Einbringungsrede zum Nachtragshaushalt 2004
von Finanzminister Karl-Heinz Paqué (zu TOP 3 der Sitzung des Landtages vom 7.
Mai 2004 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004)
07.05.2004, Magdeburg – 21
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 21/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 21/04
Magdeburg, den 7. Mai 2004
Einbringungsrede zum Nachtragshaushalt 2004
von Finanzminister Karl-Heinz Paqué (zu TOP 3 der Sitzung des Landtages vom 7.
Mai 2004 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004)
Es gilt das
gesprochene Wort!
Anrede,
die
Landesregierung legt Ihnen heute den Planentwurf für einen Nachtragshaushalt
vor. Mit diesem Entwurf wird der Haushaltsplan 2004 in einigen wesentlichen
Punkten geändert. Mit diesen Änderungen reagieren wir, die Landesregierung, auf
die aktuellen Entwicklungen der wirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen.
Und diese
Entwicklungen sind schlecht. Deutschland befindet sich in einer tiefgreifenden
Konjunktur- und Wachstumskrise. Im Jahr 2003 schrumpfte die deutsche Wirtschaft
um 0,1 %, und dies nach Wachstumsraten nahe null in den beiden Vorjahren: 0,8 %
im Jahr 2001 und 0,2 % im Jahr 2002. Sachsen-Anhalt hat sich natürlich dieser
Entwicklung nicht entziehen können. Im Jahr 2003 gab es hierzulande zwar ein
positives Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, aber es fiel mit 0,3% relativ
bescheiden aus, vor allem weil die durchaus beachtliche Expansion im
Verarbeitenden Gewerbe von einer fortgesetzten Schrumpfung der Bauwirtschaft
begleitet war.
Auch die
Arbeitslosigkeit nimmt in Deutschland zu und die Zahl der Erwerbstätigen geht
zurück. Im Frühjahrsgutachten der Forschungsinstitute wird darauf hingewiesen,
dass rund 600.000 Vollzeit- und Teilzeitstellen zum Jahresende 2003 im
Vorjahresvergleich weggefallen sind. Für die neuen Länder wird ein Minus von
100.000 Erwerbstätigen festgestellt. Auch in diesem Jahr ist keine
durchgreifende Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten. Die
Arbeitslosigkeit wird weiter zunehmen, und die Zahl der Beschäftigten wird
weiter sinken.
Die
Arbeitslosenquote hat sich in Deutschland von 9% in 2001 auf 10,3% in 2003
erhöht. In Sachsen-Anhalt gibt es zwar strukturell einige Lichtblicke; so
konnte der Abstand zu den anderen Ländern im Durchschnitt verringert werden,
und die rote Laterne wandert vermutlich in diesem Jahr endgültig nach
Mecklenburg-Vorpommern. Eine grundlegende konjunkturelle Belebung des Arbeitsmarkts
ist aber auch hierzulande ausgeblieben.
Was sich am
Arbeitsmarkt widerspiegelt, ist auch für die Kapazitätsauslastung der Wirtschaft
zu beobachten. Wir haben es mit einer deutlichen konjunkturellen
Unterauslastung des Produktionspotentials zu tun, die nun schon seit drei
Jahren andauert. Alle Indikatoren deuten darauf hin, dass sich die Wirtschaft
Deutschlands und die Wirtschaft Sachsen-Anhalts in einem ausgeprägten Ungleichgewicht
befinden.
Anrede,
mit der Vorlage
des Nachtragshaushalts mussten wir die haushaltswirtschaftlichen Konsequenzen
aus drei Jahren Stagnation ziehen. Denn wirtschaftliche Stagnation heißt vor
allem auch: Wegbrechen von Steuereinnahmen. Niemals in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland ¿ sei es in den alten Ländern seit 1949, sei es im
vereinten Deutschland seit 1990 ¿ hat es auch nur annähernd vergleichbare
Steuerausfälle gegeben. Was sich seit 2002 in Deutschland auf der Seite der
Steuereinnahmen abgespielt hat, ist für die Verwalter öffentlicher Kassen ein
Albtraum.
Und ich sage ganz
deutlich: Es ist bitter, dass wir mit diesem Nachtragshaushalt die Nettokreditaufnahme
um 368 Mio. Euro erhöhen müssen. Aber ich sage auch:
Wir tun dies, ohne
auch nur einen Euro mehr für freiwillige Leistungen gleich welcher Art auszugeben;
und wir tun dies,
ohne unseren Konsolidierungskurs mit harten Sparauflagen in allen Bereichen
auch nur an irgendeiner Stelle zu verlassen.
Lassen Sie mich
kurz darlegen, welches die Gründe sind, die uns gezwungen haben, einen Nachtragshaushalt
aufzustellen.
Kassendefizit 2003
Das Haushaltsjahr 2003 schloss mit
einem Defizit in Höhe von 354 Millionen ¿ ab. Nach dem geltenden Haushaltsrecht
(§ 25 LHO) ist ein Fehlbetrag spätestens
in den Haushaltsplan des zweitnächsten Jahres einzustellen. Die Landesregierung
hat sich entschlossen, den Fehlbetrag mit dem Nachtragshaushalt zu aktivieren,
da bei einer derartigen Größenordnung eine Erwirtschaftung im Vollzug des
kommenden Haushaltsjahres nicht möglich ist.
Betrachten wir
rückblickend die Situation im Jahr 2003. Das Land hatte Steuerausfälle von rund
352 Mio. ¿ zu verkraften. Dies zeigt im übrigen, dass der Fehlbetrag im Wesentlichen
auf exogene Faktoren zurückzuführen ist, die von der Landesregierung nicht zu
vertreten und auch nicht zu beeinflussen waren. Mit der Haushaltssperre des
letzten Jahres konnten zwar alle anderen Mehrbelastungen aufgefangen werden, so
u.a. überplanmäßige Ausgaben für Sozialhilfe von fast 40 Mio. Euro und
Überzahlungen an die Kommunen in einer Größenordnung von 70 Mio. Euro. Immerhin
gelang es, über die Globale Minderausgabe hinaus noch fast 100 Mio. Euro im
Vollzug einzusparen. Einem zusätzlichen Einnahmeausfall in einer Größenordnung
von über 350 Mio. Euro ist ein Land jedoch weitgehend machtlos ausgeliefert.
Klar ist: Das
Defizit 2003 war in seiner vollen Höhe nicht durch Einsparungen im konsumtiven
Ausgabenbereich aufzufangen. Ich hatte eine Haushaltssperre verhängt, von der
blieben aber die Investitionen weitgehend ausgenommen, zumindest soweit sie mit
EU- und mit Bundesmitteln kofinanziert waren. Nur durch tiefe Einschnitte bei
den Investitionen hätten wir die Höhe des Defizits nennenswert verringern
können. Und dies in einer gesamtwirtschaftlichen Lage, die den erhofften
Aufschwung vermissen ließ und immer mehr den Charakter einer schweren Rezession
annahm. Die wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt und im Bundesgebiet war im
letzten Jahr bedrohlich genug, um die Ausnahme der Investitionen von der Sperre
zu rechtfertigen. Denn die Folgen einer solchen Sperre wären gewesen: keine
öffentlichen Aufträge für die mittelständische Wirtschaft vor Ort, kein
zusätzliches Geld aus Berlin und Brüssel im Wirtschaftskreislauf unserer Region
und damit im Ergebnis Vertiefung der Rezession.
Es war eine
Situation, in der man als Finanzminister zwischen zwei Übeln wählen muss. Die
Kritiker haben es dann später leicht, mit dem Vorteil des besseren Wissens im
nachhinein Schwächen in der Feinabstimmung nachzuweisen. Freimütig bekenne ich,
dass man über die Einzelheiten der Feinabstimmung in der Tat trefflich streiten
kann. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass bei der Höhe der
Steuerausfälle ein Haushaltsausgleich im Vollzug nicht möglich war.
Steuerausfälle
2004
Es zeichnet sich
deutlich ab, dass auf das Land auch in diesem Jahr Steuerausfälle zukommen.
Diese ergeben sich zum größeren Teil aus dem Ergebnis des
Vermittlungsausschusses vom Dezember letzten Jahres und zu einem kleineren Teil
aus anderen Steuerrechtsänderungen. Wir haben diese Steuerausfälle zunächst mit
80 Mio. Euro veranschlagt und gehen davon aus, dass dieser Betrag hinreichen
wird, um die Steuerausfälle abzubilden, die uns die Steuerschätzung in einer
Woche präsentieren wird. Aufgrund der Ist-Entwicklung des bisherigen
Steueraufkommens sind wir moderat zuversichtlich, aber es bleiben Risiken. Das
exakte Ergebnis der Steuerschätzung kann dann im parlamentarischen Verfahren in
den Nachtragshaushalt eingespeist werden.
Operationelles Programm der EU
Der
Nachtragshaushalt ist auch notwendig, um die rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen, um Gelder des Operationellen Programms der EU für die Periode 2000 ¿
2006 bestmöglich einsetzen zu können. Im Rahmen der Halbzeitevaluierung des
Operationellen Programms hat Sachsen-Anhalt einen Änderungsantrag bei der EU
eingereicht. Über diesen ist noch nicht entschieden. Wir gehen aber davon aus,
dass die EU in den nächsten Monaten dazu eine Entscheidung treffen wird.
Außerdem hat die EU die sogenannte Leistungsreserve des Operationellen
Programms für Sachsen-Anhalt freigegeben. Für beide Maßnahmen bedarf es einer
haushalterischen Ermächtigung, um mit den geänderten neuen Ansätzen schon in
diesem Haushaltsjahr arbeiten zu können.
Anrede,
die
Landesregierung setzt mit diesem Nachtragshaushalt 2004 ihren
Konsolidierungskurs konsequent fort. Wer mit Blick auf die unerfreulich hohe
Nettokreditaufnahme etwas anderes behauptet, der verkennt die zusätzlichen
Einsparungen, die bei der Aufstellung des Hauhalts geleistet wurden.
Die im
Haushaltsplan 2004 veranschlagten Globalen Minderausgaben von knapp 100 Mio. ¿
wurden mit dem Nachtrag weitgehend aufgelöst ¿ lediglich drei Ressorts müssen
im weiteren Haushaltsvollzug einen kleinen Anteil der Globalen Minderausgaben
noch mit Einsparungen untersetzen. Dazu habe ich ihnen bis zum 30.09. des
Jahres eine Frist gesetzt. Mit der Vertitelung der globalen Minderausgaben ist
nun die Voraussetzung für deren Erwirtschaftung im Haushaltsvollzug sichergestellt
worden.
Darüber hinaus
wurden weitere Einsparungen von 50 Mio. ¿ umgesetzt. Dies ist eine beachtliche
Kraftanstrengung, für die ich mich bei meinen Kollegen noch einmal ausdrücklich
bedanke. Denn ich weiß, dass bereits der Grundhaushalt 2004 erhebliche Einschnitte
mit sich gebracht hatte.
Im Ergebnis führt
dies alles dazu, dass in 2004 das Ausgabevolumen ¿ abzüglich des etatisierten
Jahresfehlbetrags von 2003 ¿ gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan 2004
nochmals um 0,55 % gesenkt wurde. Dies bedeutet gegenüber dem Grundhaushalt
2003 eine Ausgabensenkung von fast 3 %. Damit gehört Sachsen-Anhalt im Jahr
2004 wie schon im Jahr zuvor eindeutig zu den Ländern in Deutschland mit der
restriktivsten Ausgabenpolitik. Die stabilitätspolitische Vorgabe des
Finanzplanungsrats, die eine maximale nominale Ausgabensteigerung um 1 % pro
Jahr vorschreibt, wird also mit breiter Marge von 4 Prozentpunkten unterschritten.
Dies macht klar: Das fiskalische Problem Sachsen-Anhalts liegt eindeutig und
allein auf der Einnahmenseite.
Anrede,
ich komme zur Höhe
der Kreditaufnahme des Landes und zu ihrer verfassungsrechtlichen Problematik.
Die
Nettokreditaufnahme des Landes beläuft sich im Entwurf des Nachtragshaushaltes
auf 1,317 Mrd. ¿. Sie liegt damit rund 400 Mio. ¿ über dem Niveau der
eigenfinanzierten Investitionen. Nach Artikel 99 Absatz 2 der Landesverfassung
dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan für
Investitionen veranschlagten Ausgaben nicht übersteigen. Ausnahmsweise darf die
Kreditaufnahme die eigenfinanzierten Investitionen übersteigen, um eine Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes abzuwehren.
Ich habe zu Beginn
dargestellt, dass in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt seit drei Jahren
eine massive Wachstumsschwäche bei hoher konjunktureller Arbeitslosigkeit und
Unterauslastung des Produktionspotentials herrscht. Die Landesregierung ist in
dieser Lage berechtigt, die Kreditgrenze des Art. 99 Absatz 2 zu überschreiten.
Der
Verfassungsgeber hat des weiteren in Satz 2 des Artikels 99 Absatz 3 die
sogenannte Finalität der erhöhten Kreditaufnahme zum Ausdruck gebracht. Danach
muss die Kreditaufnahme nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sein,
die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwenden.
Tatsache ist nun,
dass die verfassungsmäßige Grenze nur einzuhalten wäre, wenn es zu weiteren
drastischen Kürzungen im konsumtiven Bereich käme. Diese würden aber an rechtliche
Grenzen stoßen oder sie hätten schwerwiegende Konsequenzen für die
Funktionsfähigkeit der Verwaltung sowie insbesondere negative
Beschäftigungswirkungen in unserer Region.
Personalausgaben
Was die Personalausgaben betrifft, so
haben wir diese bereits im Nachtragshaushalt in Höhe von rund 11 Mio. ¿
reduziert. Eine weitere Reduzierung ist angesichts des ganz eng geschnürten Personalabbaukonzeptes
der Landesregierung nicht möglich. Wir hätten alle bestehenden Tarifverträge,
die im übrigen durch die Teilzeitregelungen erhebliche Ausgaben einsparen,
kündigen müssen und mindestens im deutlich vierstelligen Bereich Mitarbeitern
entlassen müssen. Die sozialen Folgen brauche ich Ihnen wohl nicht darstellen,
von dem konjunkturellen Nachfrageausfall durch sinkende Einkommen ganz zu schweigen.
Sächliche Verwaltungsausgaben
Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
wird die Landesregierung erneut einsparen. Damit liegt Sachsen-Anhalt mit 147
Euro pro Kopf bereits deutlich günstiger als Sachsen mit 162 Euro pro Kopf, in
absoluten Zahlen im Vergleich der Nachbarländer immerhin eine Einsparung von
rd. 35 Mio. ¿ an sächlichen Verwaltungsausgaben. Ein ähnliches Bild ergibt ein
Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern. Eine weitere Einsparung ist
kaum zu leisten, ohne die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben zu gefährden.
Zudem tritt das Land auch hier als Nachfrager auf dem Markt auf. Damit könnte
eine weitere Reduzierung dieser Ausgaben ebenfalls zu negativen Wachstums- und
Beschäftigungswirkungen führen.
Nicht-investive
Zuweisungen und Zuschüsse
Bei den
nicht-investiven Zuweisungen und Zuschüssen haben wir bereits in der
Vergangenheit massiv gekürzt ¿ ich erinnere nur an das Kinderförderungsgesetz.
Auch im Grundhaushalt 2004 und im Nachtrag werden zusätzliche Kürzungen bei der
institutionellen Förderung vorgenommen. Eine weitere Reduzierung hätte in
diesen Bereichen zusätzliche negative Beschäftigungswirkungen zur Folge.
Zuweisungen an die Kommunen
Die Kommunen befinden sich zur Zeit in
einer ähnlichen finanziellen Misere wie das Land. Erhebliche Kürzungen im
Finanzausgleichsgesetz würden die finanzielle Lage unserer Kommunen zusätzlich
verschärfen. Wir würden damit lediglich das Problem auf die kommunale Eben
verschieben, aber in der gemeinsamen Betrachtung von Land und Kommunen
insgesamt keine Verbesserung erzielen. Die Landesregierung hält es nicht für
sachgerecht, durch erneute Einschnitte die Investitionstätigkeit der Kommunen
weiter einzuengen. Kürzungen in diesem Bereich hätten ebenfalls unmittelbar
negative Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung.
Anrede,
mit Blick auf die
Verfassungsmäßigkeit des Haushalts lautet deshalb das Fazit: In einer Situation
des gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichts mit hoher Unterauslastung des
Kapitalstocks und mit großer Unterbeschäftigung würde eine weitere Beschränkung
der Konsumausgaben ¿ soweit überhaupt rechtlich möglich ¿ die
Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung in Frage stellen und dem
volkswirtschaftlichen Kreislauf im Lande Sachsen-Anhalt wesentliche
Nachfrageimpulse entziehen. Insofern können wir nicht das einnahmebedingte etatisierte
Defizit aus 2003 durch eine noch weitergehende drakonische Einschränkung der
Konsumausgaben in 2004 gegenfinanzieren. Der zwingende Verzicht auf diese Ausgabenkürzung
bei einem etatisierten Einnahmenausfall ist damit bei sachgerechter Betrachtung
genau so zu interpretieren wie eine gezielte Ausgabenerhöhung bei konstanten
Einnahmen, und zwar als geeigneter stabilitätspolitischer Beitrag, die Störung
des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beseitigen. Damit werden wir in
schwieriger Lage unserer Verantwortung für das Land gerecht.
Anrede,
in dem
Nachtragshaushalt, der Ihnen vorliegt, haben wir wie im Jahr zuvor die
Investitionsausgaben möglichst von Kürzungen ausgenommen. Trotz der enormen
Einnahmeverluste liegt die Investitionsquote ¿ ohne die Fluthilfeausgaben - bei
rd. 18,4 %. Weitere Kürzungen bei den Investitionen in diesem Jahr würden die
wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt in nicht hinnehmbarer Weise zusätzlich
gefährden. Was für die Konsumausgaben gilt, trifft natürliche a fortiori für
die Investitionen zu.
Mit Blick auf den
Doppelhaushalt 2005/2006 werden wir allerdings eine umfassende Überprüfung
unserer Förder- und Investitionspolitik vornehmen ¿ auch auf der Grundlage
eines Subventionsberichts, der gerade in meinem Hause erstellt wird. Auch bei
den Investitionen werden künftig ¿ noch stärker als bisher ¿ Prioritäten
gesetzt werden müssen.
Anrede,
Sachsen-Anhalt
befindet sich durchaus nicht allein in einer extrem schwierigen Situation. Im
Jahr 2003 haben acht von 16 Ländern eine Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts geltend gemacht. Weitere vier sind im Ist über die verfassungsrechtliche
Regelgrenze gerutscht. Im Jahr 2004 haben bereits, so ist der gegenwärtige
Zwischenstand, neben Sachsen-Anhalt weitere fünf Länder sowie Berlin mit ihrer
geplanten Nettokreditaufnahme in der Sollplanung die eigenfinanzierten
Investitionen überstiegen. Und nach der Steuerschätzung, so steht jedenfalls zu
befürchten, dürften weitere hinzukommen.
Der Bund hat eine
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes seit 2002 erklärt. Damit hat
die Bundesregierung ihre ¿Vorbildfunktion¿ schon seit längerem aufgegeben. Nach
neuesten Verlautbarungen wird sich daran unter dieser Bundesregierung auch in
Zukunft nichts ändern. Im Gegenteil, während wir im Lande unter schwierigsten
Bedingungen unsere Hausaufgaben machen, wird in der rot-grünen Berliner
Koalition darüber sinniert, ob man Schluss machen sollte mit der Sparpolitik.
Anrede,
wir in
Sachsen-Anhalt werden nicht Schluss machen mit der Haushaltskonsolidierung,
denn sie ist der einzige Weg, dieses Land zukunftsfähig zu machen. Es gibt dazu
keine Alternative. Wir werden weitermachen. Wir lassen uns nicht entmutigen von
den katastrophalen Einnahmeausfällen, die wir in den ersten beiden Jahren
unserer Regierungszeit haben hinnehmen müssen.
Ich darf daran
erinnern: Bei unserem Regierungsantritt im Jahr 2002 hatten wir eine Finanzplanung
vorgefunden, die aufgrund der damals aktuellen Steuerschätzung völlig überholt
war. Danach hätten wir beispielsweise im Jahr 2003 ein Steueraufkommen
einschließlich Länderfinanzausgleich und
Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen von 6,0 Mrd. ¿ erwarten dürfen. Tatsächlich
eingenommen haben wir aber nur 4,9 Mrd. ¿, mithin eine Differenz von 1,1 Mrd.
¿. Dies sind über 10 v.H. des Haushaltsvolumens. Wir haben seinerzeit reagiert und eine ¿ nach damaligen
Erkenntnissen ¿ realistische Mittelfristige Finanzplanung vorgelegt, die die
jährlichen Ansätze jeweils um rund 400 bis 500 Mio. ¿ reduzierte. Heute wissen
wir, dass selbst diese starken Korrekturen nach unten nicht ausreichend waren.
In der
Mittelfristigen Finanzplanung 2002 bis 2006, die die Landesregierung
unmittelbar nach ihrem Amtsantritt auf Grundlage der Steuerschätzung vom Mai
2002 vorgelegt hatte, wurden für das Land Sachsen-Anhalt noch Steuereinnahmen
in Höhe von 5,5 Mrd. ¿ für das Jahr 2003 prognostiziert. Tatsächlich eingenommen
wurden nur rund 4,9 Mrd. ¿. Für das Jahr 2004 eine ähnliche Situation: 5,8 Mrd.
¿ wurden noch im Mai 2002 prognostiziert. Vorbehaltlich der neuen Steuerschätzung
in der kommenden Woche werden es voraussichtlich jedoch nur etwa 5,1 Mrd. ¿
sein.
Das bedeutet: Wir,
die Landesregierung, mussten und müssen Einnahmeausfälle von jährlich jeweils
etwa 600 bis 700 Mio. ¿ schultern und zwar zusätzlich
zu den vorgefundenen Konsolidierungserfordernissen, die uns die
Vorgängerregierung hinterlassen hat und die im Gutachten von Prof. Seitz ihren
Ausdruck fanden.
Ich darf Sie
bitten, sehr geehrte Opposition, dies konstruktiv zur Kenntnis zu nehmen. Von
Ihrer Seite wird immer wieder gesagt, Steuerausfälle seien doch etwas ganz Normales
und gehörten zum finanzpolitischen Alltagsgeschäft. Sie übersehen dabei, dass
das, was Sie in Ihrer Regierungszeit als Steuermindereinnahmen hinnehmen
mussten, in überhaupt keinem Verhältnis steht zu dem, was sich seit 2002
abspielt. Im Jahr 2001, dem letzten Jahr Ihrer Regierungszeit, lag das
tatsächliche Steueraufkommen bei 5,7 Mrd. Euro,
gut 400 Mio. Euro
höher als 1995, dem ersten Jahr
nach der Integration der neuen Länder in den Finanzausgleich; und es lag
immerhin noch 150 Mio. Euro über dem Niveau von 1998, dem Beginn Ihrer zweiten
und letzten Regierungszeit. Zwischen 2001 und 2003 dagegen sackte das
Steueraufkommen förmlich in sich zusammen ¿ von 5,7 auf 4,9 Mrd. Euro.
Sehr geehrte
Opposition, bleiben Sie bitte redlich und erkennen Sie an, dass diese
CDU/FDP-Regierung die ungleich schwierigere fiskalische Aufgabe hat, als es
Ihre eigene Aufgabe seinerzeit jemals war. Sie konnten damals mit dem Strom
steigender Einnahmen oder zumindest im ruhigen Gewässer konstanter Einnahmen
arbeiten ¿ und Sie haben dabei nicht viel an Konsolidierung zustandegebracht,
wie das Gutachten von Prof. Seitz im Ländervergleich eindrucksvoll belegt. Wir
dagegen mussten bisher gegen eine stärker werdende Strömung anschwimmen ¿ eine
Strömung, in der Sie längst weit flussabwärts getrieben wären, während wir uns
wenigstens auf der Stelle halten konnten.
Und, sehr geehrte
Opposition, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir bereits mit dem Haushalte
2003 und dem Grundhaushalt 2004 schwierige Kürzungen und Reformen durchgesetzt
haben, zu denen Ihnen jahrelang der politische Mut fehlte:
Wir haben im Kampf
mit den Personalkosten ernst gemacht ¿ durch Einstellungsstopp und durch
Personalbewirtschaftung im Landesdienst, durch Lohnverzicht von Beamten und
Angestellten, sei es über die Kürzung von Sonderzuwendungen oder durch tarifliche
Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich.
Wir haben
Leistungsgesetze verändert, allen voran die Kinderbetreuung, wo mehr elterliche
Selbstverantwortung auch aus grundsätzlichen Erwägungen angebracht ist. Wir
sparen damit jährlich 45 Mio. Euro, die sonst an anderer Stelle aufzubringen
wären. Und wir haben damit noch immer die beste und umfassendste
Kinderbetreuung in ganz Deutschland einschließlich der anderen neuen Länder.
Wir haben einen
Konsolidierungsplan für die Hochschulen entwickelt, und dieser Plan greift und
wird von den Hochschulen akzeptiert.
Schließlich haben
wir in angemessenem Umfang auch die Kommunen an der Bürde der steuerlichen
Mindereinnahmen beteiligen müssen.
Anrede,
damit wir uns
nicht missverstehen, ich sage klar: Wir haben unsere Ziele noch lange nicht
erreicht, aber wir haben doch wenigstens verantwortungsvoll die Weichen
gestellt, um unsere Ziele zu erreichen, wenn dies auch vielleicht erst später
als ursprünglich geplant sein kann. Allerdings setzt auch dies voraus, dass die
gesamtwirtschaftliche Wetterlage in Deutschland besser wird, und dafür sind
nicht wir, sondern in erster Linie die rot-grüne Bundesregierung
verantwortlich.
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