Landesregierung beschließt Gemeinsame
Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Dritten
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
18.05.2004, Magdeburg – 196
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 196/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 196/04
Magdeburg, den 18. Mai 2004
Landesregierung beschließt Gemeinsame
Bundesratsinitiative von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zum Dritten
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden
eine gemeinsame Bundesratsinitiative zu einem Dritten
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz starten. Das Kabinett beschloss in seiner
heutigen Sitzung, einem entsprechenden Vorschlag aus Sachsen zu folgen, um die
Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR zu verbessern.
Sozialminister Gerry Kley verwies nach der
Kabinettssitzung auf die noch immer bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen
Verfolgern und Verfolgten: ¿Während hauptamtliche Mitarbeiter der Stasi und
systemnahe Amtsträger sich nach höchstrichterlichen Urteilen auf auskömmliche
Rentenzahlungen verlassen können, haben jene, die Widerstand gegen das
SED-Unrechtsregime leisteten, oft nur eine Mindestrente zur Verfügung. Das ist
auch 15 Jahre nach der Wende nicht hinzunehmen.¿
Der Gesetzentwurf sieht die monatliche
Zahlung einer Opferpension von 150 bis 500 Euro für ehemalige politische
Häftlinge nach mindestens einem Jahr Freiheitsentzug vor. Voraussetzung dafür
ist, dass die Betroffenen strafrechtlich rehabilitiert wurden beziehungsweise
die Betroffenen die Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) erhielten.
Die Kosten für die Opferpension sollen zu 60
Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern getragen werden, wobei die
alten Länder durch Umsetzung des Wohnortprinzips an den Kosten beteiligt werden
sollen.
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