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Landesregierung beschließt Zulässigkeit des
Volksbegehrens

15.06.2004, Magdeburg – 242

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 242/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 242/04

 

 

 

Magdeburg, den 15. Juni 2004

 

 

 

Landesregierung beschließt Zulässigkeit des

Volksbegehrens

 

Auf

Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat die Landesregierung die

Zulässigkeit des Volksbegehrens ¿Für ein kinder- und jugendfreundliches

Sachsen-Anhalt¿ gemäß dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative,

Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen. Der Landeswahlleiter hat nach

Prüfung durch die Meldebehörden die Zahl der gültigen und ungültigen

Eintragungen festgestellt. Im Ergebnis wurden 290.628 Eintragungen überreicht.

Davon waren 30.040 ungültig, 260.588 waren gültig.

 

Für die

Zulässigkeit eines Volksbegehrens sind mindestens 250.000 gültige

Unterstützungsunterschriften erforderlich. Da diese Zahl überschritten wurde,

hat die Landesregierung die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de