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Landesregierung geht neue Wege bei der
Kriminalitätsverhütung
Kommunale Kriminalprävention soll Straftaten verhindern

16.03.2004, Magdeburg – 96

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 096/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 096/04

 

 

 

Magdeburg, den 16. März 2004

 

 

 

Landesregierung geht neue Wege bei der

Kriminalitätsverhütung

Kommunale Kriminalprävention soll Straftaten verhindern

 

In der

heutigen Kabinettsitzung wurde auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky

die Initiative der Landesregierung zur Intensivierung der kommunalen

Kriminalprävention beschlossen.

 

Jeziorsky:

¿Kriminalität soll künftig dort verstärkt verhindert werden, wo sie für den

Bürger am unmittelbarsten zu spüren ist ¿ vor Ort in seinem Wohnort und in der

näheren Umgebung. Hinzu kommt, dass fast 70 Prozent aller von der Polizei

ermittelten Tatverdächtigen genau in diesem Bereich Straftaten begehen. Hier

setzt das neue Konzept an, indem Polizei und Kommunen noch mehr als bisher

zusammenarbeiten. Erkenntnisse und Erfahrungen der einen Seite sollen dem

jeweils anderen Partner zur Verfügung gestellt werden, Maßnahmen sollen noch

früher als bisher einsetzen und möglichst gemeinsam durchgeführt werden.¿

 

Die Initiative gründet sich im

Wesentlichen auf folgenden Säulen:

 

Säule: Kriminalprävention ist Thema kommunaler

Kriminalpolitik

 

Die Aufgaben der Kommunen berühren fast alle

gesellschaftlichen Lebensbereiche. Dadurch verfügen sie über wichtige Anknüpfungspunkte

für eine ursachenorientierte Kriminalprävention.

 

Säule: Auch die Kommunen sind Sicherheitsbehörden

 

Aufgaben von Sicherheitsbehörden müssen auch

konsequent wahrgenommen werden. Das ist eine weitere tragende Säule kommunaler

Kriminalprävention. Die Kommunen sind als örtliche Sicherheitsbehörden für die

Abwehr allgemeiner oder spezieller Gefahren zuständig. Damit ergeben sich für

sie eine Fülle von Ansatzpunkten, Entstehungsbedingungen von Kriminalität

entgegenzuwirken.

 

Beispiel:

 

Städte und Gemeinden müssen baulich so geplant und

gestaltet werden, dass Kriminalität nicht begünstigt wird (z. B. keine Ballung

von sozialen Randgruppen in einem Stadtviertel, ausreichende

Freizeitmöglichkeiten).

 

Säule: Kooperation der Kommunen mit der Polizei:

 

Kommunen und Polizei haben im Rahmen der

Gefahrenabwehr gemeinsame zum Teil einander ergänzende Zuständigkeiten, z. B.

im Bereich des Jugendschutzes aber bei Ordnungsstörungen unterschiedlichster

Art (Umweltschutz, Abfallbeseitigung, Lärmbelästigung).

 

Hier soll es künftig zu einem noch engeren Schulterschluss kommen.

Kommunen und Polizei werden in Zukunft gemeinsame Schwerpunkte festlegen und

gemeinsame Maßnahmen zu deren Umsetzung ergreifen.

 

Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Die Polizei wird als

ersten Schritt auf örtlicher Ebene mit den Kommunen gemeinsame Lagebilder

erstellen. Sie sind Voraussetzung dafür, dass beide Seiten erkennen können, wo

sie die Schwerpunkte setzen müssen und wo genau konkrete aufeinander

abgestimmte Maßnahmen durchgeführt werden sollen (z. B. gemeinsame

Jugendschutzkontrollen in Diskotheken). Im Innenministerium wird eine

Koordinierungsstelle eingerichtet, die den heute in Gang gesetzten Prozess

begleiten soll. Von hier aus sollen Anregungen an Polizei und Kommunen ergehen,

hier können aufkommende Fragen beantwortet werden.¿

 

Jeziorsky weiter: ¿Diese Ausrichtung der kommunalen

Kriminalprävention wird von den kommunalen Spitzenverbänden des Landes, also

dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag, ausdrücklich unterstützt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dieser Initiative die Zusammenarbeit

zwischen Kommunen und Polizei weiter verbessert wird und dass wir einen

weiteren Schritt getan haben, um zukünftig wirksam die Entstehung von

Kriminalität zu verhindern.¿

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de