Land startet Bundesratsinitiative zu
Deichbau-Finanzierung/ Argrarministerin Wernicke äußert Bedenken zu
Hochwasserschutzgesetz
09.03.2004, Magdeburg – 95
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 095/04
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 095/04
Magdeburg, den 9. März 2004
Land startet Bundesratsinitiative zu
Deichbau-Finanzierung/ Argrarministerin Wernicke äußert Bedenken zu
Hochwasserschutzgesetz
Sachsen-Anhalt startet eine Bundesratsinitiative
zur besseren Finanzierung des Hochwasserschutzes in Binnenländern. Ziel ist
eine Gleichstellung des Binnen- mit dem Küstenhochwasserschutz und damit eine
Erhöhung des Bundesanteils auf 70 Prozent. Bisher finanziert der Bund im
Binnenhochwasserschutz 60 Prozent und das Land 40 Prozent. Einen gleich
lautenden Beschluss der Umweltministerkonferenz hatte die Bundesregierung
bisher ignoriert. Zehn Bundesländer haben bereits eine Unterstützung des
Sachsen-Anhalt-Antrags signalisiert.
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra
Wernicke bezeichnete die Forderung als gesamtgesellschaftlich zwingend
notwendig:¿ Hochwasserkatastrophen wie die von Oder und Elbe haben deutlich
gezeigt, dass der Binnenhochwasserschutz in Deutschland dringend verstärkt
werden muss.¿
¿Mit einer besseren Finanzausstattung für den
Hochwasserschutz kann der Bund den Ländern wirklich helfen.¿ Dagegen
kritisierte Wernicke das vom Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedete
Hochwasserschutzgesetz: ¿Da greift der Bund in Länderkompetenzen ein aber wenn
es ums Bezahlen geht, hält sich die Bundesregierung zurück.¿ Die Kostentragung
der Regelungen bliebe entweder offen oder werde den Ländern zugeordnet. Das
Hochwasserschutzgesetz des Bundes stecke voller Auflagen, die Entschädigungsfragen
aufwerfen würden. Dafür fühle sich der Bund aber offenbar nicht in der Pflicht.
Als konkretes Beispiel nannte Wernicke das Verbot von Ackerbau in ausgewiesenen
Überschwemmungsgebieten ab 2012.
Wernicke forderte, Ackerbau nur in bestimmten Bereichen,
wie z.B. Hochwasserabflussgebieten zu reduzieren. Eine obligatorische Umwandlung
von Ackerland in Grünland lehnt die Ministerin dagegen ab.
Weitere Inhalte des Gesetzentwurfes wie z.B.
Bauverbote für neue Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten sind nach Wernickes
Aussage zwar grundsätzlich geeignet, den Hochwasserschutz zu verbessern, finden sich aber bereits als Vorschläge für
ergänzende Regelungen im Novellierungsentwurf
des Landes-Wassergesetzes.
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