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Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt

27.04.2004, Magdeburg – 161

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 161/04

 

 

 

Magdeburg, den 27. April 2004

 

 

 

Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung

hat in der heutigen Kabinettssitzung den Nachtragshaushalt 2004 beschlossen. Er

soll nach den Vorstellungen der Regierung im Mai in den Landtag eingebracht

werden. Der Nachtragshaushalt sieht eine zusätzliche  Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 368 Millionen Euro vor.

 

¿Die Steuerausfälle machen

einen Nachtragshaushalt unabdingbar¿, sagte Finanzminister Karl-Heinz Paqué. So

fange der Nachtrag auch die Ausfälle auf, die sich durch die Umsetzung der

Steuerreformen der Bundesregierung in diesem Jahr ergäben. Es zeichne sich

ab,  dass auf das Land in diesem Jahr

Steuerausfälle in Höhe von rund 80 Millionen Euro zukommen.

 

Auch das nun feststehende und

jetzt mit dem Nachtrag zu etatisierende Defizit aus dem vergangenen Jahr, das

eine Höhe von rund 353 Millionen Euro erreiche, sei vor allem den enormen

Steuerausfällen geschuldet. Die Steuerausfälle 2003 erreichten eine Höhe von

352 Millionen Euro.

 

Gespräche des Finanzministers

in Brüssel hatten ergeben, dass Sachsen-Anhalt in diesem Sommer noch für den

Haushalt 2003 ausstehende EU-Gelder aus der Förderperiode 1994-1999 erhält.

Dadurch ergibt sich die endgültige zu etatisierende Höhe des Defizites 2003.

 

Der Nachtragshaushalt sei auch

notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Gelder aus dem

Operationellen Programm (OP) 2000-2006 optimal einsetzen zu können, so der

Finanzminister. Im Rahmen der Halbzeitevaluierung des OP hatte Sachsen-Anhalt

einen Änderungsantrag bei der EU-Kommission eingereicht, der in Bälde von der

EU entschieden wird. Weiterhin hat die EU die sogenannte Leistungsreserve des

OP für Sachsen-Anhalt freigegeben. Für beide Maßnahmen bedarf es einer

haushalterischen Ermächtigung, um mit den neuen Ansätzen schon in diesem

Haushaltsjahr arbeiten zu können.

 

Die bisher vorliegende

Entwicklung des Steueraufkommens rechtfertige die Aufstellung des

Nachtragshaushaltes zum jetzigen Zeitpunkt, so Paqué. Er rechne auf Grund der

vorliegenden Zahlen über das Steueraufkommen in 2004 mit keinen größeren

Abweichungen von den 80 Millionen Euro, sagte der Minister weiter. Sollten sich

dennoch Veränderungen ergeben, könnten diese ohne weiteres während des

parlamentarischen Verfahrens in den Planentwurf fließen.

 

Finanzminister Karl-Heinz Paqué

sagte, mit dem Beschluss zum Nachtragshaushalt könne in Kürze wieder zum  normalen Haushaltsvollzug übergegangen

werden. Der Finanzminister hatte am 23. Januar eine Bewirtschaftungsmaßnahme

verfügt, wonach zunächst nur 50 Prozent der konsumtiven und 80 Prozent der

investiven Mittel frei gegeben wurden.

 

Paqué betonte, die

Landesregierung habe großen Wert darauf gelegt, die Erhöhung der Neuverschuldung

so gering wie möglich zu halten. Im Zuge 

der Aufstellung des Nachtragshaushaltes hätten die Ressorts große Anstrengungen

unternommen, im laufenden Haushalt Einsparpotential zu realisieren. Durch die

nunmehr fast vollständig erfolgte Vertitelung der Globalen Minderausgabe in

Höhe von 100 Millionen Euro ist deren Erwirtschaftung sichergestellt. Darüber

hinaus sind von den Ministerien weitere Einsparungen in Höhe von rund 50

Millionen Euro erbracht worden. ¿Ich weiß, dass dies den Ressorts einiges abverlangt

hat¿, sagte Paqué. ¿Doch wir müssen weiterhin sparen, um die Konsolidierung der

Landesfinanzen voran zu bringen.¿

 

So sei es der Landesregierung

gelungen, das Ausgabevolumen - abzüglich des etatisierten Jahresfehlbetrages -

im Nachtragshaushalt gegenüber dem Plan 2004 um rund 0,55 Prozent zu senken

(siehe Anlage 4).  Bereits mit der

Verabschiedung des Haushaltes 2004 seien die Ausgaben gegenüber dem Jahr 2003

um 2,3 Prozent abgesenkt worden (bereinigt um die Hochwassermittel). ¿Insgesamt

ergibt sich gegenüber 2003 eine Senkung der Ausgaben von fast drei Prozent. An

dieser Zahl zeigt sich, dass die Landesregierung es mit dem Sparen unvermindert

ernst meint¿, so der Finanzminister.

 

Er wies darauf hin, dass der

Nachtrag die Verfassungsgrenze um rund 400 Millionen Euro überschreitet. ¿Das

war unvermeidbar und ist der unerwartet starken und lang anhaltenden Rezession

der Wirtschaft in Deutschland geschuldet, die zu enormen Steuerausfällen

geführt hat. Es ist unmöglich, im konsumtiven Bereich des laufenden Haushaltes

400 Millionen Euro einzusparen¿, so Paqué weiter. Sachsen-Anhalt spiele da

keine Sonderrolle und sei in einer ähnlichen Situation wie andere Länder auch.

¿Ohne das vor allem durch Steuerausfälle bedingte Jahresdefizit aus 2003 und

den Sonderfaktor Lehrerarbeitszeitkonten (fast 260 Millionen Euro) bewegt sich

das Ausgabevolumen deutlich unter der Verfassungsgrenze¿, betonte Paqué.

 

 

 

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