Kabinett beschließt neues Krankenhausgesetz /
Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt bringt bundesweit beispielhaftes
Gesetz auf den Weg
23.03.2004, Magdeburg – 114
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 114/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 114/04
Magdeburg, den 23. März 2004
Kabinett beschließt neues Krankenhausgesetz /
Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt bringt bundesweit beispielhaftes
Gesetz auf den Weg
Sachsen-Anhalt setzt bei der
Krankenhausplanung bundesweit Maßstäbe. Das Kabinett beschloss in seiner
heutigen Sitzung den Gesetzentwurf für ein neues Krankenhausgesetz, der nunmehr
in die parlamentarische Diskussion geht.
Aus Sicht von Gesundheitsminister Gerry Kley
bringt Sachsen-Anhalt damit ein bundesweit beispielhaftes Gesetz auf den Weg.
¿Als erstes Bundesland tragen wir den Bedingungen des neuen
diagnoseorientierten Fallpauschalensystems Rechnung¿, sagte Kley nach der
Kabinettsitzung. Er hob zugleich die gute Zusammenarbeit mit den Partnern im
Gesundheitswesen hervor.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf habe gezeigt,
dass alle Beteiligten die Umstellung von einer kapazitätsbezogenen
Krankenhausplanung auf eine Leistungsplanung grundsätzlich mittragen würden. Im
Zuge der Anhörung sei die Einrichtung einer Schiedsstelle für Konfliktfälle neu
in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Auch eine turnusmäßige Überprüfungspflicht
für den Krankenhausplan werde es geben. Der Minister resümierte: ¿Es ist ein
tragfähiges und zukunftsweisendes Gesetz entstanden.¿
Seit dem Inkrafttreten des
Fallpauschalengesetzes (FPG) zum 1. Januar 2003 wird in den Krankenhäusern
Sachsen-Anhalts, wie in den anderen Bundesländern auch, schrittweise ein
pauschalierendes Preissystem als Methode der leistungsorientierten Finanzierung
der Krankenhäuser eingeführt. Dadurch verändert sich der Inhalt der bisherigen
Krankenhausplanung. Für die Kliniken ist nicht mehr die Kapazität (das
Krankenhausbett beziehungsweise der Tagesklinikplatz) als Finanzierungsgrundlage
entscheidend. Vielmehr basiert die Abrechnung auf der je Patient oder Patientin
erbrachten Leistung.
Die Krankenhausplanung wird deshalb künftig
keine Planbetten ausweisen, sondern Rahmenvorgaben für Versorgungs- und
Qualitätsziele setzen, die von Krankenhausträgern und Krankenkassen zu
berücksichtigen sind. Der Krankenhausplan legt auf der Grundlage dieser
Rahmenvorgaben mindestens Standorte, Versorgungsstufe und Fachgebiete fest.
Auch Hochschulkliniken und die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken werden
in die Planung einbezogen, sofern sie der allgemeinen stationären Versorgung
der Bevölkerung dienen.
Der Krankenhausplan wird perspektivisch nicht
mehr jährlich fortgeschrieben, aber turnusmäßig überprüft, um Veränderungen in
der Krankenhauslandschaft zeitnah steuern zu können.
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