Überarbeiteter Landesentwicklungsplan soll
Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt verdeutlichen
13.04.2004, Magdeburg – 137
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 137/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 137/04
Magdeburg, den 13. April 2004
Überarbeiteter Landesentwicklungsplan soll
Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt verdeutlichen
Der Landesentwicklungsplan für Sachsen-Anhalt soll künftig noch stärker
auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet werden. ¿Der
Schwerpunkt liegt dabei auf den Standorten entlang der überregionalen
Verkehrsachsen¿, sagte der für Raumordnung zuständige Bau- und Verkehrsminister
Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Mit den
schon jetzt vorhandenen und noch entstehenden Fernverkehrsverbindungen (z.B.
A2, A9, A14, Südharzautobahn A38, Westumfahrung Halle A143, Nordharzautobahn
B6n) verfüge Sachen-Anhalt über ein beachtliches Potenzial, das konsequent für
die Landesplanung genutzt werden soll.
Zudem werde im überarbeiteten Landesentwicklungsplan die
Stand-Umland-Beziehung in den Wirtschaftsräumen Halle und Magdeburg klarer als
bisher definiert. Hier gehe es vor allem um die bessere Außendarstellung der
zielgerichteten Verknüpfung von so genannten harten und weichen
Standortfaktoren, erläuterte Daehre.
Konkretere Aussagen sehe der überarbeitete Landesentwicklungsplan auch
hinsichtlich der Vorranggebiete für Natur und Landschaft vor. Künftig soll klar
festgelegt werden, auf welche Schutzgüter sich der Status bezieht. ¿Dadurch
wissen zum Beispiel potenzielle Investoren genau, was in bestimmten Gebieten
unter welchen Voraussetzungen möglich ist¿, so Daehre. Damit würden
Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig Investitionshemmnisse ausgeräumt.
Zu Ihrer Information:
Die vorgesehenen Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) gehen u.a.
auf Anregungen der Industrie- und Handelskammern zurück. Vor der Erarbeitung des
jetzt vorgelegten Entwurfs wurde die beabsichtigte Neuregelung mit Vertretern
der Wirtschaft, von Verbänden und öffentlichen Planungsträgern erörtert. Die
überarbeitete LEP-Fassung durchläuft nun eine Anhörungsphase (ca. 4-5 Monate),
in der neben den rund 1.200 Kommunen des Landes auch Verbände, öffentliche
Planungsträger sowie die Fraktionen des Landtags ihre Stellungnahmen abgeben
können. Nach Abschluss der Anhörung folgt eine erneute Kabinettsbefassung.
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