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Entwurf des Staatsvertrages für Nationalparkfusion steht

30.03.2004, Magdeburg – 40

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 040/04

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 040/04

 

Magdeburg, den 30. März 2004

 

 

Entwurf des Staatsvertrages für Nationalparkfusion steht

 

Die Fusion der beiden Nationalparke im Harz rückt in greifbare Nähe. Das von den beiden Umweltstaatssekretären von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen geleitete Nationalparkdirektorium schloss am Dienstag seine Arbeit zum Staatsvertrag erfolgreich ab. "Mit der Ausarbeitung des Entwurfs für einen Staatsvertrag sind die entscheidenden Vorarbeiten zur Fusion beider Nationalparke im Harz geleistet. Es wird Aufgabe der Kabinette sein, am 11. Mai über den Staatsvertrag zu befinden. Der anspruchsvolle Zeitplan kann eingehalten werden", erklärten die beiden Staatssekretäre Dr. Christian Eberl (Niedersachsen) und Dr. Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) im Anschluss an die 7. Sitzung des Direktoriums in Drei Annen Hohne.

 

Der Staatsvertrag soll auf der gemeinsamen Kabinettssitzung der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen am 11. Mai in Wernigerode von den Ministerpräsidenten unterzeichnet werden. Anschließend werden sich die beiden Landesparlamente mit dem Zustimmungsgesetz befassen. Nach dessen Verabschiedung ¿ voraussichtlich im Sommer 2004 ¿ kann dann die neue gemeinsame Leitung des Nationalparks die Arbeit aufnehmen. Zugleich beginnt die Arbeit am neuen gemeinsamen Nationalparkgesetz, das spätestens zum 31. Dezember 2005 in Kraft treten soll.

 

Zu den wesentlichen Inhalten führten Eberl und Aeikens aus:

 

In das Zustimmungsgesetz soll ¿ wie schon bekannt ¿ die gemeinsame Bezeichnung "Nationalpark Harz" aufgenommen werden. Damit wird dem deutlich überwiegenden Votum beider Nationalparkbeiräte gefolgt.

 

Der Nationalpark wird von einer einheitlichen Leitung geführt werden, die die Facharbeit gebietsspezifisch koordiniert, schrittweise vereinheitlicht und eine gemeinsame Außenwirkung entfaltet.

 

Um die fachliche Arbeit zusammenzuführen, soll ein aus beiden Umweltverwaltungen zu bildendes Aufsichtsgremium für die gemeinsame Leitung eingesetzt werden.

 

Für die Mitarbeiter beider Parkleitungen wird es nach Auffassung der Staatssekretäre mit der Fusion keine gravierenden änderungen geben. Wie bisher ist eine dezentrale Aufgabenwahrnehmung an verschiedenen Standorten vorgesehen.

 

Aeikens und Eberl übereinstimmend: "Die Fusion beider Nationalparke ist für alle ein Gewinn. Rund 14 Jahre nach der deutschen Einheit erleben wir ein Stück echter Wiedervereinigung, das keine Sieger und Besiegte - sondern allein Gewinner kennt. Darauf können die Menschen in der Region und alle Besucher des Harzes stolz sein."

 

 

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