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Überarbeiteter Landesentwicklungsplan soll
Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt verdeutlichen

13.04.2004, Magdeburg – 137

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 137/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 137/04

 

 

 

Magdeburg, den 13. April 2004

 

 

 

Überarbeiteter Landesentwicklungsplan soll

Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt verdeutlichen

 

Der Landesentwicklungsplan für Sachsen-Anhalt soll künftig noch stärker

auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet werden. ¿Der

Schwerpunkt liegt dabei auf den Standorten entlang der überregionalen

Verkehrsachsen¿, sagte der für Raumordnung zuständige Bau- und Verkehrsminister

Dr. Karl-Heinz Daehre heute nach der Kabinettssitzung in Magdeburg. Mit den

schon jetzt vorhandenen und noch entstehenden Fernverkehrsverbindungen (z.B.

A2, A9, A14, Südharzautobahn A38, Westumfahrung Halle A143, Nordharzautobahn

B6n) verfüge Sachen-Anhalt über ein beachtliches Potenzial, das konsequent für

die Landesplanung genutzt werden soll.

 

Zudem werde im überarbeiteten Landesentwicklungsplan die

Stand-Umland-Beziehung in den Wirtschaftsräumen Halle und Magdeburg klarer als

bisher definiert. Hier gehe es vor allem um die bessere Außendarstellung der

zielgerichteten Verknüpfung von so genannten harten und weichen

Standortfaktoren, erläuterte Daehre.

 

Konkretere Aussagen sehe der überarbeitete Landesentwicklungsplan auch

hinsichtlich der Vorranggebiete für Natur und Landschaft vor. Künftig soll klar

festgelegt werden, auf welche Schutzgüter sich der Status bezieht. ¿Dadurch

wissen zum Beispiel potenzielle Investoren genau, was in bestimmten Gebieten

unter welchen Voraussetzungen möglich ist¿, so Daehre. Damit würden

Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig Investitionshemmnisse ausgeräumt.

 

Zu Ihrer Information:

 

Die vorgesehenen Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) gehen u.a.

auf Anregungen der Industrie- und Handelskammern zurück. Vor der Erarbeitung des

jetzt vorgelegten Entwurfs wurde die beabsichtigte Neuregelung mit Vertretern

der Wirtschaft, von Verbänden und öffentlichen Planungsträgern erörtert. Die

überarbeitete LEP-Fassung durchläuft nun eine Anhörungsphase (ca. 4-5 Monate),

in der neben den rund 1.200 Kommunen des Landes auch Verbände, öffentliche

Planungsträger sowie die Fraktionen des Landtags ihre Stellungnahmen abgeben

können. Nach Abschluss der Anhörung folgt eine erneute Kabinettsbefassung.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de