Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt
27.04.2004, Magdeburg – 161
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 161/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 161/04
Magdeburg, den 27. April 2004
Landesregierung beschließt Nachtragshaushalt
Sachsen-Anhalts Landesregierung
hat in der heutigen Kabinettssitzung den Nachtragshaushalt 2004 beschlossen. Er
soll nach den Vorstellungen der Regierung im Mai in den Landtag eingebracht
werden. Der Nachtragshaushalt sieht eine zusätzliche Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 368 Millionen Euro vor.
¿Die Steuerausfälle machen
einen Nachtragshaushalt unabdingbar¿, sagte Finanzminister Karl-Heinz Paqué. So
fange der Nachtrag auch die Ausfälle auf, die sich durch die Umsetzung der
Steuerreformen der Bundesregierung in diesem Jahr ergäben. Es zeichne sich
ab, dass auf das Land in diesem Jahr
Steuerausfälle in Höhe von rund 80 Millionen Euro zukommen.
Auch das nun feststehende und
jetzt mit dem Nachtrag zu etatisierende Defizit aus dem vergangenen Jahr, das
eine Höhe von rund 353 Millionen Euro erreiche, sei vor allem den enormen
Steuerausfällen geschuldet. Die Steuerausfälle 2003 erreichten eine Höhe von
352 Millionen Euro.
Gespräche des Finanzministers
in Brüssel hatten ergeben, dass Sachsen-Anhalt in diesem Sommer noch für den
Haushalt 2003 ausstehende EU-Gelder aus der Förderperiode 1994-1999 erhält.
Dadurch ergibt sich die endgültige zu etatisierende Höhe des Defizites 2003.
Der Nachtragshaushalt sei auch
notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Gelder aus dem
Operationellen Programm (OP) 2000-2006 optimal einsetzen zu können, so der
Finanzminister. Im Rahmen der Halbzeitevaluierung des OP hatte Sachsen-Anhalt
einen Änderungsantrag bei der EU-Kommission eingereicht, der in Bälde von der
EU entschieden wird. Weiterhin hat die EU die sogenannte Leistungsreserve des
OP für Sachsen-Anhalt freigegeben. Für beide Maßnahmen bedarf es einer
haushalterischen Ermächtigung, um mit den neuen Ansätzen schon in diesem
Haushaltsjahr arbeiten zu können.
Die bisher vorliegende
Entwicklung des Steueraufkommens rechtfertige die Aufstellung des
Nachtragshaushaltes zum jetzigen Zeitpunkt, so Paqué. Er rechne auf Grund der
vorliegenden Zahlen über das Steueraufkommen in 2004 mit keinen größeren
Abweichungen von den 80 Millionen Euro, sagte der Minister weiter. Sollten sich
dennoch Veränderungen ergeben, könnten diese ohne weiteres während des
parlamentarischen Verfahrens in den Planentwurf fließen.
Finanzminister Karl-Heinz Paqué
sagte, mit dem Beschluss zum Nachtragshaushalt könne in Kürze wieder zum normalen Haushaltsvollzug übergegangen
werden. Der Finanzminister hatte am 23. Januar eine Bewirtschaftungsmaßnahme
verfügt, wonach zunächst nur 50 Prozent der konsumtiven und 80 Prozent der
investiven Mittel frei gegeben wurden.
Paqué betonte, die
Landesregierung habe großen Wert darauf gelegt, die Erhöhung der Neuverschuldung
so gering wie möglich zu halten. Im Zuge
der Aufstellung des Nachtragshaushaltes hätten die Ressorts große Anstrengungen
unternommen, im laufenden Haushalt Einsparpotential zu realisieren. Durch die
nunmehr fast vollständig erfolgte Vertitelung der Globalen Minderausgabe in
Höhe von 100 Millionen Euro ist deren Erwirtschaftung sichergestellt. Darüber
hinaus sind von den Ministerien weitere Einsparungen in Höhe von rund 50
Millionen Euro erbracht worden. ¿Ich weiß, dass dies den Ressorts einiges abverlangt
hat¿, sagte Paqué. ¿Doch wir müssen weiterhin sparen, um die Konsolidierung der
Landesfinanzen voran zu bringen.¿
So sei es der Landesregierung
gelungen, das Ausgabevolumen - abzüglich des etatisierten Jahresfehlbetrages -
im Nachtragshaushalt gegenüber dem Plan 2004 um rund 0,55 Prozent zu senken
(siehe Anlage 4). Bereits mit der
Verabschiedung des Haushaltes 2004 seien die Ausgaben gegenüber dem Jahr 2003
um 2,3 Prozent abgesenkt worden (bereinigt um die Hochwassermittel). ¿Insgesamt
ergibt sich gegenüber 2003 eine Senkung der Ausgaben von fast drei Prozent. An
dieser Zahl zeigt sich, dass die Landesregierung es mit dem Sparen unvermindert
ernst meint¿, so der Finanzminister.
Er wies darauf hin, dass der
Nachtrag die Verfassungsgrenze um rund 400 Millionen Euro überschreitet. ¿Das
war unvermeidbar und ist der unerwartet starken und lang anhaltenden Rezession
der Wirtschaft in Deutschland geschuldet, die zu enormen Steuerausfällen
geführt hat. Es ist unmöglich, im konsumtiven Bereich des laufenden Haushaltes
400 Millionen Euro einzusparen¿, so Paqué weiter. Sachsen-Anhalt spiele da
keine Sonderrolle und sei in einer ähnlichen Situation wie andere Länder auch.
¿Ohne das vor allem durch Steuerausfälle bedingte Jahresdefizit aus 2003 und
den Sonderfaktor Lehrerarbeitszeitkonten (fast 260 Millionen Euro) bewegt sich
das Ausgabevolumen deutlich unter der Verfassungsgrenze¿, betonte Paqué.
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