Landesregierung beschließt Zulässigkeit des
Volksbegehrens
15.06.2004, Magdeburg – 242
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 242/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 242/04
Magdeburg, den 15. Juni 2004
Landesregierung beschließt Zulässigkeit des
Volksbegehrens
Auf
Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung die
Zulässigkeit des Volksbegehrens ¿Für ein kinder- und jugendfreundliches
Sachsen-Anhalt¿ gemäß dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative,
Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen. Der Landeswahlleiter hat nach
Prüfung durch die Meldebehörden die Zahl der gültigen und ungültigen
Eintragungen festgestellt. Im Ergebnis wurden 290.628 Eintragungen überreicht.
Davon waren 30.040 ungültig, 260.588 waren gültig.
Für die
Zulässigkeit eines Volksbegehrens sind mindestens 250.000 gültige
Unterstützungsunterschriften erforderlich. Da diese Zahl überschritten wurde,
hat die Landesregierung die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt.
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