Paqué: Interne Überprüfung zu
Beratungsverträgen des LIMSA abgeschlossen
04.03.2004, Magdeburg – 13
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 013/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 013/04
Magdeburg, den 4. März 2004
Paqué: Interne Überprüfung zu
Beratungsverträgen des LIMSA abgeschlossen
Finanzminister Paqué hat heute in einer Pressekonferenz das Ergebnis einer
internen Überprüfung von zwei Beratungsverträgen des Ministeriums der Finanzen
und des LIMSA (Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt) bekannt
gegeben. Es geht dabei um Verträge, die im November 2003 bzw. im Januar 2004
mit der Firma Dr. Michael Taeger & Partner abgeschlossen wurden. Die
Unterlagen würden jetzt zur weiteren Bearbeitung an den Rechnungshof
weitergeleitet.
Zusammenfassend stellt dazu Finanzminister Paqué fest: ¿Die Untersuchung hat
gezeigt, dass bei der Auftragsvergabe Grundregeln des Vergabewesens nicht
beachtet wurden. Haushaltsrechtlich gibt es dagegen keine schwerwiegenden
Beanstandungen.¿ Paqué hob weiterhin hervor, dass die politische Leitung des
Finanzministeriums erst im Februar 2004 über die Problematik der Vertragsausgestaltung
und des Ausschreibungsverfahrens informiert wurde. Dass ein erster
Beratungsvertrag abgeschlossen war, wusste die politische Leitung seit Dezember
2003. Paqué bedauerte das Verhalten des zuständigen Beamten und kündigte
organisatorische Veränderungen an. Diese zielten darauf ab, den juristischen
Sachverstand im LIMSA zu stärken.
Vorwürfe der SPD, Staatssekretär Koehler habe im Finanzausschuss am 16. Oktober
2003 die Unwahrheit gesagt, wies Paqué zurück: ¿Weder Staatssekretär Koehler
noch ich selbst waren zu diesem Zeitpunkt über Vorbereitungen für den Abschluss
von Beratungsverträgen informiert.¿ Im übrigen kritisierte Paqué, dass der
Abgeordnete Bullerjahn (SPD) offenbar Auszüge aus vertraulichen Protokollen des
Finanzausschusses in die Öffentlichkeit trug und in einen sinnentstellenden
Zusammenhang brachte. Paqué: ¿Dies ist schlechter parlamentarischer Stil.¿
Die interne Überprüfung hat folgendes Bild ergeben:
1.
Vergaberecht
Es wurden zwei Beratungsverträge mit der Firma Dr. Michael Taeger
& Partner (MTP) abgeschlossen, der erste von Referat 54 des Ministeriums
der Finanzen (Laufzeit: 18. Nov. 2003 bis 17. Jan. 2004), der zweite von LIMSA
(Laufzeit: 15. Jan. -31. März. 2004). Die Honorarsummen der Verträge belaufen
sich auf 171.873 ¿ beim ersten und 164.450 ¿ beim zweiten Vertrag (jeweils
netto, also einschließlich Nebenkosten, aber ohne Mehrwertsteuer). Sie liegen
damit für sich genommen deutlich unter der Grenze von netto 200.000 ¿, ab
der eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben ist.
Dem ersten Vertrag ging eine beschränkte Ausschreibung voraus, bei der Ende
Juni 2003 fünf Beratungsunternehmen einbezogen wurden und später Angebote
abgaben, darunter auch die Firma MTP. Das Verfahren der Ausschreibung weist
eine Reihe formaler Mängel auf, die die Vergleichbarkeit der Angebote
einschränken. Gleichwohl ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass die Firma
MTP den Zuschlag erhielt. Sie genießt einen tadellosen Ruf als Spezialist für
Facility Management und hat bisher offenbar auch sehr gute Arbeit beim Aufbau
des LIMSA geleistet. Ein Schaden für das Land Sachsen-Anhalt ist nicht erkennbar.
Der zweite Vertrag kam in einem freihändigen Verfahren zustande, und zwar zu
dem Zeitpunkt, als der erste Vertrag auslief. Die besonderen Umstände, insbesondere
die erfolgte Einarbeitung von MTP und die zeitliche Dringlichkeit, veranlassten
die Leitung des LIMSA, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Im Unterschied zum
ersten Vertrag, der strategische Fragen des Aufbaus des LIMSA und das
Geschäftsmodell betraf, konzentriert sich der zweite Vertrag auf Fragen des
Finanz- und Rechnungswesens sowie IT und Kommunikation. Die Leitung des LIMSA
ging davon aus, dass die unterschiedliche Schwerpunktsetzung der beiden
Verträge hinreicht, sie als zwei unabhängige Verträge anzusehen. Diese Sichtweise
ist unter Juristen des Ministeriums der Finanzen strittig. Träfe sie nicht zu,
wären die Verträge als Einheit zu sehen und würden in der Summe die Grenze von
200.000 ¿ überschreiten. In diesem Fall hätte schon der erste Vertrag
europaweit ausgeschrieben werden müssen, und zwar im Gesamtumfang der Leistungen
beider Verträge.
2. Haushaltsrecht
Zu unterscheiden ist zwischen dem ersten und dem zweiten Beratungsvertrag.
Für den ersten Vertrag standen Mittel aus dem Grundstock (Titel 533 01:
Dienstleistungen Außenstehender) im Jahr 2003 in vollem Umfang zur Verfügung.
Die Mittel hätten im Jahr 2003 verausgabt werden können. Sie wurden aber
tatsächlich erst Anfang 2004 verausgabt, und zwar aus dem 2003 bei Titel 533 01
entstandenen Restsaldo von 296.000 ¿, der auf 2004 übertragen wurde. Eine
solche Übertragung ist seit Jahren üblich. Strenggenommen hätte es nur den Weg
einer über-/außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gegeben, um das
Eingehen einer Rechtsverpflichtung im Jahr 2003 zu Lasten des Jahres 2004 zur
Zahlung der Rechnungen von MTP im Jahr 2004 zu ermöglichen. Dafür waren aber
die Voraussetzungen nach § 37 LHO (Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit)
nicht erfüllt. Die Vorgehensweise ist deshalb formal zu beanstanden.
Für den zweiten Vertrag stehen im Jahr 2004 Mittel aus dem Grundstock (Titel
533 01: Dienstleistungen Dritter) zur Verfügung.
Impressum:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1105
Fax: (0391) 567-1390
Mail: thiel@mf.lsa-net.de
Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de






