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Landesregierung stimmt im Bundesrat der
Europäischen Verfassung zu

22.06.2004, Magdeburg – 258

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 258/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 258/04

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juni 2004

 

 

 

Landesregierung stimmt im Bundesrat der

Europäischen Verfassung zu

 

Nach langwierigen Verhandlungen haben sich

die Staats- und Regierungschefs der 25 Mit­gliedstaaten am 18. Juni auf eine

Verfassung für die Europäische Union geei­nigt.

 

Sachsen-Anhalts Europaminister Rainer Robra

würdigte in der heutigen Kabinettssitzung den gefundenen Kompromiss ¿als einen

bedeutenden Schritt in der Geschichte der europäi­schen Integration, mit dem

die erst vor wenigen Wochen erweiterte Gemeinschaft ihre Handlungsfähigkeit

nach innen und nach außen unter Beweis gestellt hat¿. Die Landesregierung, so

Robra, werde im Bundesrat der Europäischen Verfassung zustimmen.

 

Als wichtige Erfolge hob Minister Robra die

verbesserte Kompetenzabgrenzung zwischen europäischen und nationalen

Zuständigkeiten sowie die Einführung der sogenannten doppelten Mehrheit im

Ministerrat hervor. Beides seien immer auch zentrale Forderungen

Sachsen-Anhalts und aller deutschen Länder gewesen. ¿Mit der im

Verfassungsvertrag erzielten Einigung zur Ausweitung von Mehrheitsentschei­dungen

anstelle des bisherigen Einstimmigkeitserfordernisses und der Einführung der

doppelten Mehrheit gehen wesentliche Vereinfachungen in der Entscheidungsfin­dung

einher. Dies trägt zu  mehr Transparenz

der Brüsseler Politik bei. Es wird hoffentlich die Qualität der Beschlüsse

positiv beeinflussen, wenn weniger ¿gekungelt¿ werden muss.¿

 

Positiv bewertete Minister Robra auch die

Stärkung des Einflusses der nationalen Parlamente sowie der Länder und

Regionen. Er würdigte insbesondere die Einführung des Kla­gerechts für die

zweiten Kammern der nationalen Parlamente, in Deutschland also des Bun­desrats,

der als Interessenvertreter der Länder künftig vor dem Europäischen Gerichtshof

bei Verletzung des Subsidiaritätsprinzips klagen kann.

 

Weiter unterstrich Robra: ¿Während die

nationalen Parlamente gegenwärtig bereits beschlossene europäische Richtlinien

in nur nationales Recht umsetzen müssen, können sie künftig mit Hilfe des

sogenannten Frühwarnsystems bereits im Vorfeld Einspruch einlegen, wenn sie

nach­weisen, dass die europäischen Gesetzentwürfe zu tief in die nationalen

Regelun­gen eingreifen und damit gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.¿

 

Minister Robra betonte ausdrücklich die

Bedeutung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes als tragende Säule europäischer

Wirtschafts- und Finanzpolitik und hob in diesem Zusam­menhang die starke

Position hervor, die die Verfassung der Europäischen Kommission bei der Überwachung  des Stabilitätspaktes künftig einräumen

wird. In diesem Zusammenhang kritisierte er die Haltung der Bundesregierung,

die diese hinsichtlich der Kriterien des Stabilitätspaktes in den Verhandlungen

zur Verfassung eingenommen habe. Die Aufweichung der Stabilitätskriterien sei

keine Lösung für die verfehlte Haushaltspolitik des Bundes. Minister Robra hob

weiterhin hervor, dass die Verfassung ein Beitrag zu einem demokratischeren

Europa sei. Gleichwohl stehe vor ihrem Erfolg aber noch der Ratifizie­rungsprozess

in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland entscheiden

hierüber der Bundestag und der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit, in

verschiedenen ande­ren Mitgliedstaaten sind hierfür Referenden erforderlich.

 

¿Hier sehe ich noch eine wichtige politische

Aufgabe darin, Überzeugungsarbeit zu leisten, damit der jetzt gefundene

Kompromiss für eine europäische Verfassung nicht nur eine Eini­gung auf dem

Papier bleibt, sondern zu einer stabilen Basis unseres Handelns wird und da­mit

zu einer stetig wachsenden europäischen Identität beiträgt.¿

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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