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Europawahl und Kommunalwahlen 2004

13.05.2004, Magdeburg – 4

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/04

 

 

 

 

Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/04

 

Magdeburg, den 12. Mai 2004

 

Europawahl und Kommunalwahlen 2004

Wahlberechtigte erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen bis zum 19. Mai 2004

Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Europawahl und den Kommunalwahlen grundsätzlich die Eintragung in ein Wählerverzeichnis voraussetzt. Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirkes zusammengefasst. Alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 9. Mai 2004, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit einer Hauptwohnung gemeldet waren, werden in das Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen. Spätestens bis zum 19. Mai 2004 erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung, auf der auch das Wahllokal angegeben ist, in dem sie am 13. Juni 2004 ihre Stimme abgeben können.

Die Wählerverzeichnisse werden in den Gemeindebehörden in der 22. Kalenderwoche zu den jeweiligen bekanntgegebenen Zeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

 

 

 

Impressum:

Der Landeswahlleiter des Landes Sachsen-Anhalt

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de