Menu
menu

Innenminister Jeziorsky legt Bericht über
Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Wahlkreisgrenzen vor

27.04.2004, Magdeburg – 158

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 158/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 158/04

 

 

 

Magdeburg, den 27. April 2004

 

 

 

Innenminister Jeziorsky legt Bericht über

Veränderungen der Einwohnerzahlen und der Wahlkreisgrenzen vor

 

Die

Landesregierung hat nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky die

Pflicht, dem Landtag spätestens 24 Monate nach Beginn der Wahlperiode (also bis

zum 16. Mai 2004) einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der

Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen vorzulegen. Dieser heute im Kabinett vorgestellte

Bericht dient als Grundlage für die vom Landtag zu regelnde Wahlkreiseinteilung

im Land Sachsen-Anhalt. Er stellt die Veränderung der Bevölkerungszahl in den

Landkreisen seit dem letzten Wahlkreisbericht (2000) sowie die

durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise fest.

 

Jeziorsky:

¿Das Gesetz zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften von 2001

reduzierte die Anzahl der Wahlkreise für die fünfte Wahlperiode von 49 auf 45.

Der vorgelegte Bericht enthält Vorschläge zur Wahlkreisreduzierung und zu

Veränderungen von Wahlkreisgrenzen durch Gemeindegebietsumbildungen bzw.

Neubildung von Gemeinden. Die Vorschläge zu den Wahlkreisänderungen sind mit

den im Landtag vertretenen Fraktionen erörtert worden.¿

 

Zunächst

wurde anhand der fortgeschriebenen Zahlen der Statistik für die deutsche

Bevölkerung am 30.9.2003 die Bevölkerungsentwicklung untersucht. Insgesamt ist

in Sachsen-Anhalt seit 1999, dem letzten Berichtsstand, eine Abnahme der

deutschen Bevölkerung um 134.536 Personen (- 5,15 %) zu verzeichnen.

 

Aufgrund

dieser Bevölkerungsentwicklung beträgt - bei angestrebten 45 Wahlkreisen - die

Durchschnittsgröße eines Wahlkreises 55.057 Personen.

 

Nach dem

Landeswahlgesetz darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der

durchschnittlichen Bevölkerungszahl nicht um mehr als 20 % nach oben oder unten

abweichen. Damit soll erreicht werden, dass möglichst gleich große Wahlkreise

gebildet werden.

 

Folgende

Wahlkreise mit Abweichungen ab 15 % zum berechneten Wahlkreisdurchschnitt

wurden näher untersucht:

 

Wahlkreis

01/Salzwedel        - 16,6 %

 

Wahlkreis

09 /Oschersleben      - 17,9 %

 

Wahlkreis

34/Sangerhausen           - 21,6 %

 

Wahlkreis

45/Querfurt        - 19,7 %

 

sowie

die Wahlkreise der drei Kreisfreien Städte

 

10 ¿ 14   Magdeburg      -

17,4 %

 

28 ¿ 29   Dessau        - 21,3 %

 

39 ¿ 43   Halle              - 16,9 %.

 

Daraus

ergeben sich folgende Vorschläge zur Reduzierung der Wahlkreise von 49 auf 45:

 

Verringerung

der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Magdeburg von 5 auf 4 Wahlkreise mit

Herauslösung der Verwaltungsgemeinschaft Gommern.

 

 

 

Verringerung der

Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Halle von 5 auf 4 Wahlkreise.

 

 

 

Neueinteilung

des Gebietes der Landkreise Quedlinburg, Sangerhausen und Merseburg-Querfurt:

Wegfall des Wahlkreises 33/Ballenstedt.

 

 

 

Neueinteilung

der Stadt Dessau und der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg: Wegfall des

Wahlkreises 25/Roßlau.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de