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Appell an Landkreise und kreisfreie
Städte:Hartz IV: Fristgerechte Auszahlung von Leistungen auch ab Januar 2005
sicherstellen

24.05.2004, Magdeburg – 67

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 067/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium

für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 067/04

 

 

 

Magdeburg, den 21. Mai 2004

 

 

 

Appell an Landkreise und kreisfreie

Städte:Hartz IV: Fristgerechte Auszahlung von Leistungen auch ab Januar 2005

sicherstellen

 

 

 

Nach einer Unterrichtung durch

Arbeitsminister Dr. Horst Rehberger über den gegenwärtigen Stand der geplanten

Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe appelliert die

Landesregierung an die Landkreise und kreisfreien Städte, alle Vorbereitungen

für eine fristgerechte Auszahlung der Leistungen auch nach dem 1. Januar 2005 sicherzustellen.

Das müsse verantwortungsvoll und unter Beachtung der Haushaltsrisiken im engen

Kontakt mit den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit geschehen.

 

 

 

Bei der Reform von

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe gibt es noch viele ungeklärte Probleme.

Entscheidend ist aber, dass die Lebensgrundlage aller erwerbsfähigen

Hilfebedürftigen und ihrer Familienangehörigen gesichert bleibt. Für die

Kommunen muss die fristgerechte Sicherstellung der Gewährung von Leistungen für

Unterkunft und Heizung Priorität haben.

 

 

 

Von der Bundesregierung fordert

das Land die zugesagte Entlastung der kommunalen Haushalte. Hier klaffen noch

erhebliche Lücken. Allein in Sachsen-Anhalt würden die Kommunen nach dem

jetzigen Stand mit 200 Millionen Euro zusätzlich belastet. Versprochen von der

Bundesregierung war für das Land aber eine Entlastung um 80 Millionen Euro.

Hier sind schnellstens Korrekturen nötig, ansonsten bliebe der reibungslose

Start von Hartz IV weiter gefährdet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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