herstellung

von Betonformteilen, Autowrackplätze,

 

·

Zuständigkeit für nach

Bundesimmissionsschutzrecht nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Hierzu

gehören z. B. Tankstellen, Tischlereien, kleinere Schlachtereien mit Räucherei,

 

·

Übertragung der

fachtechnischen Prüfung im Rahmen des Vollzuges des Wasserrechts, Abfallrechts,

Bodenschutzrechts und Immissionsschutzrechts auf die Kommunen bzw. unteren

Behörden. Dadurch wird eine ganzheitliche Bearbeitung im Landkreis erreicht.

 

Dazu kommen viele Einzelzuständigkeiten, die

jeweils meist nur Stellenbruchteile ausmachen. Dabei handelt es sich z. B. um

Erlaubnisse für Wasserentnahmen, Abfall-Transportgenehmigungen, Genehmigung von

Wappen, Flaggen und Siegeln und Nachprüfung der Vergabe von Bauleistungen.

 

Die Mehrbelastung der kommunalen Ebene wird

anhand der Kosten eines Arbeitsplatzes auf der Basis des Gutachtens der

¿Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung¿ berechnet. Beim

Mehrbelastungsausgleich wird differenziert, ob die Kreise und kreisfreien Städte

für die Aufgabenerledigung einen Personalmehrbedarf haben oder die neu hinzukommenden

Aufgaben mit dem vorhandenen Personal erledigt werden. Bei Aufwuchs, der über

eine Rahmenvereinbarung aus dem Kreis der Landesbediensteten gedeckt werden

soll, erhält die kommunale Ebene in den ersten fünf Jahren 100 Prozent der

pauschalierten Personalkosten, danach 90 Prozent. Die Sachkostenerstattung von

10.500 Euro pro Vollbeschäftigteneinheit wird jährlich gezahlt. Bei der Aufgabengruppe,

die mit dem in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen Personal

erledigt werden soll, wird die Mehrbelastung in Höhe von 50 Prozent der

Personalkosten angesetzt. Die Sachkostenerstattung von 10.500 Euro wird

einmalig gezahlt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de