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Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:
Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte

30.03.2004, Magdeburg – 125

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 125/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 125/04

 

 

 

Magdeburg, den 30. März 2004

 

 

 

Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:

Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte

 

Sachsen-Anhalt ändert sein

Fischereigesetz. Das Kabinett bestätigte in seiner Sitzung am heutigen Dienstag

einen entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschafts- und Umweltministerin

Petra Wernicke. Insbesondere soll die Fachkunde der Angler gestärkt werden. So

wird es künftig wie in anderen Bundesländern auch einen 30-stündigen

Pflichtlehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Damit soll das

Fachwissen der potenziellen Angler auf ein weitgehend einheitliches Niveau

angehoben werden. 

 

Ministerin Wernicke sagte: ¿Mit

dem neuen Fischereigesetz leisten wir einen Beitrag zur Harmonisierung der

Prüfungsbedingungen in Deutschland. Unser Ziel ist es, dass der in

Sachsen-Anhalt erworbene Fischereischein auch bundesweit ohne Wenn und Aber

anerkannt wird.¿

 

Des Weiteren will Wernicke

Prüfungsbarrieren für Behinderte abbauen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass

Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung

in der geforderten Form in der Lage sind, einen Sonderfischereischein bekommen

können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären

Fischereischeininhabers.

 

Wernicke betonte: ¿Obgleich

sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir mit der Änderung auf

Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren.¿ Die Ministerin sprach von

einer ¿Änderung mit Augenmaß¿. Die Erleichterungen für Menschen mit Behinderung

wertete Frau Wernicke als ¿sichtbaren Fortschritt für eine bessere

gesellschaftliche Integration¿.

 

Der Gesetzentwurf ist vom

Kabinett zur Anhörung frei gegeben worden.

 

Hintergrund:

 

In Sachsen-Anhalt gibt es rund

66.000 Fischereischeinbesitzer, 11.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000

Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher

Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem

Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de