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Graffiti: Sachsen-Anhalt startet mit
Baden-Württemberg Bundesratsinitiative

27.04.2004, Magdeburg – 160

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 160/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 160/04

 

 

 

Magdeburg, den 27. April 2004

 

 

 

Graffiti: Sachsen-Anhalt startet mit

Baden-Württemberg Bundesratsinitiative

 

Sachsen-Anhalt

und Baden-Württemberg wollen sich auf Bundesebene gemeinsam für schärfere

Regelungen bei der strafrechtlichen Ahndung von Graffiti einsetzen. Dies

beschloss Sachsen-Anhalts Landesregierung am heutigen Dienstag. Mit der

Bundesratsinitiative soll der Bundestag aufgefordert werden, einen seit Mitte

Dezember 2002 vorliegenden Entwurf des Bundesrates für ein

Graffiti-Bekämpfungsgesetz zügig zu verabschieden.  Die Landesregierung Baden-Württembergs wollte die Initiative

ebenfalls am Dienstag beschließen.

 

Das

Gesetzgebungsverfahren dürfe auf Bundesebene nicht länger blockiert, sondern

müsse beschleunigt werden, begründete Justizminister Curt Becker den Vorstoß.

Durch das illegale Besprühen und Bemalen privater und öffentlicher Gebäude

entstünde bundesweit schätzungsweise ein volkswirtschaftlicher Schaden von

jährlich rund 200 Millionen Euro. Hinzu kämen etwa Schäden bei den Bahnen in

Höhe von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. ¿Bei der strafrechtlichen Ahndung

bestimmter Formen von Graffiti gebe es derzeit eine gesetzliche

Regelungslücke¿, betonte der Ressortchef. Außerdem sei die Verfolgung illegaler

Graffiti oftmals mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

 

Mit dem

Gesetzesentwurf des Bundesrates, der damals von mehreren Bundesländern darunter

auch Sachsen-Anhalt, eingebracht worden war, soll jegliches Anbringen von Graffiti gegen den Willen des Eigentümers

strafbar sein. Nach der derzeitigen Rechtslage gilt der Tatbestand der

Sachbeschädigung nur dann als erfüllt, wenn die Substanz des Gebäudes erheblich

verletzt oder die technische Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt wurde. Die

bloße Veränderung des Erscheinungsbildes sei bislang nicht als Sachbeschädigung

angesehen worden, betonte Becker.

 

Er verwies darauf, dass derzeit drei Gesetzesintiativen

zur lückenlosen Strafbarkeit illegaler Graffiti im Bundestag liegen. Neben dem

Entwurf der Länderkammer gebe es Gesetzesinitiativen der Bundestagsfraktionen

von CDU/CSU und FDP.  ¿Da es offenbar

keine einheitliche Meinung innerhalb der rot-grünen Regierungsfraktionen gibt,

werden die Gesetzesinitiativen in unerträglicher Weise zögerlich behandelt¿,

kritisierte Minister Becker. Es sei jedoch nicht hinnehmbar, ¿dass die Städte

zunehmend verschandelt werden, während praktikable Gesetzesvorhaben im Bundestag

nicht weiterverfolgt werden¿, monierte der Minister.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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