Landesregierung stimmt im Bundesrat der
Europäischen Verfassung zu
22.06.2004, Magdeburg – 258
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 258/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 258/04
Magdeburg, den 22. Juni 2004
Landesregierung stimmt im Bundesrat der
Europäischen Verfassung zu
Nach langwierigen Verhandlungen haben sich
die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten am 18. Juni auf eine
Verfassung für die Europäische Union geeinigt.
Sachsen-Anhalts Europaminister Rainer Robra
würdigte in der heutigen Kabinettssitzung den gefundenen Kompromiss ¿als einen
bedeutenden Schritt in der Geschichte der europäischen Integration, mit dem
die erst vor wenigen Wochen erweiterte Gemeinschaft ihre Handlungsfähigkeit
nach innen und nach außen unter Beweis gestellt hat¿. Die Landesregierung, so
Robra, werde im Bundesrat der Europäischen Verfassung zustimmen.
Als wichtige Erfolge hob Minister Robra die
verbesserte Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen
Zuständigkeiten sowie die Einführung der sogenannten doppelten Mehrheit im
Ministerrat hervor. Beides seien immer auch zentrale Forderungen
Sachsen-Anhalts und aller deutschen Länder gewesen. ¿Mit der im
Verfassungsvertrag erzielten Einigung zur Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen
anstelle des bisherigen Einstimmigkeitserfordernisses und der Einführung der
doppelten Mehrheit gehen wesentliche Vereinfachungen in der Entscheidungsfindung
einher. Dies trägt zu mehr Transparenz
der Brüsseler Politik bei. Es wird hoffentlich die Qualität der Beschlüsse
positiv beeinflussen, wenn weniger ¿gekungelt¿ werden muss.¿
Positiv bewertete Minister Robra auch die
Stärkung des Einflusses der nationalen Parlamente sowie der Länder und
Regionen. Er würdigte insbesondere die Einführung des Klagerechts für die
zweiten Kammern der nationalen Parlamente, in Deutschland also des Bundesrats,
der als Interessenvertreter der Länder künftig vor dem Europäischen Gerichtshof
bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips klagen kann.
Weiter unterstrich Robra: ¿Während die
nationalen Parlamente gegenwärtig bereits beschlossene europäische Richtlinien
in nur nationales Recht umsetzen müssen, können sie künftig mit Hilfe des
sogenannten Frühwarnsystems bereits im Vorfeld Einspruch einlegen, wenn sie
nachweisen, dass die europäischen Gesetzentwürfe zu tief in die nationalen
Regelungen eingreifen und damit gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.¿
Minister Robra betonte ausdrücklich die
Bedeutung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes als tragende Säule europäischer
Wirtschafts- und Finanzpolitik und hob in diesem Zusammenhang die starke
Position hervor, die die Verfassung der Europäischen Kommission bei der Überwachung des Stabilitätspaktes künftig einräumen
wird. In diesem Zusammenhang kritisierte er die Haltung der Bundesregierung,
die diese hinsichtlich der Kriterien des Stabilitätspaktes in den Verhandlungen
zur Verfassung eingenommen habe. Die Aufweichung der Stabilitätskriterien sei
keine Lösung für die verfehlte Haushaltspolitik des Bundes. Minister Robra hob
weiterhin hervor, dass die Verfassung ein Beitrag zu einem demokratischeren
Europa sei. Gleichwohl stehe vor ihrem Erfolg aber noch der Ratifizierungsprozess
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland entscheiden
hierüber der Bundestag und der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit, in
verschiedenen anderen Mitgliedstaaten sind hierfür Referenden erforderlich.
¿Hier sehe ich noch eine wichtige politische
Aufgabe darin, Überzeugungsarbeit zu leisten, damit der jetzt gefundene
Kompromiss für eine europäische Verfassung nicht nur eine Einigung auf dem
Papier bleibt, sondern zu einer stabilen Basis unseres Handelns wird und damit
zu einer stetig wachsenden europäischen Identität beiträgt.¿
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