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Kabinett beschließt neues Krankenhausgesetz /
Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt bringt bundesweit beispielhaftes
Gesetz auf den Weg

23.03.2004, Magdeburg – 114

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 114/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 114/04

 

 

 

Magdeburg, den 23. März 2004

 

 

 

Kabinett beschließt neues Krankenhausgesetz /

Gesundheitsminister Kley: Sachsen-Anhalt bringt bundesweit beispielhaftes

Gesetz auf den Weg

 

Sachsen-Anhalt setzt bei der

Krankenhausplanung bundesweit Maßstäbe. Das Kabinett beschloss in seiner

heutigen Sitzung den Gesetzentwurf für ein neues Krankenhausgesetz, der nunmehr

in die parlamentarische Diskussion geht.

 

Aus Sicht von Gesundheitsminister Gerry Kley

bringt Sachsen-Anhalt damit ein bundesweit beispielhaftes Gesetz auf den Weg.

¿Als erstes Bundesland tragen wir den Bedingungen des neuen

diagnoseorientierten Fallpauschalensystems Rechnung¿, sagte Kley nach der

Kabinettsitzung. Er hob zugleich die gute Zusammenarbeit mit den Partnern im

Gesundheitswesen hervor.

 

Die Anhörung zum Gesetzentwurf habe gezeigt,

dass alle Beteiligten die Umstellung von einer kapazitätsbezogenen

Krankenhausplanung auf eine Leistungsplanung grundsätzlich mittragen würden. Im

Zuge der Anhörung sei die Einrichtung einer Schiedsstelle für Konfliktfälle neu

in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Auch eine turnusmäßige Überprüfungspflicht

für den Krankenhausplan werde es geben. Der Minister resümierte: ¿Es ist ein

tragfähiges und zukunftsweisendes Gesetz entstanden.¿

 

Seit dem Inkrafttreten des

Fallpauschalengesetzes (FPG) zum 1. Januar 2003 wird in den Krankenhäusern

Sachsen-Anhalts, wie in den anderen Bundesländern auch, schrittweise ein

pauschalierendes Preissystem als Methode der leistungsorientierten Finanzierung

der Krankenhäuser eingeführt. Dadurch verändert sich der Inhalt der bisherigen

Krankenhausplanung. Für die Kliniken ist nicht mehr die Kapazität (das

Krankenhausbett beziehungsweise der Tagesklinikplatz) als Finanzierungsgrundlage

entscheidend. Vielmehr basiert die Abrechnung auf der je Patient oder Patientin

erbrachten Leistung.

 

Die Krankenhausplanung wird deshalb künftig

keine Planbetten ausweisen, sondern Rahmenvorgaben für Versorgungs- und

Qualitätsziele setzen, die von Krankenhausträgern und Krankenkassen zu

berücksichtigen sind. Der Krankenhausplan legt auf der Grundlage dieser

Rahmenvorgaben mindestens Standorte, Versorgungsstufe und Fachgebiete fest.

Auch Hochschulkliniken und die berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken werden

in die Planung einbezogen, sofern sie der allgemeinen stationären Versorgung

der Bevölkerung dienen.

 

Der Krankenhausplan wird perspektivisch nicht

mehr jährlich fortgeschrieben, aber turnusmäßig überprüft, um Veränderungen in

der Krankenhauslandschaft zeitnah steuern zu können.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de