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Paqué: Interne Überprüfung zu
Beratungsverträgen des LIMSA abgeschlossen

04.03.2004, Magdeburg – 13

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 013/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 013/04

 

 

 

Magdeburg, den 4. März 2004

 

 

 

 

 

Paqué: Interne Überprüfung zu

Beratungsverträgen des LIMSA abgeschlossen

 

 

 

 

 

Finanzminister Paqué hat heute in einer Pressekonferenz das Ergebnis einer

internen Überprüfung von zwei Beratungsverträgen des Ministeriums der Finanzen

und des LIMSA (Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt) bekannt

gegeben. Es geht dabei um Verträge, die im November 2003 bzw. im Januar 2004

mit der Firma Dr. Michael Taeger & Partner abgeschlossen wurden. Die

Unterlagen würden jetzt zur weiteren Bearbeitung an den Rechnungshof

weitergeleitet.

 

Zusammenfassend stellt dazu Finanzminister Paqué fest: ¿Die Untersuchung hat

gezeigt, dass bei der Auftragsvergabe Grundregeln des Vergabewesens nicht

beachtet wurden. Haushaltsrechtlich gibt es dagegen keine schwerwiegenden

Beanstandungen.¿ Paqué hob weiterhin hervor, dass die politische Leitung des

Finanzministeriums erst im Februar 2004 über die Problematik der Vertragsausgestaltung

und des Ausschreibungsverfahrens informiert wurde. Dass ein erster

Beratungsvertrag abgeschlossen war, wusste die politische Leitung seit Dezember

2003. Paqué bedauerte das Verhalten des zuständigen Beamten und kündigte

organisatorische Veränderungen an. Diese zielten darauf ab, den juristischen

Sachverstand im LIMSA zu stärken.

 

Vorwürfe der SPD, Staatssekretär Koehler habe im Finanzausschuss am 16. Oktober

2003 die Unwahrheit gesagt, wies Paqué zurück: ¿Weder Staatssekretär Koehler

noch ich selbst waren zu diesem Zeitpunkt über Vorbereitungen für den Abschluss

von Beratungsverträgen informiert.¿ Im übrigen kritisierte Paqué, dass der

Abgeordnete Bullerjahn (SPD) offenbar Auszüge aus vertraulichen Protokollen des

Finanzausschusses in die Öffentlichkeit trug und in einen sinnentstellenden

Zusammenhang brachte. Paqué: ¿Dies ist schlechter parlamentarischer Stil.¿

 

Die interne Überprüfung hat folgendes Bild ergeben:

 

 

1. 

Vergaberecht

 

Es wurden zwei Beratungsverträge mit der Firma Dr. Michael Taeger

& Partner (MTP) abgeschlossen, der erste von Referat 54 des Ministeriums

der Finanzen (Laufzeit: 18. Nov. 2003 bis 17. Jan. 2004), der zweite von LIMSA

(Laufzeit: 15. Jan. -31. März. 2004). Die Honorarsummen der Verträge belaufen

sich auf 171.873 ¿ beim ersten und 164.450 ¿ beim zweiten Vertrag (jeweils

netto, also einschließlich Nebenkosten, aber ohne Mehrwertsteuer). Sie liegen

damit für sich genommen deutlich unter der Grenze von netto 200.000 ¿, ab

der eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben ist.

 

Dem ersten Vertrag ging eine beschränkte Ausschreibung voraus, bei der Ende

Juni 2003 fünf Beratungsunternehmen einbezogen wurden und später Angebote

abgaben, darunter auch die Firma MTP. Das Verfahren der Ausschreibung weist

eine Reihe formaler Mängel auf, die die Vergleichbarkeit der Angebote

einschränken. Gleichwohl ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass die Firma

MTP den Zuschlag erhielt. Sie genießt einen tadellosen Ruf als Spezialist für

Facility Management und hat bisher offenbar auch sehr gute Arbeit beim Aufbau

des LIMSA geleistet. Ein Schaden für das Land Sachsen-Anhalt ist nicht erkennbar.

 

Der zweite Vertrag kam in einem freihändigen Verfahren zustande, und zwar zu

dem Zeitpunkt, als der erste Vertrag auslief. Die besonderen Umstände, insbesondere

die erfolgte Einarbeitung von MTP und die zeitliche Dringlichkeit, veranlassten

die Leitung des LIMSA, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Im Unterschied zum

ersten Vertrag, der strategische Fragen des Aufbaus des LIMSA und das

Geschäftsmodell betraf, konzentriert sich der zweite Vertrag auf Fragen des

Finanz- und Rechnungswesens sowie IT und Kommunikation. Die Leitung des LIMSA

ging davon aus, dass die unterschiedliche Schwerpunktsetzung der beiden

Verträge hinreicht, sie als zwei unabhängige Verträge anzusehen. Diese Sichtweise

ist unter Juristen des Ministeriums der Finanzen strittig. Träfe sie nicht zu,

wären die Verträge als Einheit zu sehen und würden in der Summe die Grenze von

200.000 ¿ überschreiten. In diesem Fall hätte schon der erste Vertrag

europaweit ausgeschrieben werden müssen, und zwar im Gesamtumfang der Leistungen

beider Verträge.

 

 

2. Haushaltsrecht

 

Zu unterscheiden ist zwischen dem ersten und dem zweiten Beratungsvertrag.

Für den ersten Vertrag standen Mittel aus dem Grundstock (Titel 533 01:

Dienstleistungen Außenstehender) im Jahr 2003 in vollem Umfang zur Verfügung.

Die Mittel hätten im Jahr 2003 verausgabt werden können. Sie wurden aber

tatsächlich erst Anfang 2004 verausgabt, und zwar aus dem 2003 bei Titel 533 01

entstandenen Restsaldo von 296.000 ¿, der auf 2004 übertragen wurde. Eine

solche Übertragung ist seit Jahren üblich. Strenggenommen hätte es nur den Weg

einer über-/außerplan­mäßigen Verpflichtungsermächtigung gegeben, um das

Eingehen einer Rechtsverpflichtung im Jahr 2003 zu Lasten des Jahres 2004 zur

Zahlung der Rechnungen von MTP im Jahr 2004 zu ermöglichen. Dafür waren aber

die Voraussetzungen nach § 37 LHO (Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit)

nicht erfüllt. Die Vorgehensweise ist deshalb formal zu beanstanden.

 

Für den zweiten Vertrag stehen im Jahr 2004 Mittel aus dem Grundstock (Titel

533 01: Dienstleistungen Dritter) zur Verfügung.

 

 

 

 

 

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