Innenminister Jeziorsky legt Bericht über
Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Wahlkreisgrenzen vor
27.04.2004, Magdeburg – 158
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 158/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 158/04
Magdeburg, den 27. April 2004
Innenminister Jeziorsky legt Bericht über
Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Wahlkreisgrenzen vor
Die
Landesregierung hat nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky die
Pflicht, dem Landtag spätestens 24 Monate nach Beginn der Wahlperiode (also bis
zum 16. Mai 2004) einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der
Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen vorzulegen. Dieser heute im Kabinett vorgestellte
Bericht dient als Grundlage für die vom Landtag zu regelnde Wahlkreiseinteilung
im Land Sachsen-Anhalt. Er stellt die Veränderung der Bevölkerungszahl in den
Landkreisen seit dem letzten Wahlkreisbericht (2000) sowie die
durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise fest.
Jeziorsky:
¿Das Gesetz zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften von 2001
reduzierte die Anzahl der Wahlkreise für die fünfte Wahlperiode von 49 auf 45.
Der vorgelegte Bericht enthält Vorschläge zur Wahlkreisreduzierung und zu
Veränderungen von Wahlkreisgrenzen durch Gemeindegebietsumbildungen bzw.
Neubildung von Gemeinden. Die Vorschläge zu den Wahlkreisänderungen sind mit
den im Landtag vertretenen Fraktionen erörtert worden.¿
Zunächst
wurde anhand der fortgeschriebenen Zahlen der Statistik für die deutsche
Bevölkerung am 30.9.2003 die Bevölkerungsentwicklung untersucht. Insgesamt ist
in Sachsen-Anhalt seit 1999, dem letzten Berichtsstand, eine Abnahme der
deutschen Bevölkerung um 134.536 Personen (- 5,15 %) zu verzeichnen.
Aufgrund
dieser Bevölkerungsentwicklung beträgt - bei angestrebten 45 Wahlkreisen - die
Durchschnittsgröße eines Wahlkreises 55.057 Personen.
Nach dem
Landeswahlgesetz darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl nicht um mehr als 20 % nach oben oder unten
abweichen. Damit soll erreicht werden, dass möglichst gleich große Wahlkreise
gebildet werden.
Folgende
Wahlkreise mit Abweichungen ab 15 % zum berechneten Wahlkreisdurchschnitt
wurden näher untersucht:
Wahlkreis
01/Salzwedel - 16,6 %
Wahlkreis
09 /Oschersleben - 17,9 %
Wahlkreis
34/Sangerhausen - 21,6 %
Wahlkreis
45/Querfurt - 19,7 %
sowie
die Wahlkreise der drei Kreisfreien Städte
10 ¿ 14 Magdeburg -
17,4 %
28 ¿ 29 Dessau - 21,3 %
39 ¿ 43 Halle - 16,9 %.
Daraus
ergeben sich folgende Vorschläge zur Reduzierung der Wahlkreise von 49 auf 45:
Verringerung
der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Magdeburg von 5 auf 4 Wahlkreise mit
Herauslösung der Verwaltungsgemeinschaft Gommern.
Verringerung der
Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Halle von 5 auf 4 Wahlkreise.
Neueinteilung
des Gebietes der Landkreise Quedlinburg, Sangerhausen und Merseburg-Querfurt:
Wegfall des Wahlkreises 33/Ballenstedt.
Neueinteilung
der Stadt Dessau und der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg: Wegfall des
Wahlkreises 25/Roßlau.
Impressum:
Staatskanzlei
des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






