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Finanzminister der Länder halten grundlegende
Reform des Steuerrechts für erforderlich

27.02.2004, Magdeburg – 11

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 011/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 011/04

 

 

 

Magdeburg, den 26. Februar 2004

 

 

 

Finanzminister der Länder halten grundlegende

Reform des Steuerrechts für erforderlich

 

 

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz

Paqué hat die heute von der Nachrichtenagentur dpa verbreitete Meldung

widersprochen, wonach die Finanzminister der Länder gegen die Umsetzung von

Vorschlägen zu einer Steuerreform votiert haben sollen. Auf der heutigen

Sitzung der Finanzministerkonferenz sei man sich einig gewesen, so Paqué, dass

eine grundlegende Reform des Steuerrechts erforderlich sei, und zwar beginnend

mit der Einkommensteuer. Dies sei auch so beschlossen worden. Es sei lediglich

ein Bericht der Steuerabteilungsleiter zur Kenntnis genommen worden, in dem

verschiedene Modelle und ihre Auswirkungen miteinander verglichen werden.

 

Paqué: ¿Den Finanzministern war es über die Parteigrenzen hinweg wichtig zu

verdeutlichen, dass die politische Diskussion sich stärker als bisher auf die

Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer konzentrieren

muss. Gerade hier liegen die entscheidenden ¿ und schwierigen ¿ Fragen, die in

aller Offenheit diskutiert werden müssen.¿

 

Der Beschluss der Finanzministerkonferenz hat folgenden Inhalt:

 

 

 

1. Die

Finanzminister(innen) der Länder nehmen den Bericht der Abteilungsleiter

(Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 16. Februar

2004 zur Kenntnis.

 

 

 

2. Sie

halten eine grundlegende Reform des Steuerrechts für erforderlich. Im

Vordergrund steht zunächst die Vereinfachung des Einkommensteuerrechts. Dabei

sind die Auswirkungen auf Steuerbürger und auf die öffentlichen Haushalte zu

beachten. Ausgangspunkt der Reformüberlegungen sollte die Bestimmung der Bemessungsgrundlage

sein. Erst auf dieser Basis kann über die Frage einer Steuerentlastung ¿ und

damit zusammenhängend - über die Höhe und die Ausgestaltung des Tarifs entschieden

werden.

 

 

 

3. Die

Finanzminister(innen) der Länder legen der Ministerpräsidentenkonferenz den

Bericht vor.

 

 

 

 

 

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