Erster Subventionsbericht des Landes
vorgelegt / Finanzminister Paqué: Können auf Förderung nicht verzichten,
brauchen aber bessere Effizienzkontrolle
22.06.2004, Magdeburg – 256
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 256/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 256/04
Magdeburg, den 22. Juni 2004
Erster Subventionsbericht des Landes
vorgelegt / Finanzminister Paqué: Können auf Förderung nicht verzichten,
brauchen aber bessere Effizienzkontrolle
Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat
in der heutigen Kabinettssitzung den 1.
Subventionsbericht für das Land Sachsen-Anhalt vorgelegt. Der Bericht umfasst
den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2004. Ziel des Berichtes sei es, eine größere
Transparenz im Bereich der Förderpolitik im Land Sachsen-Anhalt herzustellen.
Dies geschehe auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über
Subventionen sowie der allgemeinen politischen Debatte über die Förderung der
neuen Bundesländer.
Der Finanzminister unterstrich: ¿Die
ostdeutschen Länder sind auch künftig auf besondere Förderung angewiesen, um
die Kluft zwischen alten und neuen Ländern zu schließen. Sie muss aber noch
besser auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten sein. Mit dem
Landessubventionsbericht wurde eine umfassende Grundlage dafür geschaffen, die
Förderpolitik auch im Hinblick auf die gegenwärtig gespannte Haushaltslage des
Landes neu zu überdenken und den Einsatz von staatlichen Subventionen auf seine
wirtschaftliche Bedeutung und seine Effizienz hin zu überprüfen.¿
Der Bericht zeigt eine Gesamtschau der
Finanzhilfen im Land Sachsen-Anhalt. Für das Jahr 2003 wurden beispielsweise
216 Fördermaßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 1.673 Mio. EURO untersucht.
Hierin sind die Finanzhilfen für die Beseitigung der vom Hochwasser im August
2002 verursachten Schäden in Höhe von 129 Mio. EURO enthalten. Erfasst wurden
die vom Land, von der EU, vom Bund und
von Sonstigen bereitgestellten Finanzmittel. Der Landesanteil der bereitgestellten
Finanzhilfen lag im vergangenen Jahr bei ca. 41 Prozent.
Entwicklung des Fördervolumens
Die Entwicklung des Gesamtfördervolumens im
Berichtszeitraum stellt sich folgendermaßen dar:
Während im Jahr 2000 noch Finanzhilfen in
Höhe von 1.802 Mio. EURO ausgezahlt wurden, gab es im Folgejahr einen Rückgang
auf 1.515 Mio. EURO. In 2002 stiegen
die Finanzhilfen auf 1.566 Mio. EURO. Im Jahr 2003 gab es einen Zuwachs auf
1.673 Mio. EURO. Das Haushaltssoll für das Jahr 2004 liegt bei 1.649 Mio. EURO.
Der Anstieg der Finanzhilfen in den Jahren 2002 und 2003 ist größtenteils auf
die Hochwasserhilfen zurückzuführen.
Den größten Anteil am Gesamtfördervolumen
verzeichnete das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Anteil lag im Jahr
2000 bei 51 Prozent. Nach einem Absinken im Jahr 2001 auf 42 Prozent
insbesondere wegen zurückgefahrener EU-Fördermittel, lag der Anteil im Jahr
2004 bei ca. 38 Prozent. An zweiter Stelle liegen die Förderbereiche Landwirtschaft
und Umwelt mit einem Fördermittelanteil zwischen 19 und 22 Prozent, gefolgt von
Bau und Verkehr mit einem Anteil zwischen 15 Prozent im Jahr 2000 und 24
Prozent im Jahr 2004. Der Zuwachs im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau
und Verkehr gründet sich vor allem auf die in den Jahren 2002 bis 2004
bereitgestellten Hochwasserhilfen. Das Gesamtfördervolumen im Gesundheits- und
Sozialwesen wies einen Anteil zwischen 10 und 12 Prozent auf, während die
Finanzhilfen auf dem Kultursektor durchschnittlich etwa 6 Prozent ausmachten.
Erweiterter
Subventionsbegriff
In den Landessubventionsbericht wurden
Finanzhilfen einbezogen, die Vergünstigungen von staatlichen Finanzgebern
zugunsten ausgewählter Produktionszweige darstellen. Außerdem wurden
Vergünstigungen untersucht, die im staatlichen Bereich gewährt werden, soweit
die Tätigkeit der öffentlichen Hand auf Leistungen gerichtet ist, die im Grunde
einen marktwirtschaftlichen Charakter haben.
Klassische Staatsaufgaben wie zum Beispiel
die Gewährung von Sicherheit und Ordnung und die Gefahrenabwehr sowie
Finanzhilfen mit karitativem Charakter, wie die Waisenbetreuung oder die
Drogenberatung, wurden von vornherein nicht als Subvention eingestuft. Ebenso
wurden die Ausgaben in den Bereichen Bildung und Hochschulforschung weitgehend
aus dem Subventionsbericht ausgegrenzt, da die Förderung in diesen Bereichen
aus volkswirtschaftlicher Sicht über den einzelnen Förderbereich hinausgehende
positive gesamtwirtschaftliche Effekte hervorruft.
Hinweis: Den Subventionsbericht finden Sie auf den Internet-Seiten des
Ministeriums der Finanzen (www.fm.sachsen-anhalt.de).
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