Landesregierung geht neue Wege bei der
Kriminalitätsverhütung
Kommunale Kriminalprävention soll Straftaten verhindern
16.03.2004, Magdeburg – 96
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 096/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 096/04
Magdeburg, den 16. März 2004
Landesregierung geht neue Wege bei der
Kriminalitätsverhütung
Kommunale Kriminalprävention soll Straftaten verhindern
In der
heutigen Kabinettsitzung wurde auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky
die Initiative der Landesregierung zur Intensivierung der kommunalen
Kriminalprävention beschlossen.
Jeziorsky:
¿Kriminalität soll künftig dort verstärkt verhindert werden, wo sie für den
Bürger am unmittelbarsten zu spüren ist ¿ vor Ort in seinem Wohnort und in der
näheren Umgebung. Hinzu kommt, dass fast 70 Prozent aller von der Polizei
ermittelten Tatverdächtigen genau in diesem Bereich Straftaten begehen. Hier
setzt das neue Konzept an, indem Polizei und Kommunen noch mehr als bisher
zusammenarbeiten. Erkenntnisse und Erfahrungen der einen Seite sollen dem
jeweils anderen Partner zur Verfügung gestellt werden, Maßnahmen sollen noch
früher als bisher einsetzen und möglichst gemeinsam durchgeführt werden.¿
Die Initiative gründet sich im
Wesentlichen auf folgenden Säulen:
Säule: Kriminalprävention ist Thema kommunaler
Kriminalpolitik
Die Aufgaben der Kommunen berühren fast alle
gesellschaftlichen Lebensbereiche. Dadurch verfügen sie über wichtige Anknüpfungspunkte
für eine ursachenorientierte Kriminalprävention.
Säule: Auch die Kommunen sind Sicherheitsbehörden
Aufgaben von Sicherheitsbehörden müssen auch
konsequent wahrgenommen werden. Das ist eine weitere tragende Säule kommunaler
Kriminalprävention. Die Kommunen sind als örtliche Sicherheitsbehörden für die
Abwehr allgemeiner oder spezieller Gefahren zuständig. Damit ergeben sich für
sie eine Fülle von Ansatzpunkten, Entstehungsbedingungen von Kriminalität
entgegenzuwirken.
Beispiel:
Städte und Gemeinden müssen baulich so geplant und
gestaltet werden, dass Kriminalität nicht begünstigt wird (z. B. keine Ballung
von sozialen Randgruppen in einem Stadtviertel, ausreichende
Freizeitmöglichkeiten).
Säule: Kooperation der Kommunen mit der Polizei:
Kommunen und Polizei haben im Rahmen der
Gefahrenabwehr gemeinsame zum Teil einander ergänzende Zuständigkeiten, z. B.
im Bereich des Jugendschutzes aber bei Ordnungsstörungen unterschiedlichster
Art (Umweltschutz, Abfallbeseitigung, Lärmbelästigung).
Hier soll es künftig zu einem noch engeren Schulterschluss kommen.
Kommunen und Polizei werden in Zukunft gemeinsame Schwerpunkte festlegen und
gemeinsame Maßnahmen zu deren Umsetzung ergreifen.
Innenminister Klaus Jeziorsky: ¿Die Polizei wird als
ersten Schritt auf örtlicher Ebene mit den Kommunen gemeinsame Lagebilder
erstellen. Sie sind Voraussetzung dafür, dass beide Seiten erkennen können, wo
sie die Schwerpunkte setzen müssen und wo genau konkrete aufeinander
abgestimmte Maßnahmen durchgeführt werden sollen (z. B. gemeinsame
Jugendschutzkontrollen in Diskotheken). Im Innenministerium wird eine
Koordinierungsstelle eingerichtet, die den heute in Gang gesetzten Prozess
begleiten soll. Von hier aus sollen Anregungen an Polizei und Kommunen ergehen,
hier können aufkommende Fragen beantwortet werden.¿
Jeziorsky weiter: ¿Diese Ausrichtung der kommunalen
Kriminalprävention wird von den kommunalen Spitzenverbänden des Landes, also
dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag, ausdrücklich unterstützt.
Ich bin der festen Überzeugung, dass mit dieser Initiative die Zusammenarbeit
zwischen Kommunen und Polizei weiter verbessert wird und dass wir einen
weiteren Schritt getan haben, um zukünftig wirksam die Entstehung von
Kriminalität zu verhindern.¿
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