Graffiti: Sachsen-Anhalt startet mit
Baden-Württemberg Bundesratsinitiative
27.04.2004, Magdeburg – 160
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 160/04
Magdeburg, den 27. April 2004
Graffiti: Sachsen-Anhalt startet mit
Baden-Württemberg Bundesratsinitiative
Sachsen-Anhalt
und Baden-Württemberg wollen sich auf Bundesebene gemeinsam für schärfere
Regelungen bei der strafrechtlichen Ahndung von Graffiti einsetzen. Dies
beschloss Sachsen-Anhalts Landesregierung am heutigen Dienstag. Mit der
Bundesratsinitiative soll der Bundestag aufgefordert werden, einen seit Mitte
Dezember 2002 vorliegenden Entwurf des Bundesrates für ein
Graffiti-Bekämpfungsgesetz zügig zu verabschieden. Die Landesregierung Baden-Württembergs wollte die Initiative
ebenfalls am Dienstag beschließen.
Das
Gesetzgebungsverfahren dürfe auf Bundesebene nicht länger blockiert, sondern
müsse beschleunigt werden, begründete Justizminister Curt Becker den Vorstoß.
Durch das illegale Besprühen und Bemalen privater und öffentlicher Gebäude
entstünde bundesweit schätzungsweise ein volkswirtschaftlicher Schaden von
jährlich rund 200 Millionen Euro. Hinzu kämen etwa Schäden bei den Bahnen in
Höhe von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. ¿Bei der strafrechtlichen Ahndung
bestimmter Formen von Graffiti gebe es derzeit eine gesetzliche
Regelungslücke¿, betonte der Ressortchef. Außerdem sei die Verfolgung illegaler
Graffiti oftmals mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Mit dem
Gesetzesentwurf des Bundesrates, der damals von mehreren Bundesländern darunter
auch Sachsen-Anhalt, eingebracht worden war, soll jegliches Anbringen von Graffiti gegen den Willen des Eigentümers
strafbar sein. Nach der derzeitigen Rechtslage gilt der Tatbestand der
Sachbeschädigung nur dann als erfüllt, wenn die Substanz des Gebäudes erheblich
verletzt oder die technische Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt wurde. Die
bloße Veränderung des Erscheinungsbildes sei bislang nicht als Sachbeschädigung
angesehen worden, betonte Becker.
Er verwies darauf, dass derzeit drei Gesetzesintiativen
zur lückenlosen Strafbarkeit illegaler Graffiti im Bundestag liegen. Neben dem
Entwurf der Länderkammer gebe es Gesetzesinitiativen der Bundestagsfraktionen
von CDU/CSU und FDP. ¿Da es offenbar
keine einheitliche Meinung innerhalb der rot-grünen Regierungsfraktionen gibt,
werden die Gesetzesinitiativen in unerträglicher Weise zögerlich behandelt¿,
kritisierte Minister Becker. Es sei jedoch nicht hinnehmbar, ¿dass die Städte
zunehmend verschandelt werden, während praktikable Gesetzesvorhaben im Bundestag
nicht weiterverfolgt werden¿, monierte der Minister.
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