Finanzminister der Länder halten grundlegende
Reform des Steuerrechts für erforderlich
27.02.2004, Magdeburg – 11
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 011/04
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 011/04
Magdeburg, den 26. Februar 2004
Finanzminister der Länder halten grundlegende
Reform des Steuerrechts für erforderlich
Sachsen-Anhalts Finanzminister Karl-Heinz
Paqué hat die heute von der Nachrichtenagentur dpa verbreitete Meldung
widersprochen, wonach die Finanzminister der Länder gegen die Umsetzung von
Vorschlägen zu einer Steuerreform votiert haben sollen. Auf der heutigen
Sitzung der Finanzministerkonferenz sei man sich einig gewesen, so Paqué, dass
eine grundlegende Reform des Steuerrechts erforderlich sei, und zwar beginnend
mit der Einkommensteuer. Dies sei auch so beschlossen worden. Es sei lediglich
ein Bericht der Steuerabteilungsleiter zur Kenntnis genommen worden, in dem
verschiedene Modelle und ihre Auswirkungen miteinander verglichen werden.
Paqué: ¿Den Finanzministern war es über die Parteigrenzen hinweg wichtig zu
verdeutlichen, dass die politische Diskussion sich stärker als bisher auf die
Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer konzentrieren
muss. Gerade hier liegen die entscheidenden ¿ und schwierigen ¿ Fragen, die in
aller Offenheit diskutiert werden müssen.¿
Der Beschluss der Finanzministerkonferenz hat folgenden Inhalt:
1. Die
Finanzminister(innen) der Länder nehmen den Bericht der Abteilungsleiter
(Steuer) der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 16. Februar
2004 zur Kenntnis.
2. Sie
halten eine grundlegende Reform des Steuerrechts für erforderlich. Im
Vordergrund steht zunächst die Vereinfachung des Einkommensteuerrechts. Dabei
sind die Auswirkungen auf Steuerbürger und auf die öffentlichen Haushalte zu
beachten. Ausgangspunkt der Reformüberlegungen sollte die Bestimmung der Bemessungsgrundlage
sein. Erst auf dieser Basis kann über die Frage einer Steuerentlastung ¿ und
damit zusammenhängend - über die Höhe und die Ausgestaltung des Tarifs entschieden
werden.
3. Die
Finanzminister(innen) der Länder legen der Ministerpräsidentenkonferenz den
Bericht vor.
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