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Landesregierung beschließt Gemeinsame
Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Dritten
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

18.05.2004, Magdeburg – 196

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 196/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 196/04

 

 

 

Magdeburg, den 18. Mai 2004

 

 

 

 

 

Landesregierung beschließt Gemeinsame

Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Dritten

SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

 

Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden

eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu einem Dritten

SED-Unrechtsbereinigungsgesetz starten. Das Kabinett beschloss in seiner

heutigen Sitzung, einem entsprechenden Vorschlag aus Sachsen zu folgen, um die

Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR zu verbessern.

 

 

Sozialminister Gerry Kley verwies nach der

Kabinettssitzung auf die noch immer bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen

Verfolgern und Verfolgten: ¿Während hauptamtliche Mitarbeiter der Stasi und

systemnahe Amtsträger sich nach höchstrichterlichen Urteilen auf auskömmliche

Rentenzahlungen verlassen können, haben jene, die Widerstand gegen das

SED-Unrechtsregime leisteten, oft nur eine Mindestrente zur Verfügung. Das ist

auch 15 Jahre nach der Wende nicht hinzunehmen.¿

 

Der Gesetzentwurf sieht die monatliche

Zahlung einer Opferpension von 150 bis 500 Euro für ehemalige politische

Häftlinge nach mindestens einem Jahr Freiheitsentzug vor. Voraussetzung dafür

ist, dass die Betroffenen strafrechtlich rehabilitiert wurden beziehungsweise

die Betroffenen die Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) erhielten.

 

 

Die Kosten für die Opferpension sollen zu 60

Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern getragen werden, wobei die

alten Länder durch Umsetzung des Wohnortprinzips an den Kosten beteiligt werden

sollen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de