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Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen
EU-Recht und Grundgesetz
Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen
Emissionshandels-Pläne Trittins an

23.03.2004, Magdeburg – 117

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 117/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 117/04

 

 

 

Magdeburg, den 23. März 2004

 

 

 

Gutachten: Trittin-Entwurf verstößt gegen

EU-Recht und Grundgesetz

Wirtschaftsminister Rehberger kündigt entschiedenen Widerstand gegen

Emissionshandels-Pläne Trittins an

 

Mit größter Besorgnis nimmt die

Landesregierung den Entwurf des Nationalen Allokationsplans zur Erstvergabe von

Treibhausgas-Emissionszertifikaten zur Kenntnis. Die Berücksichtigung von

¿early actions¿ seit 1990 sei dort in einer Weise geregelt, die weder mit dem

EU-Recht noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

Das betonte Wirtschaftsminister Dr. Horst

Rehberger in der heutigen Kabinettssitzung unter Verweis auf ein Gutachten des

Europa- und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Winfried Kluth von der

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Darin kommt der Gutachter zum

Ergebnis, dass die geplanten Regelungen sowohl gegen das EU-Recht verstoßen

würden als auch verfassungswidrig wären. Eine Regelung, wie sie vom Bundesumweltministerium

ins Auge gefasst ist, würde zum praktisch vollständigen Ausschluss der

Nutzbarkeit der zugeteilten Zertifikate führen.

 

Minister Rehberger kündigte den entschiedenen

Widerstand der Landesregierung gegen den jetzt vorliegenden Entwurf des

Nationalen Allokationsplans an. Das Land könne und werde nicht hinnehmen, dass

die gemäß Artikel 87 ff EG gewährten Beihilfen für den Aufbau der ostdeutschen

Industriebetriebe bei der Berücksichtigung der ¿early actions¿ ¿gegengerechnet¿

werden und damit der mit der Beihilfe gewollte Effekt in

wettbewerbsverzerrender Weise konterkariert werde. Angesichts der

volkswirtschaftlichen Folgen eines nicht mit dem europäischen Recht und dem

Grundgesetz vereinbaren Plans wäre die Landesregierung genötigt und gewillt,

eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. Darüber hat Rehberger

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement und den für den Aufbau Ost

zuständigen Bauminister Stolpe in Kenntnis gesetzt.

 

Mit dem 2005 beginnenden

Emissionsrechtehandel will die EU die Verpflichtungen aus dem internationalen

Klimaabkommen von Kyoto erfüllen. Alle Unternehmen, die Kraftwerke,

Raffinerien, Zementöfen, Stahlschmelzen oder Papierfabriken mit großer Leistung

(Energieverbrauch) betreiben, erhalten Verschmutzungsrechte, die zum Ausstoß

exakt bestimmter Mengen Kohlendioxid berechtigen. Wer mehr Kohlendioxid

ausstößt als im nationalen Verteilungsplan erlaubt, muss Zertifikate zukaufen.

Wer hingegen umweltfreundlicher produziert und weniger Schadstoffe erzeugt,

kann Zertifikate verkaufen und Gewinne erzielen. Bislang ist im Nationalen

Allokationsplan völlig unbefriedigend geregelt, wie Vorleistungen zur

Schadstoffminderung, so genannten ¿early actions¿, berücksichtigt werden.

Dadurch bleiben u. a. die seit 1991 vorgenommenen Modernisierungen z. B. in der

chemischen Industrie, der Energiewirtschaft und der Zementindustrie

Ostdeutschlands unberücksichtigt.

 

 

 

 

 

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