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Einbringungsrede zum Nachtragshaushalt 2004
von Finanzminister Karl-Heinz Paqué (zu TOP 3 der Sitzung des Landtages vom 7.
Mai 2004 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004)

07.05.2004, Magdeburg – 21

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 21/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 21/04

 

 

 

Magdeburg, den 7. Mai 2004

 

 

 

 

 

Einbringungsrede zum Nachtragshaushalt 2004

von Finanzminister Karl-Heinz Paqué (zu TOP 3 der Sitzung des Landtages vom 7.

Mai 2004 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004)

 

 

 

 

 

Es gilt das

gesprochene Wort!

 

 

 

Anrede,

 

 

 

die

Landesregierung legt Ihnen heute den Planentwurf für einen Nachtragshaushalt

vor. Mit diesem Entwurf wird der Haushaltsplan 2004 in einigen wesentlichen

Punkten geändert. Mit diesen Änderungen reagieren wir, die Landesregierung, auf

die aktuellen Entwicklungen der wirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen.

 

Und diese

Entwicklungen sind schlecht. Deutschland befindet sich in einer tiefgreifenden

Konjunktur- und Wachstumskrise. Im Jahr 2003 schrumpfte die deutsche Wirtschaft

um 0,1 %, und dies nach Wachstumsraten nahe null in den beiden Vorjahren: 0,8 %

im Jahr 2001 und 0,2 % im Jahr 2002. Sachsen-Anhalt hat sich natürlich dieser

Entwicklung nicht entziehen können. Im Jahr 2003 gab es hierzulande zwar ein

positives Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, aber es fiel mit 0,3% relativ

bescheiden aus, vor allem weil die durchaus beachtliche Expansion im

Verarbeitenden Gewerbe von einer fortgesetzten Schrumpfung der Bauwirtschaft

begleitet war.

 

Auch die

Arbeitslosigkeit nimmt in Deutschland zu und die Zahl der Erwerbstätigen geht

zurück. Im Frühjahrsgutachten der Forschungsinstitute wird darauf hingewiesen,

dass rund 600.000 Vollzeit- und Teilzeitstellen zum Jahresende 2003 im

Vorjahresvergleich weggefallen sind. Für die neuen Länder wird ein Minus von

100.000 Erwerbstätigen festgestellt. Auch in diesem Jahr ist keine

durchgreifende Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten. Die

Arbeitslosigkeit wird weiter zunehmen, und die Zahl der Beschäftigten wird

weiter sinken.

 

Die

Arbeitslosenquote hat sich in Deutschland von 9% in 2001 auf 10,3% in 2003

erhöht. In Sachsen-Anhalt gibt es zwar strukturell einige Lichtblicke; so

konnte der Abstand zu den anderen Ländern im Durchschnitt verringert werden,

und die rote Laterne wandert vermutlich in diesem Jahr endgültig nach

Mecklenburg-Vorpommern. Eine grundlegende konjunkturelle Belebung des Arbeitsmarkts

ist aber auch hierzulande ausgeblieben.

 

Was sich am

Arbeitsmarkt widerspiegelt, ist auch für die Kapazitätsauslastung der Wirtschaft

zu beobachten. Wir haben es mit einer deutlichen konjunkturellen

Unterauslastung des Produktionspotentials zu tun, die nun schon seit drei

Jahren andauert. Alle Indikatoren deuten darauf hin, dass sich die Wirtschaft

Deutschlands und die Wirtschaft Sachsen-Anhalts in einem ausgeprägten Ungleichgewicht

befinden.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

mit der Vorlage

des Nachtragshaushalts mussten wir die haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen

aus drei Jahren Stagnation ziehen. Denn wirtschaftliche Stagnation heißt vor

allem auch: Wegbrechen von Steuereinnahmen. Niemals in der Geschichte der

Bundesrepublik Deutschland ¿ sei es in den alten Ländern seit 1949, sei es im

vereinten Deutschland seit 1990 ¿ hat es auch nur annähernd vergleichbare

Steuerausfälle gegeben. Was sich seit 2002 in Deutschland auf der Seite der

Steuereinnahmen abgespielt hat, ist für die Verwalter öffentlicher Kassen ein

Albtraum.

 

Und ich sage ganz

deutlich: Es ist bitter, dass wir mit diesem Nachtragshaushalt die Nettokreditaufnahme

um 368 Mio. Euro erhöhen müssen. Aber ich sage auch:

 

Wir tun dies, ohne

auch nur einen Euro mehr für freiwillige Leistungen gleich welcher Art auszugeben;

 

und wir tun dies,

ohne unseren Konsolidierungskurs mit harten Sparauflagen in allen Bereichen

auch nur an irgendeiner Stelle zu verlassen.

 

Lassen Sie mich

kurz darlegen, welches die Gründe sind, die uns gezwungen haben, einen Nachtragshaushalt

aufzustellen.

 

 

Kassendefizit 2003

 

 

Das Haushaltsjahr 2003 schloss mit

einem Defizit in Höhe von 354 Millionen ¿ ab. Nach dem geltenden Haushaltsrecht

(§ 25 LHO) ist ein Fehlbetrag spätestens

in den Haushaltsplan des zweitnächsten Jahres einzustellen. Die Landesregierung

hat sich entschlossen, den Fehlbetrag mit dem Nachtragshaushalt zu aktivieren,

da bei einer derartigen Größenordnung eine Erwirtschaftung im Vollzug des

kommenden Haushaltsjahres nicht möglich ist.

 

Betrachten wir

rückblickend die Situation im Jahr 2003. Das Land hatte Steuerausfälle von rund

352 Mio. ¿ zu verkraften. Dies zeigt im übrigen, dass der Fehlbetrag im Wesentlichen

auf exogene Faktoren zurückzuführen ist, die von der Landesregierung nicht zu

vertreten und auch nicht zu beeinflussen waren. Mit der Haushaltssperre des

letzten Jahres konnten zwar alle anderen Mehrbelastungen aufgefangen werden, so

u.a. überplanmäßige Ausgaben für Sozialhilfe von fast 40 Mio. Euro und

Überzahlungen an die Kommunen in einer Größenordnung von 70 Mio. Euro. Immerhin

gelang es, über die Globale Minderausgabe hinaus noch fast 100 Mio. Euro im

Vollzug einzusparen. Einem zusätzlichen Einnahmeausfall in einer Größenordnung

von über 350 Mio. Euro ist ein Land jedoch weitgehend machtlos ausgeliefert.

 

Klar ist: Das

Defizit 2003 war in seiner vollen Höhe nicht durch Einsparungen im konsumtiven

Ausgabenbereich aufzufangen. Ich hatte eine Haushaltssperre verhängt, von der

blieben aber die Investitionen weitgehend ausgenommen, zumindest soweit sie mit

EU- und mit Bundesmitteln kofinanziert waren. Nur durch tiefe Einschnitte bei

den Investitionen hätten wir die Höhe des Defizits nennenswert verringern

können. Und dies in einer gesamtwirtschaftlichen Lage, die den erhofften

Aufschwung vermissen ließ und immer mehr den Charakter einer schweren Rezession

annahm. Die wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt und im Bundesgebiet war im

letzten Jahr bedrohlich genug, um die Ausnahme der Investitionen von der Sperre

zu rechtfertigen. Denn die Folgen einer solchen Sperre wären gewesen: keine

öffentlichen Aufträge für die mittelständische Wirtschaft vor Ort, kein

zusätzliches Geld aus Berlin und Brüssel im Wirtschaftskreislauf unserer Region

und damit im Ergebnis Vertiefung der Rezession.

 

Es war eine

Situation, in der man als Finanzminister zwischen zwei Übeln wählen muss. Die

Kritiker haben es dann später leicht, mit dem Vorteil des besseren Wissens im

nachhinein Schwächen in der Feinabstimmung nachzuweisen. Freimütig bekenne ich,

dass man über die Einzelheiten der Feinabstimmung in der Tat trefflich streiten

kann. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bei der Höhe der

Steuerausfälle ein Haushaltsausgleich im Vollzug nicht möglich war.

 

Steuerausfälle

2004

 

Es zeichnet sich

deutlich ab, dass auf das Land auch in diesem Jahr Steuerausfälle zukommen.

Diese ergeben sich zum größeren Teil aus dem Ergebnis des

Vermittlungsausschusses vom Dezember letzten Jahres und zu einem kleineren Teil

aus anderen Steuerrechtsänderungen. Wir haben diese Steuerausfälle zunächst mit

80 Mio. Euro veranschlagt und gehen davon aus, dass dieser Betrag hinreichen

wird, um die Steuerausfälle abzubilden, die uns die Steuerschätzung in einer

Woche präsentieren wird. Aufgrund der Ist-Entwicklung des bisherigen

Steueraufkommens sind wir moderat zuversichtlich, aber es bleiben Risiken. Das

exakte Ergebnis der Steuerschätzung kann dann im parlamentarischen Verfahren in

den Nachtragshaushalt eingespeist werden.

 

 

Operationelles Programm der EU

 

 

Der

Nachtragshaushalt ist auch notwendig, um die rechtlichen Voraussetzungen zu

schaffen, um Gelder des Operationellen Programms der EU für die Periode 2000 ¿

2006 bestmöglich einsetzen zu können. Im Rahmen der Halbzeitevaluierung des

Operationellen Programms hat Sachsen-Anhalt einen Änderungsantrag bei der EU

eingereicht. Über diesen ist noch nicht entschieden. Wir gehen aber davon aus,

dass die EU in den nächsten Monaten dazu eine Entscheidung treffen wird.

Außerdem hat die EU die sogenannte Leistungsreserve des Operationellen

Programms für Sachsen-Anhalt freigegeben. Für beide Maßnahmen bedarf es einer

haushalterischen Ermächtigung, um mit den geänderten neuen Ansätzen schon in

diesem Haushaltsjahr arbeiten zu können.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

die

Landesregierung setzt mit diesem Nachtragshaushalt 2004 ihren

Konsolidierungskurs konsequent fort. Wer mit Blick auf die unerfreulich hohe

Nettokreditaufnahme etwas anderes behauptet, der verkennt die zusätzlichen

Einsparungen, die bei der Aufstellung des Hauhalts geleistet wurden.

 

Die im

Haushaltsplan 2004 veranschlagten Globalen Minderausgaben von knapp 100 Mio. ¿

wurden mit dem Nachtrag weitgehend aufgelöst ¿ lediglich drei Ressorts müssen

im weiteren Haushaltsvollzug einen kleinen Anteil der Globalen Minderausgaben

noch mit Einsparungen untersetzen. Dazu habe ich ihnen bis zum 30.09. des

Jahres eine Frist gesetzt. Mit der Vertitelung der globalen Minderausgaben ist

nun die Voraussetzung für deren Erwirtschaftung im Haushaltsvollzug sichergestellt

worden.

 

Darüber hinaus

wurden weitere Einsparungen von 50 Mio. ¿ umgesetzt. Dies ist eine beachtliche

Kraftanstrengung, für die ich mich bei meinen Kollegen noch einmal ausdrücklich

bedanke. Denn ich weiß, dass bereits der Grundhaushalt 2004 erhebliche Einschnitte

mit sich gebracht hatte.

 

Im Ergebnis führt

dies alles dazu, dass in 2004 das Ausgabevolumen ¿ abzüglich des etatisierten

Jahresfehlbetrags von 2003 ¿ gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan 2004

nochmals um 0,55 % gesenkt wurde. Dies bedeutet gegenüber dem Grundhaushalt

2003 eine Ausgabensenkung von fast 3 %. Damit gehört Sachsen-Anhalt im Jahr

2004 wie schon im Jahr zuvor eindeutig zu den Ländern in Deutschland mit der

restriktivsten Ausgabenpolitik. Die stabilitätspolitische Vorgabe des

Finanzplanungsrats, die eine maximale nominale Ausgabensteigerung um 1 % pro

Jahr vorschreibt, wird also mit breiter Marge von 4 Prozentpunkten unterschritten.

Dies macht klar: Das fiskalische Problem Sachsen-Anhalts liegt eindeutig und

allein auf der Einnahmenseite.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

ich komme zur Höhe

der Kreditaufnahme des Landes und zu ihrer verfassungsrechtlichen Problematik.

 

Die

Nettokreditaufnahme des Landes beläuft sich im Entwurf des Nachtragshaushaltes

auf 1,317 Mrd. ¿. Sie liegt damit rund 400 Mio. ¿ über dem Niveau der

eigenfinanzierten Investitionen. Nach Artikel 99 Absatz 2 der Landesverfassung

dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan für

Investitionen veranschlagten Ausgaben nicht übersteigen. Ausnahmsweise darf die

Kreditaufnahme die eigenfinanzierten Investitionen übersteigen, um eine Störung

des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes abzuwehren.

 

Ich habe zu Beginn

dargestellt, dass in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt seit drei Jahren

eine massive Wachstumsschwäche bei hoher konjunktureller Arbeitslosigkeit und

Unterauslastung des Produktionspotentials herrscht. Die Landesregierung ist in

dieser Lage berechtigt, die Kreditgrenze des Art. 99 Absatz 2 zu überschreiten.

 

Der

Verfassungsgeber hat des weiteren in Satz 2 des Artikels 99 Absatz 3 die

sogenannte Finalität der erhöhten Kreditaufnahme zum Ausdruck gebracht. Danach

muss die Kreditaufnahme nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sein,

die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwenden.

 

Tatsache ist nun,

dass die verfassungsmäßige Grenze nur einzuhalten wäre, wenn es zu weiteren

drastischen Kürzungen im konsumtiven Bereich käme. Diese würden aber an rechtliche

Grenzen stoßen oder sie hätten schwerwiegende Konsequenzen für die

Funktionsfähigkeit der Verwaltung sowie insbesondere negative

Beschäftigungswirkungen in unserer Region.

 

 

Personalausgaben

 

 

Was die Personalausgaben betrifft, so

haben wir diese bereits im Nachtragshaushalt in Höhe von rund 11 Mio. ¿

reduziert. Eine weitere Reduzierung ist angesichts des ganz eng geschnürten Personalabbaukonzeptes

der Landesregierung nicht möglich. Wir hätten alle bestehenden Tarifverträge,

die im übrigen durch die Teilzeitregelungen erhebliche Ausgaben einsparen,

kündigen müssen und mindestens im deutlich vierstelligen Bereich Mitarbeitern

entlassen müssen. Die sozialen Folgen brauche ich Ihnen wohl nicht darstellen,

von dem konjunkturellen Nachfrageausfall durch sinkende Einkommen ganz zu schweigen.

 

 

Sächliche Verwaltungsausgaben

 

 

Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben

wird die Landesregierung erneut einsparen. Damit liegt Sachsen-Anhalt mit 147

Euro pro Kopf bereits deutlich günstiger als Sachsen mit 162 Euro pro Kopf, in

absoluten Zahlen im Vergleich der Nachbarländer immerhin eine Einsparung von

rd. 35 Mio. ¿ an sächlichen Verwaltungsausgaben. Ein ähnliches Bild ergibt ein

Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern. Eine weitere Einsparung ist

kaum zu leisten, ohne die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zu gefährden.

Zudem tritt das Land auch hier als Nachfrager auf dem Markt auf. Damit könnte

eine weitere Reduzierung dieser Ausgaben ebenfalls zu negativen Wachstums- und

Beschäftigungswirkungen führen.

 

 

Nicht-investive

Zuweisungen und Zuschüsse

 

 

Bei den

nicht-investiven Zuweisungen und Zuschüssen haben wir bereits in der

Vergangenheit massiv gekürzt ¿ ich erinnere nur an das Kinderförderungsgesetz.

Auch im Grundhaushalt 2004 und im Nachtrag werden zusätzliche Kürzungen bei der

institutionellen Förderung vorgenommen. Eine weitere Reduzierung hätte in

diesen Bereichen zusätzliche negative Beschäftigungswirkungen zur Folge.

 

 

Zuweisungen an die Kommunen

 

 

Die Kommunen befinden sich zur Zeit in

einer ähnlichen finanziellen Misere wie das Land. Erhebliche Kürzungen im

Finanzausgleichsgesetz würden die finanzielle Lage unserer Kommunen zusätzlich

verschärfen. Wir würden damit lediglich das Problem auf die kommunale Eben

verschieben, aber in der gemeinsamen Betrachtung von Land und Kommunen

insgesamt keine Verbesserung erzielen. Die Landesregierung hält es nicht für

sachgerecht, durch erneute Einschnitte die Investitionstätigkeit der Kommunen

weiter einzuengen. Kürzungen in diesem Bereich hätten ebenfalls unmittelbar

negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

mit Blick auf die

Verfassungsmäßigkeit des Haushalts lautet deshalb das Fazit: In einer Situation

des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts mit hoher Unterauslastung des

Kapitalstocks und mit großer Unterbeschäftigung würde eine weitere Beschränkung

der Konsumausgaben ¿ soweit überhaupt rechtlich möglich ¿ die

Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung in Frage stellen und dem

volkswirtschaftlichen Kreislauf im Lande Sachsen-Anhalt wesentliche

Nachfrageimpulse entziehen. Insofern können wir nicht das einnahmebedingte etatisierte

Defizit aus 2003 durch eine noch weitergehende drakonische Einschränkung der

Konsumausgaben in 2004 gegenfinanzieren. Der zwingende Verzicht auf diese Ausgabenkürzung

bei einem etatisierten Einnahmenausfall ist damit bei sachgerechter Betrachtung

genau so zu interpretieren wie eine gezielte Ausgabenerhöhung bei konstanten

Einnahmen, und zwar als geeigneter stabilitätspolitischer Beitrag, die Störung

des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beseitigen. Damit werden wir in

schwieriger Lage unserer Verantwortung für das Land gerecht.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

in dem

Nachtragshaushalt, der Ihnen vorliegt, haben wir wie im Jahr zuvor die

Investitionsausgaben möglichst von Kürzungen ausgenommen. Trotz der enormen

Einnahmeverluste liegt die Investitionsquote ¿ ohne die Fluthilfeausgaben - bei

rd. 18,4 %. Weitere Kürzungen bei den Investitionen in diesem Jahr würden die

wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt in nicht hinnehmbarer Weise zusätzlich

gefährden. Was für die Konsumausgaben gilt, trifft natürliche a fortiori für

die Investitionen zu.

 

Mit Blick auf den

Doppelhaushalt 2005/2006 werden wir allerdings eine umfassende Überprüfung

unserer Förder- und Investitionspolitik vornehmen ¿ auch auf der Grundlage

eines Subventionsberichts, der gerade in meinem Hause erstellt wird. Auch bei

den Investitionen werden künftig ¿ noch stärker als bisher ¿ Prioritäten

gesetzt werden müssen.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

Sachsen-Anhalt

befindet sich durchaus nicht allein in einer extrem schwierigen Situation. Im

Jahr 2003 haben acht von 16 Ländern eine Störung des gesamtwirtschaftlichen

Gleichgewichts geltend gemacht. Weitere vier sind im Ist über die verfassungsrechtliche

Regelgrenze gerutscht. Im Jahr 2004 haben bereits, so ist der gegenwärtige

Zwischenstand, neben Sachsen-Anhalt weitere fünf Länder sowie Berlin mit ihrer

geplanten Nettokreditaufnahme in der Sollplanung die eigenfinanzierten

Investitionen überstiegen. Und nach der Steuerschätzung, so steht jedenfalls zu

befürchten, dürften weitere hinzukommen.

 

Der Bund hat eine

Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes seit 2002 erklärt. Damit hat

die Bundesregierung ihre ¿Vorbildfunktion¿ schon seit längerem aufgegeben. Nach

neuesten Verlautbarungen wird sich daran unter dieser Bundesregierung auch in

Zukunft nichts ändern. Im Gegenteil, während wir im Lande unter schwierigsten

Bedingungen unsere Hausaufgaben machen, wird in der rot-grünen Berliner

Koalition darüber sinniert, ob man Schluss machen sollte mit der Sparpolitik.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

wir in

Sachsen-Anhalt werden nicht Schluss machen mit der Haushaltskonsolidierung,

denn sie ist der einzige Weg, dieses Land zukunftsfähig zu machen. Es gibt dazu

keine Alternative. Wir werden weitermachen. Wir lassen uns nicht entmutigen von

den katastrophalen Einnahmeausfällen, die wir in den ersten beiden Jahren

unserer Regierungszeit haben hinnehmen müssen.

 

Ich darf daran

erinnern: Bei unserem Regierungsantritt im Jahr 2002 hatten wir eine Finanzplanung

vorgefunden, die aufgrund der damals aktuellen Steuerschätzung völlig überholt

war. Danach hätten wir beispielsweise im Jahr 2003 ein Steueraufkommen

einschließlich Länderfinanzausgleich und

Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen von 6,0 Mrd. ¿ erwarten dürfen. Tatsächlich

eingenommen haben wir aber nur 4,9 Mrd. ¿, mithin eine Differenz von 1,1 Mrd.

¿. Dies sind über 10 v.H. des Haushaltsvolumens.  Wir haben seinerzeit reagiert und eine ¿ nach damaligen

Erkenntnissen ¿ realistische Mittelfristige Finanzplanung vorgelegt, die die

jährlichen Ansätze jeweils um rund 400 bis 500 Mio. ¿ reduzierte. Heute wissen

wir, dass selbst diese starken Korrekturen nach unten nicht ausreichend waren.

 

In der

Mittelfristigen Finanzplanung 2002 bis 2006, die die Landesregierung

unmittelbar nach ihrem Amtsantritt auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai

2002 vorgelegt hatte, wurden für das Land Sachsen-Anhalt noch Steuereinnahmen

in Höhe von 5,5 Mrd. ¿ für das Jahr 2003 prognostiziert. Tatsächlich eingenommen

wurden nur rund 4,9 Mrd. ¿. Für das Jahr 2004 eine ähnliche Situation: 5,8 Mrd.

¿ wurden noch im Mai 2002 prognostiziert. Vorbehaltlich der neuen Steuerschätzung

in der kommenden Woche werden es voraussichtlich jedoch nur etwa 5,1 Mrd. ¿

sein.

 

Das bedeutet: Wir,

die Landesregierung, mussten und müssen Einnahmeausfälle von jährlich jeweils

etwa 600 bis 700 Mio. ¿ schultern und zwar zusätzlich

zu den vorgefundenen Konsolidierungserfordernissen, die uns die

Vorgängerregierung hinterlassen hat und die im Gutachten von Prof. Seitz ihren

Ausdruck fanden.

 

Ich darf Sie

bitten, sehr geehrte Opposition, dies konstruktiv zur Kenntnis zu nehmen. Von

Ihrer Seite wird immer wieder gesagt, Steuerausfälle seien doch etwas ganz Normales

und gehörten zum finanzpolitischen Alltagsgeschäft. Sie übersehen dabei, dass

das, was Sie in Ihrer Regierungszeit als Steuermindereinnahmen hinnehmen

mussten, in überhaupt keinem Verhältnis steht zu dem, was sich seit 2002

abspielt. Im Jahr 2001, dem letzten Jahr Ihrer Regierungszeit, lag das

tatsächliche Steueraufkommen bei 5,7 Mrd. Euro,

gut 400 Mio. Euro

höher als 1995, dem ersten Jahr

nach der Integration der neuen Länder in den Finanzausgleich; und es lag

immerhin noch 150 Mio. Euro über dem Niveau von 1998, dem Beginn Ihrer zweiten

und letzten Regierungszeit. Zwischen 2001 und 2003 dagegen sackte das

Steueraufkommen förmlich in sich zusammen ¿ von 5,7 auf 4,9 Mrd. Euro.

 

Sehr geehrte

Opposition, bleiben Sie bitte redlich und erkennen Sie an, dass diese

CDU/FDP-Regierung die ungleich schwierigere fiskalische Aufgabe hat, als es

Ihre eigene Aufgabe seinerzeit jemals war. Sie konnten damals mit dem Strom

steigender Einnahmen oder zumindest im ruhigen Gewässer konstanter Einnahmen

arbeiten ¿ und Sie haben dabei nicht viel an Konsolidierung zustandegebracht,

wie das Gutachten von Prof. Seitz im Ländervergleich eindrucksvoll belegt. Wir

dagegen mussten bisher gegen eine stärker werdende Strömung anschwimmen ¿ eine

Strömung, in der Sie längst weit flussabwärts getrieben wären, während wir uns

wenigstens auf der Stelle halten konnten.

 

Und, sehr geehrte

Opposition, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir bereits mit dem Haushalte

2003 und dem Grundhaushalt 2004 schwierige Kürzungen und Reformen durchgesetzt

haben, zu denen Ihnen jahrelang der politische Mut fehlte:

 

Wir haben im Kampf

mit den Personalkosten ernst gemacht ¿ durch Einstellungsstopp und durch

Personalbewirtschaftung im Landesdienst, durch Lohnverzicht von Beamten und

Angestellten, sei es über die Kürzung von Sonderzuwendungen oder durch tarifliche

Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich.

 

Wir haben

Leistungsgesetze verändert, allen voran die Kinderbetreuung, wo mehr elterliche

Selbstverantwortung auch aus grundsätzlichen Erwägungen angebracht ist. Wir

sparen damit jährlich 45 Mio. Euro, die sonst an anderer Stelle aufzubringen

wären. Und wir haben damit noch immer die beste und umfassendste

Kinderbetreuung in ganz Deutschland einschließlich der anderen neuen Länder.

 

Wir haben einen

Konsolidierungsplan für die Hochschulen entwickelt, und dieser Plan greift und

wird von den Hochschulen akzeptiert.

 

Schließlich haben

wir in angemessenem Umfang auch die Kommunen an der Bürde der steuerlichen

Mindereinnahmen beteiligen müssen.

 

 

 

Anrede,

 

 

 

damit wir uns

nicht missverstehen, ich sage klar: Wir haben unsere Ziele noch lange nicht

erreicht, aber wir haben doch wenigstens verantwortungsvoll die Weichen

gestellt, um unsere Ziele zu erreichen, wenn dies auch vielleicht erst später

als ursprünglich geplant sein kann. Allerdings setzt auch dies voraus, dass die

gesamtwirtschaftliche Wetterlage in Deutschland besser wird, und dafür sind

nicht wir, sondern in erster Linie die rot-grüne Bundesregierung

verantwortlich.

 

 

 

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