Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:
Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte
30.03.2004, Magdeburg – 125
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 125/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 125/04
Magdeburg, den 30. März 2004
Sachsen-Anhalt ändert Fischereigesetz:
Anhebung des Prüfungsniveaus und Barrierenabbau für Behinderte
Sachsen-Anhalt ändert sein
Fischereigesetz. Das Kabinett bestätigte in seiner Sitzung am heutigen Dienstag
einen entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschafts- und Umweltministerin
Petra Wernicke. Insbesondere soll die Fachkunde der Angler gestärkt werden. So
wird es künftig wie in anderen Bundesländern auch einen 30-stündigen
Pflichtlehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung geben. Damit soll das
Fachwissen der potenziellen Angler auf ein weitgehend einheitliches Niveau
angehoben werden.
Ministerin Wernicke sagte: ¿Mit
dem neuen Fischereigesetz leisten wir einen Beitrag zur Harmonisierung der
Prüfungsbedingungen in Deutschland. Unser Ziel ist es, dass der in
Sachsen-Anhalt erworbene Fischereischein auch bundesweit ohne Wenn und Aber
anerkannt wird.¿
Des Weiteren will Wernicke
Prüfungsbarrieren für Behinderte abbauen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass
Menschen, die wegen ihrer Behinderung nicht zur Ablegung einer Fischerprüfung
in der geforderten Form in der Lage sind, einen Sonderfischereischein bekommen
können. Dieser berechtigt dann zum Angeln in Begleitung eines regulären
Fischereischeininhabers.
Wernicke betonte: ¿Obgleich
sich das Fischereigesetz von 1993 bewährt hat, wollen wir mit der Änderung auf
Veränderungen der vergangenen zehn Jahre reagieren.¿ Die Ministerin sprach von
einer ¿Änderung mit Augenmaß¿. Die Erleichterungen für Menschen mit Behinderung
wertete Frau Wernicke als ¿sichtbaren Fortschritt für eine bessere
gesellschaftliche Integration¿.
Der Gesetzentwurf ist vom
Kabinett zur Anhörung frei gegeben worden.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt gibt es rund
66.000 Fischereischeinbesitzer, 11.000 mehr als vor fünf Jahren. Rund 50.000
Angler sind im Deutschen Anglerverband DAV und im Verband Deutscher
Sportfischer VDSF organisiert. Die beiden Landesverbände arbeiten unter dem
Dach des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt.
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