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Land startet Bundesratsinitiative zu
Deichbau-Finanzierung/ Argrarministerin Wernicke äußert Bedenken zu
Hochwasserschutzgesetz

09.03.2004, Magdeburg – 95

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 095/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 095/04

 

 

 

Magdeburg, den 9. März 2004

 

 

 

Land startet Bundesratsinitiative zu

Deichbau-Finanzierung/ Argrarministerin Wernicke äußert Bedenken zu

Hochwasserschutzgesetz

 

Sachsen-Anhalt startet eine Bundesratsinitiative

zur besseren Finanzierung des Hochwasserschutzes in Binnenländern. Ziel ist

eine Gleichstellung des Binnen- mit dem Küstenhochwasserschutz und damit eine

Erhöhung des Bundesanteils auf 70 Prozent. Bisher finanziert der Bund im

Binnenhochwasserschutz 60 Prozent und das Land 40 Prozent. Einen gleich

lautenden Beschluss der Umweltministerkonferenz hatte die Bundesregierung

bisher ignoriert. Zehn Bundesländer haben bereits eine Unterstützung des

Sachsen-Anhalt-Antrags signalisiert.

 

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra

Wernicke bezeichnete die Forderung als gesamtgesellschaftlich zwingend

notwendig:¿ Hochwasserkatastrophen wie die von Oder und Elbe haben deutlich

gezeigt, dass der Binnenhochwasserschutz in Deutschland dringend verstärkt

werden muss.¿

 

¿Mit einer besseren Finanzausstattung für den

Hochwasserschutz kann der Bund den Ländern wirklich helfen.¿ Dagegen

kritisierte Wernicke das vom Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedete

Hochwasserschutzgesetz: ¿Da greift der Bund in Länderkompetenzen ein aber wenn

es ums Bezahlen geht, hält sich die Bundesregierung zurück.¿ Die Kostentragung

der Regelungen bliebe entweder offen oder werde den Ländern zugeordnet. Das

Hochwasserschutzgesetz des Bundes stecke voller Auflagen, die Entschädigungsfragen

aufwerfen würden. Dafür fühle sich der Bund aber offenbar nicht in der Pflicht.

Als konkretes Beispiel nannte Wernicke das Verbot von Ackerbau in ausgewiesenen

Überschwemmungsgebieten ab 2012.

 

Wernicke forderte, Ackerbau nur in bestimmten Bereichen,

wie z.B. Hochwasserabflussgebieten zu reduzieren. Eine obligatorische Umwandlung

von Ackerland in Grünland lehnt die Ministerin dagegen ab.

 

Weitere Inhalte des Gesetzentwurfes wie z.B.

Bauverbote für neue Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten sind nach Wernickes

Aussage zwar grundsätzlich geeignet, den Hochwasserschutz zu verbessern, finden sich aber bereits als Vorschläge für

ergänzende Regelungen im Novellierungsentwurf

des Landes-Wassergesetzes.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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