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Erster Subventionsbericht des Landes
vorgelegt / Finanzminister Paqué: Können auf Förderung nicht verzichten,
brauchen aber bessere Effizienzkontrolle

22.06.2004, Magdeburg – 256

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 256/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 256/04

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juni 2004

 

 

 

Erster Subventionsbericht des Landes

vorgelegt / Finanzminister Paqué: Können auf Förderung nicht verzichten,

brauchen aber bessere Effizienzkontrolle

 

Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué hat

in der heutigen Kabinettssitzung  den 1.

Subventionsbericht für das Land Sachsen-Anhalt vorgelegt. Der Bericht umfasst

den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2004. Ziel des Berichtes sei es, eine größere

Transparenz im Bereich der Förderpolitik im Land Sachsen-Anhalt herzustellen.

Dies geschehe auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über

Subventionen sowie der allgemeinen politischen Debatte über die Förderung der

neuen Bundesländer.

 

Der Finanzminister unterstrich: ¿Die

ostdeutschen Länder sind auch künftig auf besondere Förderung angewiesen, um

die Kluft zwischen alten und neuen Ländern zu schließen. Sie muss aber noch

besser auf unsere Bedürfnisse zugeschnitten sein. Mit dem

Landessubventionsbericht wurde eine umfassende Grundlage dafür geschaffen, die

Förderpolitik auch im Hinblick auf die gegenwärtig gespannte Haushaltslage des

Landes neu zu überdenken und den Einsatz von staatlichen Subventionen auf seine

wirtschaftliche Bedeutung und seine Effizienz hin zu überprüfen.¿ 

 

Der Bericht zeigt eine Gesamtschau der

Finanzhilfen im Land Sachsen-Anhalt. Für das Jahr 2003 wurden beispielsweise

216 Fördermaßnahmen mit einem Gesamtfördervolumen von ca. 1.673 Mio. EURO untersucht.

Hierin sind die Finanzhilfen für die Beseitigung der vom Hochwasser im August

2002 verursachten Schäden in Höhe von 129 Mio. EURO enthalten. Erfasst wurden

die vom Land, von der  EU, vom Bund und

von Sonstigen bereitgestellten Finanzmittel. Der Landesanteil der bereitgestellten

Finanzhilfen lag im vergangenen Jahr bei ca. 41 Prozent.

 

Entwicklung des Fördervolumens

 

Die Entwicklung des Gesamtfördervolumens im

Berichtszeitraum stellt sich folgendermaßen dar:

 

Während im Jahr 2000 noch Finanzhilfen in

Höhe von 1.802 Mio. EURO ausgezahlt wurden, gab es im Folgejahr einen Rückgang

auf  1.515 Mio. EURO. In 2002 stiegen

die Finanzhilfen auf 1.566 Mio. EURO. Im Jahr 2003 gab es einen Zuwachs auf

1.673 Mio. EURO. Das Haushaltssoll für das Jahr 2004 liegt bei 1.649 Mio. EURO.

Der Anstieg der Finanzhilfen in den Jahren 2002 und 2003 ist größtenteils auf

die Hochwasserhilfen zurückzuführen.

 

Den größten Anteil am Gesamtfördervolumen

verzeichnete das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Anteil lag im Jahr

2000 bei 51 Prozent. Nach einem Absinken im Jahr 2001 auf 42 Prozent

insbesondere wegen zurückgefahrener EU-Fördermittel, lag der Anteil im Jahr

2004 bei ca. 38 Prozent. An zweiter Stelle liegen die Förderbereiche Landwirtschaft

und Umwelt mit einem Fördermittelanteil zwischen 19 und 22 Prozent, gefolgt von

Bau und Verkehr mit einem Anteil zwischen 15 Prozent im Jahr 2000 und 24

Prozent im Jahr 2004. Der Zuwachs im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau

und Verkehr gründet sich vor allem auf die in den Jahren 2002 bis 2004

bereitgestellten Hochwasserhilfen. Das Gesamtfördervolumen im Gesundheits- und

Sozialwesen wies einen Anteil zwischen 10 und 12 Prozent auf, während die

Finanzhilfen auf dem Kultursektor durchschnittlich etwa 6 Prozent ausmachten.

 

Erweiterter

Subventionsbegriff

 

In den Landessubventionsbericht wurden

Finanzhilfen einbezogen, die Vergünstigungen von staatlichen Finanzgebern

zugunsten ausgewählter Produktionszweige darstellen. Außerdem wurden

Vergünstigungen untersucht, die im staatlichen Bereich gewährt werden, soweit

die Tätigkeit der öffentlichen Hand auf Leistungen gerichtet ist, die im Grunde

einen marktwirtschaftlichen Charakter haben.

 

Klassische Staatsaufgaben wie zum Beispiel

die Gewährung von Sicherheit und Ordnung und die Gefahrenabwehr sowie

Finanzhilfen mit karitativem Charakter, wie die Waisenbetreuung oder die

Drogenberatung, wurden von vornherein nicht als Subvention eingestuft. Ebenso

wurden die Ausgaben in den Bereichen Bildung und Hochschulforschung weitgehend

aus dem Subventionsbericht ausgegrenzt, da die Förderung in diesen Bereichen

aus volkswirtschaftlicher Sicht über den einzelnen Förderbereich hinausgehende

positive gesamtwirtschaftliche Effekte hervorruft.

 

Hinweis: Den Subventionsbericht finden Sie auf den Internet-Seiten des

Ministeriums der Finanzen (www.fm.sachsen-anhalt.de).

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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